Matt1971 am 12.01.2009 um 3:49 Uhr
Ich denke mal, dass es nicht nur auf den Staat beschränkt ist - anders gefragt:
Ist diese Definition richtig?
"Zensur (censura) ist ein politisches Verfahren, um durch Massenmedien oder im persönlichen Informationsverkehr (etwa per Briefpost) vermittelte Inhalte zu kontrollieren, unerwünschte beziehungsweise Gesetzen zuwiderlaufende Inhalte zu unterdrücken und auf diese Weise dafür zu sorgen, dass nur erwünschte Inhalte veröffentlicht oder ausgetauscht werden." - Wikipedia (http://de.wikipedia.org/w/index.php?oldid=53968965)
Belegt wird die Aussage "politisches Verfahren" mit einem Eintrag aus einem Politiklexikon. Klar, dass in einem Politiklexikon eben nur die politische Seite beleuchtet wird.
Es gibt außer dem politischen Aspekt (hier auch wieder unter anderem durch den Staat) doch auch noch andere Aspekte wie bei der englischsprachigen Ausgabe von Wikipedia (http://en.wikipedia.org/wiki/Censorship) genannt.
Ich frage mal bei Euch nach... (Hintergrundinfo: Ich hatte einst bei der deutschsprachigen Ausgabe die Def. dahingehend erweitert, was jedoch als falsch und unbelegt zurückgewiesen wurde, d.h. eine Quelle wäre auch noch zu nennen...)
Danke,
erstfragender Matt1971
Zensur findet in Deutschland laut Grundgesetz nicht statt! So sollte es sein. Es hängt von der Politik ab, ob Zensur stattfindet (China, Russland etc.). In einer Demokratie sollte Zensur nicht vorkommen was auch nicht der Fall ist. Zensur wird doch von denen ausgeübt die am längeren Hebel sitzen. (Banken, Versicherungen, Lobbyisten)

Oskar Lafontaine (der heutige Linke) ließ als SPD-Ministerpräsident des Saarlandes wegen eigener Verfehlungen, worüber Zeitungen berichteten, das Presserecht im Saarland ändern. Aus dieser Zeit stammt der Begriff "Rotlicht-Oskar". Das war ein unglaublicher Vorgang, welchen man nur aus totalitären Regierungen kennt. Die nachfolgende Regierung machte diesen erheblichen Eingriff in die Pressefreiheit wieder rückgängig.