gutefrage.net, die Ratgeber Community
version2_beta
Login   |  Registrieren   |  Forum |  Richtlinien & FAQ

Mehrbedarfzuschuß bei Renovierungszeiten ?

gefragt von KarinWeberKarinWeber am 22.06.2009 um 19:46 Uhr

Hallo! Ich habe gelesen, daß ein Hartz IV -Empfänger einen Zuschuß zum Mehrbedarf bekommt, wenn die "Schönheitsreparaturen" im Mietvertrag fest geschrieben sind. Leider habe ich mir das Urteil nicht notiert. Kennt jemand von Euch dieses Urteil??? Danke Karin


Weitere Fragen zu verwandten Themen finden Sie hier:

Recht (32074)
Arbeitsamt (1046)
Hartz IV (676)
ähnliche Fragen
Frage beantworten


albatros
beantwortet von albatros am 23. Juni 2009 00:19
1x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Zunächst ist zu prüfen, ob die Übertragung der Schönheitsreparaturen an dich wirksam ist. Wenn ja, ist die ARGE verpflichtet, diese Kosten zu übernehmen. Das hat aber nichts mit dem sog. "Mehrbedarf“ zu tun. Du musst rechtzeitig bei Fälligwerden der Arbeiten die Erstattung beantragen. Die ARGE wird in diesem Zusammenhang sicher prüfen, ob die entsprechende Mietvertragsklausel überhaupt wirksam ist. In der Mehrzahl der bestehenden Mietverträge ist das nicht der Fall. Auch Kleinreparaturen müssen übernommen werden, insofern die Klausel wirksam ist.



Noch nicht die richtige Antwort? Dann hier in allen Fragen und Tipps suchen:




Verwandte Fragen

Verwandte Fragen


Mehr verwandte Fragen

Verwandte Fragen

    Wer kennt sich im Hartz 4 Recht aus?

    Hartz 4 recht!!!Zum Thema Mietzahlung!!

    mein mann geht arbeiten bekomme ich hartz 4?

Die unter gutefrage.net angebotenen Dienste und Ratgeber Inhalte werden nicht geprüft. Die Richtigkeit der Inhalte wird nicht gewährleistet. Bitte lesen Sie hierzu auch unsere Rechtlichen Hinweise.