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Mehrbedarf Schwerbehinderung 50 % GdB "G" Eindgliederungsmaßnahme ALG II

gefragt von BeateSingh am 28.04.2008 um 14:07 Uhr

Kann mir jemand sagen, ob mir der Mehrbedarfszuschlag von 35 % bei ALG II zusteht, wenn ich an einer von der Arbeitsagentur geforderten Eingliederungsmaßnahme teilnehme? Ich bin schwer gehbehindert und kann nur ca. 150 m gehen und nicht treppensteigen. Deshalb muss ich mit dem Auto zum Kurs fahren. Wer bezahlt mir die Parkgebühren im Parkhaus von ca. 12,00 € täglich? Kann mir vielleicht jemand raten?


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Reply


HerrLich
beantwortet von HerrLich am 28. April 2008 14:09
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Wenn Du so schwer gehbehindert bist, kannst Du doch auch nicht erwerbstätig sein. Das passt nicht zu einer Eingliederungsmaßnahme. Sprich die Arge mal an. Parkgebühr könnte ich mir vorstellen, aber 35 % mehr - wofür?

Kommentar von Tiger1 am 28. April 2008 14:20

Das ist eine zusätzliche Unterstützung dafür das Du schlecht vermittelbar bist und kaum eine Möglichkeit auf Arbeit hast. Ich habe das auch mal gehabt aber nach 4 Jahren habe ich einen Arbeitgeber gefunden der damit klar kommt.

Kommentar von Fcbb169214ce6767cc043334449ea06esmallHerrLich am 28. April 2008 14:23

Danke für die Erklärung, Tiger1.


Xy ‹^^› ///(•¿•)\\\ ‹^^›
beantwortet von Xy ‹^^› ///(•¿•)\\\ ‹^^› am 28. April 2008 14:11
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da du an einer maßnahme teilnimmst, die von der arbeitsagentur gefördert wird erhältst du auch den mehrbedarfszuschlag von 35% des regelsatzes bei hartz 4, aufgrund einer schwerbehinderung.

fahrtkosten werden vom amt eh übernommen, aber keine parkgebühren.


anonym
beantwortet von Tiger1 am 28. April 2008 14:17
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Hallo ,Ja Du kannst einen Antrag stellen. Ich habe 50% . Da ich das nicht Wort wörtlich gesagt habe das ich dafür einen Antrag brauche kämpfe ich seid 4 Jahren um ca. 3500 Euro. Obwohl mein Behinderten-Ausweis beim Amt vor lag.




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