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MAXDA, UGV Inkasso und Rechtsanwälte Wehnert & Co. - dürfen die das?

gefragt von beerdealer am 17.06.2009 um 15:45 Uhr

Ich bin verzweifelt und weiß langsam nicht mehr weiter. Seit über einem Jahr werde ich von der Firma Maxda Darlehensvermittlungs GmbH in 67346 Speyer und deren Helfershelfer terrorisiert.

Im April letzen Jahres haben wir einen Kredit umschulden wollen und haben daher bei verschiedene Firmen Kredite angefragt. Bei Maxda wollten wir auch einen Kredit bzw. die Vermittlung eines Kredites anfragen und haben daher entsprechende Formulare ausgefüllt. Diese Formulare haben wir am 29.04.08 um 12:55 Uhr an Maxda gefaxt.

Da mir nach dem ich das Fax verschickt habe, aufgefallen ist, dass im Kleingedruckten eine Gebühr nur für die Anfrage erhoben wird, habe ich kurzerhand den Antrag durchgestrichen, deutlich mit Widerruf gekennzeichnet und am 29.04.09 um 13:03 Uhr an selbige Faxnummer von Maxda zurück geschickt. Dies sollte als fristgerechte und formlose Willenserklärung doch ausreichend sein, oder?

Zwischenzeitlich hatte Maxda diesen Sachverhalt an die UGV Inkasso weitergegeben, denen ich dann auch mehrfach die Situation erklärt habe. Eine Reaktion darauf blieb aus. Nur weitere Zahlungsaufforderungen.

Heute habe ich Post von Rechtsanwälte Wehnert & Kollege bekommen. Aus rund 25,00 € sind nun mit Gebühren 250,00 € geworden.

Habe ich mit dem durchgestrichenen Antrag, der mit "Widerruf" gekennzeichnet war, einen Formfehler begangen? Wie soll ich mich verhalten?

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Kredit x 1.292 Abzocke x 773 Maxda x 9 Ugv Inkasso x 3 Rechtsanwälte Wehnert x 1

Wolfi0410
beantwortet von Wolfi0410 am 22. Juni 2009 01:36
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Lass Dich nicht aus der Ruhe bringen. Sitz es aus. Mache ich bereits seit 5 Jahren mit Delta Kredit. Ist der gleiche Sachverhalt und genau so ein Saftladen wie Maxda. Die wissen ganz genau, dass sie den Großteil der Anfragen garnicht realisieren können, darum der Trick mit der Bearbeitungsgebühr für Anfragen. Deltakredit, Inkasso, Rechtsanwälte, wieder Inkasso, wieder Delta usw usf.. Wenn mal einer anruft sag ich nur: "Verklagen Sie mich doch" und lege auf. Nichts passiert - Klage scheuen die weil: 1. kostet es Geld und 2. verlieren sie.
Also mach garnichts und wenn tatsächlich (äusserst unwahrscheinlich) ein Mahnbescheid kommen sollte legst du Widerspruch ein und Du wirst sehen nichts passiert.
Also nur die Nerven behalten.

Kommentar von cheerleader19 am 23. Dezember 2009 13:45

ich habe einen guten kreditanbieter gefunden für kredite in schweren Fällen, der OHNE vorkosten arbeitet! schaut mal auf www.boncredit.info


anonym
beantwortet von chris68 am 17. Juni 2009 15:48
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ich vermute eher, dass das abzocke werden soll. lass dich beraten und investiere in einen brief deines anwaltes!! dann ist bestimmt ruhe

Kommentar von beerdealer am 17. Juni 2009 16:08

Es ist ja nicht so, dass ich keinen Antrag gestellt hätte. Das habe ich ja. Aber diesen Antrag habe ich innerhalb von 8 Minuten widerrufen. Ich frage mich nur, ob die Form des Widerrufs rechtlich wirksam ist?

Kommentar von chris68 am 17. Juni 2009 16:14

die hatten keinerlei arbeit mit dir und nach meinem rechtsempfinden bist du raus. schreib denen, dass du deinen rechtsanwalt einschalten wirst und jeder weitere schriftverkehr über ihn laufen soll. (adresse angeben) g

Kommentar von wopla am 19. Oktober 2009 19:21

Der Antrag als solcher ist nichtig. Solche Gebühren sind nicht zulässig.

Kommentar von Comstock am 17. Juni 2009 16:39

Anwalt ist erst nötig, wenn ein Mahnbescheid kommt. Aber die werden sich wahrscheinlich hüten. Diese Schreiben von Inkassobüros sind lächerlich.

Kommentar von beerdealer am 18. Juni 2009 09:07

Wie sind bereits über den Mahnbescheid hinaus. Mittlerweile kommt ja die Post vom Anwalt. Warum kann hier keiner aufmerksam lesen und muss einfach mal ein bisschen gequirlten Mist von sich geben?

Kommentar von leaspapa am 14. Juli 2009 20:53

Hier findet Ihr noch mehr negative Erfahrungen über Maxda (http://www.kredit-optimal.de/maxda.html). Ich kann nur sagen Finger weg!

Kommentar von flacks am 26. November 2009 22:18
Hier wurde mit geholfen: www.vugo.de/los/

anonym
beantwortet von Comstock am 17. Juni 2009 15:48
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Die Sache stinkt. Wenn die nach einem Jahr immer noch nur drohen, behalt die Nerven und sitz es aus. Hast du Sendeprotokolle von den Faxen? Schreib ihnen per Einschreiben/Rückschein, dass du beweisbar widerrufen hast und der weitere Dialog vor Gericht fortgesetzt wird.

Kommentar von beerdealer am 17. Juni 2009 15:51

Habe ich! Und auch Maxda und die UGV Inkasso haben die Sendungsberichte von mir bekommen! Mehrfach!


anonym
beantwortet von don3871 am 6. November 2009 16:41
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Hallo ich habe auch das problem mit delta kreditvermittlung im vertrag stand drin kosten los und nichts von einer bearbeitungsgebühr sondern erst wenn die vermitlung ervolgreich war . habe natürlich keinen kredit bekommen sondern eine rechnung von 35 € die ich nicht gezahlt habe den vertrag habe ich leider nicht mehr . habe alles vernichtet nach 4 jahren habe ich eine konto pfändung jetzt erhalten wie komme ich da raus hat denn schon jemande den betrügern mal versucht das handwerk zulegen? ich kome an kein geld mehr ran und meine rechnungen gehen alle hoch weis da jemand einen rat wäre echt dank bar.

Kommentar von F1a9b0f98f1d56725a913ba3064984c6smallRomilda12345 am 17. November 2009 22:39

oh je.. da bin ich froh das ich das bezahlt habe..du arme:(


anonym
beantwortet von Alexander13 am 24. Oktober 2009 06:00
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Du solltest nochmals genau die Kosten betrachten. Es ist nicht zulässig Inkassokosten und Anwaltskosten zu berechnen (OLG Dresden vom 01.12.1993 Az. 5U68/93). Auch Kontoführungsgebühren ist ein beliebter Trick bei solchen Unternehmen diese dürfen nicht erhoben werden weil die Überwachungen eingehender Zahlungen zu den üblichen Geschäftstätigkeiten gehören. Auch für diese Unternehmen gilt die Schadensminderungspflicht gem. §254 Abs.2 BGB. Es wäre falsch diese Sache "aus zu sitzen" reiche Klage ein oder übergebe dies einem Rechtsanwalt, die Aussichten zu gewinnen liegen sicher bei 90% (denke an Prozeßkostenbeihilfe) wenn du dir keinen Rae leisten kannst.


anonym
beantwortet von wopla am 19. Oktober 2009 19:20
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Nein, das hat schon seine Richtigkeit: Maxda ist eine Nachfolgefirma von Delta-Kredit. Beide versprechen zwar allen alles, haben aber gar keine Kredite zu vermitteln. Lediglich wertlose Anlageprodukte. Die Vereinbarung einer Vorabgebühr ist nichtig. Es bedarf daher keines Widerspruchs.

Gegen einen gerichtlichen Mahnbescheid unbedingt fristgerecht Widerspruch einlegen und gleichzeitig Polizei und Staatsanwaltschaft informieren.

Kommentar von beerdealer am 20. Oktober 2009 22:27

Kannst Du Deine Aussage in irgendeiner Form untermauern oder beweisen?


anonym
beantwortet von blackterry1 am 16. Oktober 2009 23:51
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ich habe das gleiche problem und nun ist es bei gericht.250euro nur für ne frage am telephon!das schlimme ist das die werbung dafür noch im fernseher läuft.

Kommentar von F1a9b0f98f1d56725a913ba3064984c6smallRomilda12345 am 17. November 2009 22:37

habe auch n schreiben von denen bekommen.. ich sollte zahlen.. ich habe widerspruch eingelegt..und habe gedroht die briefe zu veröffentlichen! .. ich hab aber keine lust mehr mit dem hin und her gehabt.. und habe die 20 euro überwiesen.. hab jetzt ruhe..


anonym
beantwortet von janbatos am 8. Oktober 2009 14:47
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habe das selbe erlebt kein kredit bekommen nun soll ich 380,- an die anwälte von Maxda zahlen. Der unterschied ist nur das bei mir eine pfändung durch das amtsgericht veranlasst wurde.Ich hatte den widerspruch nicht erhalten da ich unter der adresse nicht mehr wohnhaft war.habe jetzt erstmal über pfändungsfreigrenze mein konto wieder frei gemacht..da muss man doch gegen vor gehen , im kleingedruckten stand nix davon das alleine die anfrage geld kosten sollte.WAS NUN AM BESTEN TUN ICH WILL NICHT ZAHLEN

Kommentar von wopla am 19. Oktober 2009 19:27

Schreiben Sie das Vollstreckungsgericht an. Fechten Sie den Vollstreckungsbescheid mangels wirksamer Zustellung an. Beweismittel wäre dafür eine Anmeldebestätigung vom Einwohnermeldeamt. Beantragen Sie Rückversetung in den vorherigen Stand. Das macht am besten ein Rechtsanwalt. Die Forderung ist ohnehin nicht berechtigt, da Vereinbarungen dieser Art wirkungslos sind.Zugleich Polizei und Staatsanwaltschaft einschalten (§263 STGB). Dann bestehen gute Chancen das gepfände Geld zurückzuerhalten zugleich werden auch die eigenen Kosten für den Anwalt zu erstatten sein. Hilfe gibt es auch bei der Verbraucherzentrale.


anonym
beantwortet von vobi123 am 15. September 2009 23:19
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Maxda schreibt: jetzt kostenlos bargeldanfordern In bezug zu dem Formular,das heißt es ist für 0 € also ist die forderung des inkasso unrechtmäßig.die wollen dich nur fertigrühren damit du zahlst. Hätten Sie Recht wären sie schon beim Gericht.Das würde aber Heißen eine gebühren oder Geldforderung müßte groß und breit sichtbar auf der webseite zusehen sein und das ist nicht der fall.Es gibt in diesem Bezug auch schon genügend gerichtsurteile und gerichte und Anwälte richten sich danach.Soltest du ihnen mal auf einen Brief antworten schreibe das hier und drohe mit anzeige wegen nötigung und erpressung und beihilfe zum betrug im internet. den wenn dort jemand anwalt ist dann macht er das bewußt.Nur so gesagt ich habe heute auch eine zahlungsanweisung von maxda von 8,15€ aber ich zahle ganz bestimmt nicht.


support
beantwortet von support3 am 18. August 2009 14:29
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Liebe Community,

kurz eine Erklärung dafür, dass hier ein Beitrag zum vorliegenden Fall gelöscht wurde: Wir sind der Meinung, dass auf gutefrage.net auch kritische Stimmen zulässig sein müssen. So lange sie sachlich sind und den rechtlichen Rahmen nicht sprengen. Schmähkritik oder Beleidigungen müssen wir aber aus rechtlichen Gründen entfernen.

Vielen Dank für Euer Verständnis!

Schöne Grüße

Marie vom gutefrage.net-Support


anonym
beantwortet von appi0000 am 31. Juli 2009 19:17
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Nein du musst nicht zahlen, antworte auf jedes Schreiben von Maxda oder dem beauftragten Inkassounternehmen mit immer den gleichen von dir enworfenden Standartbrief, dass du keinen Vertrag mit denen eingegangen bist. Nur aufpassn wenn ein Mahnbescheid kommt, sofort Widerspruch gegen die gesamt Forderung einlegen. Klagen tun die eh nicht, da kein Rechtsanspruch besteht.


Django80
beantwortet von Django80 am 17. Juni 2009 15:47
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Hier würde ich mich an den Verbaucherschutz wenden....


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