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Maximaldauer Führerscheinentzug

gefragt von Queckgold am 08.08.2009 um 16:42 Uhr

Ich fuhr auf der Autobahn und überholte einen LKW, als von hinten ein anderes Fahrzeug extrem dicht auffuhr und mich ständig mit der Lichthupe bedrängte. Nach dem Überholvorgang war ich sauer und wollte mich rächen, ließ mich also von dem anderen nicht überholen. Sobald er hinter mir auf die rechte Spur wechselte, wurde ich langsamer, versuchte er, mich zu überholen, gab ich Gas.

Nach einigen Tagen bekam ich eine Anzeige wegen Nötigung. Naiv wie ich war, ging ich zur Polizei und gab den Verstoß zu. Um es schnell über die Bühne zu bekommen, erstattete ich auch keine Gegenanzeige. Ergebnis: Vor Gericht war der Gegner Zeuge (der per Definitionem die Wahrheit sagt, ich war Angeklagter, der lügt). Ich wurde wegen Verkehrsgefährdung verurteilt. 1600 Mark und 8 Monate Führerscheinentzug. Zu dem Zeitpunkt hatte ich eine weiße Weste, 0 Punkte, kein Alkohol. geständiger Ersttäter.

Als ich nach 8 Monaten meinen Führerschein wieder haben wollte, wurde mir das von der Führerscheinstelle verweigert. Es gebe nur eine Mindestfrist, der Schein könne mir bis zu 5 Jahre verweigert werden.

Nach weiteren 2 Monaten hatte der Angestellte offenbar einen guten Tag und ich erhielt den Schein wieder. Nach insgesamt 10 Monaten!

Ist das rechtens? Entscheidet ein kleiner Angestellter, welche Strafe angemessen ist? Kann er aus 8 Monaten einfach 10 machen? Ohne Angabe von Gründen?


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sarrex
beantwortet von sarrex am 8. August 2009 16:44
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Nein,wenn du zu 8 Monaten Führerscheinentzug verurteilst wurde kannst du nach 8 monaten deinen Lappen wieder abholen

Kommentar von Queckgold am 8. August 2009 16:49

Dachte ich auch. Der Verwaltungsangestellte erklärte mir aber, dass er nur angewiesen sei, den Schein nicht vor Ablauf der 8 Monate wieder auszustellen. Wann er es tut, sei rein seine Entscheidung und momentan wolle er einfach nicht. Was er auch eiskalt durchgezogen hat.

Kommentar von Af43acc1670cac4f8ccea0985fab01dfsmallsarrex am 8. August 2009 16:51

ist aber dann wohl neu,ich bekam meinen Lappen sogar einen tag früher wieder

Kommentar von Af43acc1670cac4f8ccea0985fab01dfsmallsarrex am 8. August 2009 16:52

ich musste ihn auch nur beim Bürgeramt hinterlegen,da musste nix neu ausgestellt werden

Kommentar von Queckgold am 8. August 2009 17:00

Das war dann aber wohl nur ein Fahrverbot und kein Führerscheinentzug. Mein Führerschein wurde entwertet und nach 10 Monaten wurde mir ein neuer ausgestellt. Gegen saftige Gebühr, versteht sich. Und eben wurde die Strafe mal eben um rund 25% erhöht. Die vom Richter festgelegten 8 Monate erschienen der Führerscheinstelle als zu milde.

Kommentar von Af43acc1670cac4f8ccea0985fab01dfsmallsarrex am 8. August 2009 17:07

aso,okay,da kann dann die Führerscheinstelle wohl ein wort mitreden....http://de.wikipedia.org/wiki/F%C3%BChrerscheinentzug#NeuerteilungderFahrerlaubnis

Kommentar von Queckgold am 8. August 2009 17:11

Verstehe. Der Angestellte hat also Recht: Es gibt hier keine Rechtssicherheit für mich. Wann ich den Füherschein wieder bekomme, entscheidet nicht der Richter, sondern der kleine Angestellte in der Führerscheinstelle, der auf diesem Wege auch mal so richtig Macht ausüben kann. Ich sollte also froh sein, dass er mir nicht die maximalen fünf Jahre aufgebrummt hat.

Kommentar von Af43acc1670cac4f8ccea0985fab01dfsmallsarrex am 8. August 2009 17:17

yap,wenn man das dem so entnehmen kann...hast ihn ja wieder...beim nächsten mal Gegenanzeige

Kommentar von Queckgold am 8. August 2009 17:27

Krass. Es scheint recht wenig bekannt zu sein, dass hier letztlich völlige Willkür herrscht und die Meinung eines kleinen Angestellen höheres Gewicht hat als die Entscheidung eines Gerichts.

Ich weiß jedenfalls von vielen deutlich schlimmeren Fällen, in denen die Täter ihren Schein anstandslos nach der vom Richter festgelegten Zeit wieder bekommen haben.

Hätte nicht erwartet, dass wir diesbezüglich auf dem Stand einer Bananenrepublik sind, in der ein richterliches Urteil lediglich die Qualität einer unverbindlichen Empfehlung hat.

Kommentar von Af43acc1670cac4f8ccea0985fab01dfsmallsarrex am 8. August 2009 17:29

willkommen in deutschland,das land der unbegrenzten bürokratie

Kommentar von Queckgold am 8. August 2009 17:36

Nicht mehr lange. Habe schon Job und Haus in Neuseeland. Im November bin ich hier weg. Aber danke für die Bestätigung, dass es richtig war, diesem Unrechtsstaat den Rücken zu kehren :)

Kommentar von leolustig am 8. August 2009 23:25

die fahrerlaubnis entziehen kann nur ein gericht. wiedererteilen aber nur die zuständige verwaltungsbehörde. frage hat der fahrerlaubnisinhaber eventuel eine bisondere ausbildung bzw besitzt er die fahrerlaubnisklasse ce oder gar de dann gibt es da die möglichkeit eine erhöhung der strafe...


albundysohn
beantwortet von albundysohn am 8. August 2009 16:46
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Kann mir nicht vorstellen, daß die Führerscheinstelle dir den Führerschein länger als die Entzugszeit verweigern kann.

Kommentar von Queckgold am 8. August 2009 16:54

Doch, ich habe es ja selbst erlebt. Im Urteil steht: "Die Verwaltungsbehörde wird angewiesen, nicht vor Ablauf von 8 Monaten einen Führerschein auszustellen." Es scheint nirgends geregelt zu sein, WANN man ein Recht darauf hat, den Führerschein wieder zu bekommen. Man ist vollkommen der Willkür eines kleinen Angestellen ausgeliefert. Die Gesetze scheinen das herzugeben, wenn ich sie richtig verstehe.


anonym
beantwortet von TopJob am 8. August 2009 16:46
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Warst du denn zu MPU - also zur Medizinisch-Psychologischen-Untersuchung? Normalerweise gilt es nämlich, dass du nach den 8 Monaten die erstmal bestehen muss und mit dem Nachweis den Schein zurückerhälst.

Kommentar von Queckgold am 8. August 2009 16:51

Nein, ich hatte keine MPU. War auch nicht angeordnet. Der Richter hat mir sogar explizit Einsichtigkeit und Reue zugestanden. Das ist alles schon über 10 Jahre her. War damals Student und hatte keine Rechtsschutzversicherung. Nach der Zahlung der Strafe war ich pleite und konnte so absolut nichts gegen das als Willkür empfundene Verhalten des Verwaltungsangestellten tun.

Kommentar von leolustig am 8. August 2009 23:28

aha...das läßt sich nicht mit heute vergleichen da hat es einige änderungen gegeben. als schwierigste ein zu schätzen ist dein verhalten auf der behörde... da lassen auch "kleine angestellte" nicht mit sich spaßen, wie auf der strasse bei verkehrskontrollen.... so wie mann in den wald hineinruft usw...


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