Ein Freund von mir hat sich bei seinem Onkel, zu dem er nicht unbedingt das beste Verhältnis hat, einen größeren Geldbetrag geliehen, weil er sonst keinen Kredit mehr bekommen hätte. Sie haben einen Darlehensvertrag geschlossen mit einem sehr hohen Zinssatz, der weit über dem liegt, was Banken normalerweise verlangen würden. Ich habe gehört, dass es für private Darlehensverträge eine maximale Höhe für Zinsen gibt. Weiß jemand wie hoch der liegen darf? Danke!
Weiß nicht, wieviel das genau sein darf, aber Wuchergeschäfte sind auf jeden Fall verboten. Weit über dem Zins der Bank darf es nicht liegen.
er darf nicht das doppelte dessen überschreiten, was banken normalerweise an zinsen fordern. Ich denke mal, dass da ein durchschnittswert als als Orientierung gilt. Wenn der bei einem privatdarlehen überschritten wird, dann ist die vereinbarung ungültig und garkein zins wird fällig.
Der Darlehensvertrag darf nicht sittenwidrig sein. Es gibt da die allgemeine Sittenwidrigkeit und den Wucher, in deinem Fall würde Wucher greifen (§ 138 Abs. 2 BGB). Wucherzinsen sind regelmäßig der Fall, wenn sie die zum Vertragsabschluss üblichen Marktzinsen um wenigstens 100% übersteigen.

Ob der Onkel diese Zinsen auch brav in seine Steuererklärung schreibt?
Muss er nämlich.