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Maulkorbpflicht im Garten?

gefragt von RealPeterPan am 10.04.2009 um 15:08 Uhr

Hallo, wir haben zwei Katzen. Diese laufen draußen im Garten herum, aber natürlich nicht nur in unserem, sie turnen auch durch die Nachbargärten. Diese sind zur Straße hin nicht offen, also es ist sozusagen ein Ring aus Häusern, und innen drinne sind die ganzen Gärten. Die Wege nach draußen sind alle durch Tore verschlossen, sodass die Tiere nicht außerhalb dieses Gebietes herumlaufen können. Bisher gab es auch nie Probleme, die Katzen werden geduldet, und auch die Katzen anderer Anwohner laufen dort herum. Nun wohnt ein paar Häuser weiter ein Hundebesitzer, welcher einen Jagdhund besitzt. Die Rasse weiß ich nicht, aber es ist wie gesagt ein Jagdhund, der auf das jagen von Hasen und ich glaube auch anderen Wildtieren (also Rehen oder so) abgerichtet ist. Dieser wird von seinem Herrchen im Gemeinschaftsgarten seines Hauses frei herumlaufen gelassen. Nun kam es zu dem Vorfall, dass dieser hund fast eine unserer Katzen gepackt hätte. Der Besitzer hat den Hund wohl rechtzeitig zurückgepfiffen, aber er passt nun nicht die ganze Zeit auf. Daraufhin hat er bei uns geklingelt, und meinte, wir sollen doch auf unsere Katzen aufpassen, dass der Hund sie nicht reißt...

Gilt in solch einem umzäunten Gebiet, dass nicht öffentlich zugänglich ist, auch Maulkorbplicht für Hunde (abgerichtete Jagdhunde), oder dürfen wir unsere Katze nun nicht mehr rauslassen?


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pippi60
beantwortet von pippi60 am 10. April 2009 15:09
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Ich würde sagen, ihr müßt auf die Katzen aufpassen.

Kommentar von RealPeterPan am 10. April 2009 15:13

Naja, "aufpassen" geht ja schlecht, außer wir lassen sie eben nur im Haus.

Kommentar von Fc79fbbeff80352f2626db4f72e0c114smallpippi60 am 10. April 2009 15:15

Ich würde versuchen, mich mit dem Hundebesitzer zu einigen. Ist sein Hund draußen, bleiben die Katzen im Haus.

Kommentar von 629308504fc6d3543121af7476c00498smallPumukl am 10. April 2009 15:17

Aber, ob sich die Tiere an den Dienstplan halten werden?


pek2matz
beantwortet von pek2matz am 10. April 2009 15:09
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es ist sein garten,wenn deine katzen reinlaufen selber schuld

Kommentar von RealPeterPan am 10. April 2009 15:14

Naja, es ist ein Gemeinschaftsgarten von einem Haus, in dem an die 10 Familien wohnen. Also nur sein Garten ist es nicht. Wie wäre es denn, wenn man eine der Familien mit Kindern, denen der Garten ja auch gehört, überzeugen könnte. Könnte man dann einen Maulkorbzwang für den Hund durchsetzen vor Gericht?

Kommentar von 629308504fc6d3543121af7476c00498smallPumukl am 10. April 2009 15:18

Ja, einer der Mitteilhaber am 10-Familiengarten könnte das durchsetzen.

Kommentar von RealPeterPan am 10. April 2009 15:20

Ok, dann werde ich mal mit den anderen Familien in Kontakt treten.

Kommentar von Goldis am 5. Juni 2009 11:28

ich würde dir recht geben denn es ist ein gemeinschaftsgarten ihr soltet euch darauf einigen das der hund entweder einen maulkorb trägt oder das die katzen nur zu bestimten zeiten rausdürfen allerdings wäre es bestimmt besser wenn de hund einen maulkorb tragen sollte denn so können hund und katze im garten herumtollen:d


killbabykill
beantwortet von killbabykill am 10. April 2009 15:11
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Nein, es gibt keine Maulkorbpflicht im Garten, ausser der jeweilige Vermieter sagt das. Wenn eure Katzen in fremden Gärten rumturnen, ist das nicht das Problem des Hundebesitzers. Wenn Ihr wollt, dass den Katzen nichts passiert, müsst Ihr sie auf eurem Grundstück halten. Auch ein Jagdhund (besonders ein Jagdhund!!!) braucht Auslauf und muss mal raus.


anonym
beantwortet von RealPeterPan am 10. April 2009 15:27
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§ 1 Gefährliche Hunde: (1) Als gefährlich gelten Hunde, 1.bei denen mit hoher Wahrscheinlichkeit davon auszugehen ist, dass sie Menschen oder Tiere beißen, sowie Hunde, die bereits Menschen oder Tiere gefährdend angesprungen oder gebissen haben, 2.die außerhalb des Jagd- oder Hütebetriebes zum Hetzen oder Reißen von Wild oder Vieh neigen oder 3.bei denen von einer durch Zucht, Ausbildung oder Abrichten herausgebildeten, über das natürliche Maß hinausgehenden Kampfbereitschaft, Angriffslust, Schärfe oder einer anderen, in ihrer Wirkung vergleichbaren Menschen oder Tiere gefährdenden Eigenschaft auszugehen ist.

Inwiefern könnte man den Hund dazuzählen? Weil dann müsste er z.B. auch Schilder anbringen, die er zurzeit nicht hat:

(7) Gefährliche Hunde nach § 1 sind verhaltensgerecht und ausbruchsicher unterzubringen, so dass die -körperliche Unversehrtheit von Menschen und !Tieren!- nicht gefährdet wird. An jedem Eingang des befriedeten Besitztums ist die Haltung eines gefährlichen Hundes durch ein deutlich erkennbares Hinweisschild mit der Aufschrift „Vorsicht gefährlicher Hund“ kenntlich zu machen.


oberaden
beantwortet von oberaden am 10. April 2009 15:09
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der kriegt die nich so schnell und wenn dann kannst du ihn verklagen


Kommentar von RealPeterPan am 10. April 2009 15:12

Das Problem ist, dass eine der Katzen sehr zutraulich ist. Und laut dem Besitzer hätte sie keine Angst vor dem Hund gehabt. Und wenn dieser direkt vor ihr steht, dann hat er doch schnell zugebissen, bevor sie weggelaufen ist. Ich würde mich sicherer fühlen, wenn man irgendwie einen Maulkorbzwang durchsetzen könnte, eventuell zusammen mit den anderen Katzenbesitzern die ihre Katzen in den Gärten herumlaufen lassen. Aber da müsste das Recht ja auf unserer Seite liegen, und das weiß ich nun eben nicht. Wäre gut wenn da jemand was genaueres wüsste.

Kommentar von E18a828a49281ace2817584ab7360b29smallkillbabykill am 10. April 2009 15:12

Nein, er wohnt da und die Katzen sind ja nicht auf Ihrem eigenen Grundstück.

Kommentar von 868c358138957cd19e99fe9a0326486csmalloberaden am 10. April 2009 15:14

bzw keine angst. katzen wehren sich. und wenn er abgerichtet is passiert da nix

Kommentar von 725e47821570b98dae72485804f7e778smallmerrypotter am 11. April 2009 02:33

Das mit dem "Verklagen" klingt vielleicht gut, ist rechtlich jedoch Unsinn!


anonym
beantwortet von dalia4499 am 10. April 2009 15:12
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auf katzen kann man doch garnicht aufpassen,wie willst du das denn machen?


anonym
beantwortet von firepower am 10. April 2009 15:13
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Grundsätslich hat der Hundehalter die gleichen Rechte, wie ihr. Und wenn es ihm gestattet ist, den Hund im Garten den Auslauf zu ermöglichen, werdet ihr das nicht verhindern können. Eine Maulkorbpflicht gibt es übrigens nur für besonders gefährlich eingestufte Hunde, wozu meines Wissens der Jagdhund nicht gehört. Schließlich soll der Maulkorb verhindern, dass Menschen angefallen werden. Und sorry, dass ich das nun so sagen muss, aber er könnte ja genauso sagen, was eure Katzen bei denen im Garten zu suchen haben. Sorry, rechtlich sieht es halt so aus.


Pumukl
beantwortet von Pumukl am 10. April 2009 15:13
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Was heisst denn das:"... fast gepackt ..."? Katzen wissen im allgemeinen sich sehr gut gegen Hunde durchzusetzen. Vielleicht ist der Hund mal froh, dass er noch Augen und Nase heile hat. Maulkorbpflicht für den Hund kriegst du nicht durchgesetzt. Aber vielleicht bietet ihr gemeinsam dem Hundebesitzer an, auf eure Kosten seinen Garten zusätzlich mit Karnikeldraht einzuzäunen.

Kommentar von E18a828a49281ace2817584ab7360b29smallkillbabykill am 10. April 2009 15:15

Oh ja, das glaube ich auch! Oder sollte vielleicht zu ausgleichenden Gerechtigkeit auch eine Krallenkürzung der Katze getätigt werden, diese kann dem Hund nämlich die Augen auskratzen, sicherlich auch nicht sehr angenehm!

Kommentar von RealPeterPan am 10. April 2009 16:07

Also ich verstehe nicht, was so schlimm daran ist, einem Hund einen Maulkorb anzulegen, wenn man nicht auf ihn achten kann. Wenn es einen Maulkorbzwang für Katzen gäbe, mein gott, dann würde ich meinen Katzen einen umbinden solange ich sie unbeaufsichtigt draußen herumlaufen lasse...


anonym
beantwortet von hundini am 11. April 2009 14:29
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Sich einfach mal mit dem Hundebesitzer unterhalten und versuchen, eine Lösung zu finden. Z.B. sich über bestimmte Zeiten absprechen. Zum Maulkorbzwang: ein Hund mit Maulkorb kann nicht so gut hecheln,trinken oder gar schnuppern(schon mal stundenlang mit einem Mundschutz rumgelaufen?). Katzen können sich sehr gut gegen Hunde wehren bzw. bringen sich normalerweise in Sicherheit. Also am besten alle mal zusammensetzen und miteinander reden.


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