Wenn ein Streit bei einer Mediation durch einen Ombudsmann beigelegt wurde und man sich geeinigt hat wie muss man dann vorgehen, damit das auch vollstreckbar wird. Braucht man einen Notar? Denn was ist, wenn der Gegner dann auf einmal von nichts mehr wissen will, wie sichert man sich ab?

Warte doch erst mal ab, wie der Gegner sich verhält. Die Einschaltung eines Ombudsmannes, hat doch den Sinn, den Streit ohne Gericht etc. beizulegen.

In einer Mediation wird lediglich auf Lösungsvorschläge oder Kompromisse hingearbeitet. Diese sind aber für keine Partei bindend.