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mehr kilometer im jahr, als bei vericherung angegeben

gefragt von sass410sass410 am 07.11.2009 um 13:16 Uhr

also ich hab seit vorigem jahr oktober mein auto. hatte bei der versicherung erst 15.000 pro jahr angegeben, da das aber nicht reichte, hab ichs auf 20.000 erhöht. nun habe ich für dieses jahr nur noch knapp 1000 km. aber die werden sicherlich nicht reichen. nun zu meiner frage: wenn ich über meine kilometer gekommen bin, die ich fahren darf und einen unfall verursachen würde, hätte ich dann ein problem oder wie sieht das aus, wenn ich vielleicht nur so maximal 1000 km drüber bin


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jbinfo
beantwortet von jbinfo am 7. November 2009 14:27
1x
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Du hast natürlich trotzdem Versicherungsschutz. Die Rabatt-Prozente für die Fahrlesitung werden nur gestrichen bzw. nachbelastet.


koofenix
beantwortet von koofenix am 7. November 2009 13:18
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wenn es nicht allzuviel ist wird es keine probleme geben. 1000 km sind 5%, da würde ich noch toleranz erwarten.


vollyhn
beantwortet von vollyhn am 7. November 2009 13:20
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Dann hast Du ein Problem. Üblich ist eine Vertragstrafevereinbarung in den Verträgen, die bei falschen Angaben eine Vertragsstrafe bis zu zwei Jahresbeiträgen vorsehen.

Kommentar von B0b558cfb4c037c650ca31f3617b4413smalljbinfo am 7. November 2009 14:26

Keine Versicherung macht das. Außerdem sind das keine falschen Angaben wenn man nach 11 Monaten feststellt, dass man doch mehr fahren wird.


Leon97531
beantwortet von Leon97531 am 7. November 2009 15:14
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Bei bis zu 2.000 km wird die Versicherung wahrscheinlich nichts sagen, aber dies trotzdem melden durch einen kurzen Anruf kann nichts Schaden.
Bei meiner Versicherung ist die Staffelung in die jeweils nächst höhere Stufe bei:
6000
9000
12000
15000
20000
25000
30000
und über 30000 km


schneckle1980
beantwortet von schneckle1980 am 7. November 2009 18:22
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Schau mal in den AKB´s nach. Es gibt Gesellschaften, die sogenannte KM-Klassen haben, wie es Leon97531 schon geschrieben hat. Einige Gesellschaften haben diese Km-Klassen aber nicht mehr. D.h. dass jede 1000 km mehr schon zu einer Erhöhung der Prämie führen können.

Bei einem Unfall wird die jährl. Fahrleistung überprüft. Es kann dann sein, dass die Versicherung dir die Erhöhung rückwirkend zum Kalenderjahr berechnet.

Wenn du sonst keine anderen Obliegenheitsverletzungen begangen hast ( Fahrerflucht, Alkohol am Steuer) dürfte die kleine Überziehung der Fahrleistung normal kein Problem sein. :o)

LG



malli
beantwortet von malli am 9. November 2009 10:02
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prinzipell ist das"nur" eine risikoeinstufung die versicherung bezahlt in jedem fall einen entstandenen schaden egal wieviel kilometer du tatsächlich fährst! sie kann maximal risikobeiträge von dir nachfordern. lg malli


PlayaNr1
beantwortet von PlayaNr1 am 9. November 2009 16:18
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also es gibt bei den meisten gesellschaften eine tolleranz in höhe von 2.000 bis 3.000 km...darüber hinaus ist es im schadenfall so, dass du die fehlenden km wenn die weit drüber liegen dann in einer summe nachzahlen musst und der tarif dann dementsprechend korrigiert wird.


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