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Mehrere Fragen: Schwangerschaft, Beschäftigungsverbot, gegnerische Versicherung (Unfall)

gefragt von blondesgift1981 am 07.10.2009 um 16:23 Uhr

Hallo zusammen,

ich habe einige Fragen, aber dazu erst mal die Vorgeschichte:

ich hatte am 24.7.09 einen Unfall (unverschuldet) und bin seit dem krankgeschrieben. Die gegnerische Versicherung muss für die Differenz Gehalt - Krankengeld ja aufkommen.

Nun habe ich erfahren, dass ich schwanger bin. Ich arbeite im Büro (ist aber relativ stressig und ich hab eine absolut furchtbare Kollegin (die macht mich bei jeder Gelegenheit fertig, aber immer nur ohne Zeugen...) weswegen ich mich auch bereits beruflich andersweitig umgeschaut habe . Wenn sie in den Urlaub geht, dann arbeite ich 12 Stunden durch. (unsere Arbeitszeiten überschneiden sich - die eine arbeitet von 6-15 Uhr, die andre von 9-18 Uhr (oder je nach Arbeitslage eben länger)).

Nun meine Fragen: 1.) Kann ich von meinem Frauenarzt ein Beschäftigungsverbot für die gesamte Schwangerschaft bekommen, weil mit der Kollegin ein harmonisches Arbeiten absolut nicht möglich ist und mich das psychisch fertig macht? 2.) beim Beschäftigungsverbot bekommt man ja das Durchschnittsgehalt der letzten 3 Monate. Da ich ja aber Krankengeld bekomme wäre das ja dann weniger als mein normales Gehaklt oder gilt das dann nicht mit den letzten 3 Monaten oder müsste dafür auch die gegnerische Versicherung aufkommen?

Vorher sind mir noch mehr Fragen eingefallen, aber jetzt hab ich grad nen Blackout :-(

Danke im Voraus.


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anonym
beantwortet von sugarta am 7. Oktober 2009 16:28
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Erstens ich kann dich volkommen auch als Mann verstehen. Es ist deiner Arbeitskollegin vom Gesetz seid 2005 verboten dich so zu behandeln(Mobbing). Weiter ist es so das du dich in der Schwangerschaft befindest, und dein Hormonhaushalt Stress zu dieser Zeit nicht gut verarbeitet.Gehe zu einem wirklich vertauensvollem Arzt und schilder ihm die Gesammtsituation.Normalerweise kann er dich dafür beurlauben.


Rabenfeder
beantwortet von Rabenfeder am 7. Oktober 2009 16:25
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Mhm ja nen Arzt kann dir durchaus, gut begründet, ein solches Beschäftigungsverbot ausstellen. Was die Gelder angehen, ruf mal deine Versicherung an, vor allem wegen der Sache mit dem Unfall.


Swisslady
beantwortet von Swisslady am 7. Oktober 2009 16:26
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Was ist denn eine gegnerische Versicherung? Und ein Beschäftigungsverbot für die ganze Schwangerschaft erwirken zu wollen, finde ich ein wenig anmassend. Dies könnte ich auch nicht mit meinem Gewissen vereinbaren.

Kommentar von 0d5afc82958b89bf08461d15890cf408smallSwisslady am 7. Oktober 2009 16:29

nicht vereinbaren (eine Schwangerschaft ist ja keine Krankheit).

Kommentar von Hikari am 7. Oktober 2009 16:30

gegnerisch heißt hier wohl, die Versicherung von den schuldigen des Unfalls


benji2005
beantwortet von benji2005 am 7. Oktober 2009 16:26
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Normalerweise kann dich dein Arzt freistellen, aber ich glaube nicht, dass ne idiotische Kollegin als Grund reicht. Erkundige dich doch mal beim Amt, wie das genau mit dem Geld funktioniert. Da gibt es doch immer Gratis-Sprechstunden mit den Experten. Alles gute für deine Schwangerschaft!!!!


anonym
beantwortet von shadowbroker am 7. Oktober 2009 16:26
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ja kannst du aber nicht sofort erst wenn du garnicht mehr arbeiten kannst (glaub ich)



anonym
beantwortet von blondesgift1981 am 7. Oktober 2009 16:47
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@swisslady wenn du meine Firma und die Kollegin kennen würdest, dann könntest du das mit deinem Gewissen vereinbaren - glaub mir. Ich bin sonst auch nicht so, aber ich zwing mich seit fast einem Jahr jeden Tag ins Geschäft (Übelkeit, schlecht schlafen etc. - gerade eben wegen dieser Kollegin und der dortigen damit verbundenen Arbeitsweise...) und eine gegnerische Versicherung ist wie der Name schon sagt die Versicherung des Unfallgegners...

@all schonmal danke für eure hilfreichen Antworten

Kommentar von 0d5afc82958b89bf08461d15890cf408smallSwisslady am 7. Oktober 2009 16:56

Dann rede doch mal mit deinem Chef, wenn dir dies so auf die Gesundheit schlägt...

Kommentar von blondesgift1981 am 7. Oktober 2009 17:02

Das hab ich schon...und leider hab ich Pech, die Dame ist schon so lang in der Firma, dass er sie nicht einfach rausschmeissen kann...(obwohl keiner in der Firma mit ihr gut auskommt, aber ich eben das Pech hab direkt Tisch an Tisch mit ihr zu arbeiten und dann immer alles abkrieg )


anonym
beantwortet von BurningPhoenix am 7. Oktober 2009 22:11
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hatte das selbe mobbingproblem in meinem alten betrieb...(ging nur direkt von der chefin mit aus) bis ich durch den psychischen druck körperlich zusammen gebrochen bin (bin eigentlich kein kind von traurigkeit) der arzt KANN dir schon ein beschäftigungsverbot erteilen, aber ich weiß weder ob das wirklich gut ist oder ob er das auch macht. aber du könntest dich bei deiner innung beschweren und sie unterumständen wegen mobbing anzeigen


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