Mehrbedarf Hartz IV bei GdB 50 aber ohne Merkzeichen
Hallo, ich habe seit Kurzem einen Schwerbehindertenausweiß mit GdB 50, allerdings ohne Merkzeichen. Ich bin 18 Jahre alt und gehe noch zur Schule. Meine Eltern beziehen Hartz IV, würde mir/uns ein Mehrbedarf zustehen? Alles, was ich bis jetzt im Internet gelesen habe war kompliziert, verwirrend und zum Teil widersprüchlich, außerdem habe ich nichts gefunden was auf meine Situation passt. Also meine Fragen: 1.) Braucht man ein G, bzw. aG im Ausweiß für den Mehrbedarf? 2.) Ich bin ja voll erwerbsfähig, allerdings nicht erwerbstätig, da ich noch zur Schule gehe, aber theoretisch könnte ich ja arbeiten gehen. Es ist nur, dass ich durch die Krankheit für die ich den Ausweis bekommen habe viel Zeit verloren habe. 3.) Da steht immer, man bekommt den Mehrbedarf nur, wenn " sie Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben nach § 33 SGB IX, Eingliederungshilfen nach § 54 Abs. 1 S. 1 bis 3 SGB XII oder sonstige Hilfen zur Erlangung eines geeigneten Arbeitsplatzes erhalten." Bedeutet das, dass meine eine Reha gemacht hat oder macht oder heißt das, man bemüht sich um eine Ausbildung etc.??? Eine Reha habe ich gemacht. Und die Schule nach der 10. weiterzuführen ist doch auch eine Art "Leistung zur Teilhabe am ARbeitsmarkt", oder nicht? Ich weiß nicht recht, wie ich das verstehen soll... Es ist so kompliziert, ich hoffe ihr könnt mir helfen :)
4 Antworten
Ob du Anspruch auf einen Mehrbedarf hast, hängt unmittelbar der Art der Behinderung ab, nicht von irgendwelchen Eintragungen / Prozenten im Schwerbehindertenausweis; dh. Schwerbehinderung allein rechtfertigt noch nicht die Gewährung eines Mehrbedarfs.
Grundsätzlich kommt Mehrbedarf wegen kostenaufwändiger Ernährung in Betracht (§ 21 Abs. 5 SGB II) oder ein Mehrbedarf nach dem neuen § 22 Abs. 6 SGB II.
Lies dir am Besten die Fachanweisungen der ARGE zu den beiden Möglichkeiten durch:
http://www.harald-thome.de/media/files/SGB%20II%20DA/FH-21---08.06.2010.pdf
Das ist so komlpliziert das ich da den Behindertenverband fragen würde.
... wobei die Rechtsprechung nicht unbedingt der ARGE-Auffassung folgt .. ;)
Mit 50 % hast Du keinen Mehrbedarf. Es gibt noch nicht mal Ermäßigungen.
Mehrbedarf hättest du nur, wenn du eine bestimmte Diät enhalten müsstest, die teurer ist als normales Essen.
So isses. Nur bei bestimmten Krankheiten.
Allerdings gibt es den Mehrbedarf für kostenaufwändige Ernährung nicht mehr.
Steht aber noch im Gesetz und den Fachanweiosungen drin. ^^
Danke für die Antworten! Dann hat sich das ja erledigt. Weil die Krankheit jetzt nicht mehr aktuell ist und eine teure Ernährung brauchte ich eigentlich nicht. Und wenn´s das jetzt sowieso nicht mehr gibt... Die Frau am Telefon von der Kundenberatung da meinte eben, es würde mir zustehen, aber die wusste es wohl auch nicht so genau :)
Den Ernährungsmehrbedarf gibt es selbstredend noch.
Aber es sind eben neuerdings auch andere Mehrbedarfe möglich.
Wenn du regelmäßig besondere medizinische Produkte brauchst, die nicht durch die Versorgung durch die Krankenkasse abgedeckt werden und die dir ein Arzt aber verordnet, dann besteht u.U. die Möglichkeit nach § 22 Abs. 6 SGB II einen Mehrbedraf geltend zu machen.Und sollte die ARGE ablehnen, ist das auf jeden Fall eine Klage wert ;)
Das ist nicht kompliziert, es gibt in der Arge Verfahrensanweisungen, in denen steht ganz genau, für welche Krankheiten ein Mehrbedarf gewährt wird.