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Medizinisches Gutachten - wer zahlt?

gefragt von hartzerrollerhartzerroller am 23.09.2008 um 17:45 Uhr

Meine beste Freundin hat von ihrer ABM-Firma einen Brief bekommen und soll sich beim Arbeitsmedizinischen Dienst einen Termin für ein Gutachten holen. Müsste das nicht die Firma machen? Wer zahlt denn da das Gutachten und die Fahrt dorthin? Oder muss das bei der ARGE beantragt werden?


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wj2000
beantwortet von wj2000 am 23. September 2008 17:46
2x
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Zahlt die Arge.

Kommentar von 3888abede78f2355e05bd52a44976cd7smallhartzerroller am 23. September 2008 18:09

Danke und DH


anonym
beantwortet von Cindy2 am 23. September 2008 17:48
2x
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Es kann gut sein, daß sie sich den Termin selber holen muß. Die Kosten für das Gutachten trägt entweder der Arbeitgeber oder die Arge - und derjenige, der das Gutachten zahlt ist auch für die Fahrtkosten zuständig - aber in der Regel nur, wenn diese vor Fahrtantritt beantragt wurden. Ich schätze, daß in diesem Fall die Arge Kostenträger sein wird, dfemnach müßte dort auch der Antrag auf Fahrkostenübernahme gestellt werden.

Kommentar von 3888abede78f2355e05bd52a44976cd7smallhartzerroller am 23. September 2008 18:09

Danke und DH



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