KarinWeber am 22.06.2009 um 19:46 Uhr
Hallo! Ich habe gelesen, daß ein Hartz IV -Empfänger einen Zuschuß zum Mehrbedarf bekommt, wenn die "Schönheitsreparaturen" im Mietvertrag fest geschrieben sind. Leider habe ich mir das Urteil nicht notiert. Kennt jemand von Euch dieses Urteil??? Danke Karin

Zunächst ist zu prüfen, ob die Übertragung der Schönheitsreparaturen an dich wirksam ist. Wenn ja, ist die ARGE verpflichtet, diese Kosten zu übernehmen. Das hat aber nichts mit dem sog. "Mehrbedarf“ zu tun. Du musst rechtzeitig bei Fälligwerden der Arbeiten die Erstattung beantragen. Die ARGE wird in diesem Zusammenhang sicher prüfen, ob die entsprechende Mietvertragsklausel überhaupt wirksam ist. In der Mehrzahl der bestehenden Mietverträge ist das nicht der Fall. Auch Kleinreparaturen müssen übernommen werden, insofern die Klausel wirksam ist.