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Mastercard Gold Reiserücktrittsversicherung

gefragt von mannyc am 14.09.2009 um 13:33 Uhr

Hallo,

ich habe vor heute eine Mastercard Gold zu beantragen. Ab wann gilt der darin inbegriffene Versicherungsschutz? Ab Bestelldatum? Nach Aushändigung? Oder ist das von Bank zu Bank unterschiedlich?

Danke für die Hilfe!


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svanny
beantwortet von svanny am 14. September 2009 13:35
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Wahrscheinlich sobald der Vertrag beidseitig zu Stande kommt. Wenn du diese Karte beantragst, wird der Antrag erst geprüft und nicht zwangsläufig akzeptiert.

Aber schau doch einfach mal in die AGB dazu. Diese sollte man sowieso mal lesen bei solchen Dingen.


akademikus
beantwortet von akademikus am 14. September 2009 13:35
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.. du musst die reise mit der kreditkarte bezahlen, sonst hast du keine reiserücktrittversicherung


TheDramatic
beantwortet von TheDramatic am 14. September 2009 13:36
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Gilt nur für Reisen die über die MasterCard bezahlt werden. Da du diese aber erst ab Vertragsgenehmigung (bzw. wenn du die Karte inklusive Prüfnummer erhälst) benutzen kannst gilt das Bestelldatum der Reise.


Smash
beantwortet von Smash am 14. September 2009 13:38
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Lies aber auch das klein gedruckte. Die Vers. gilt nämlich nur, wenn Du die betreffende Reise auch mit der Karte bezahlst. Insgesamt lohnen sich die Zusatzleistungen nicht bei den Kreditkarten. Ich bleibe bei der einfachen und Versicherung mache ich extra. Auch laut Test des Verbraucherschutzes ist das so zu empfehlen. Es sei denn Du buchst jede Woche ein Flugticket mit der Karte und hast vor öfter dann krank zu sein.


PlayaNr1
beantwortet von PlayaNr1 am 14. September 2009 13:57
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hier steht alles über den beginn der versicherung ;) http://de.wikipedia.org/wiki/Versicherungsbeginnaber fakt ist schutz geht eh nur wenn reisen mit der kreditkarte zahlst...steht so meistens in den AGB


anonym
beantwortet von robsters am 23. September 2009 20:05
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So ganz kann ich den Vorrednern nicht zustimmen. Die Bedingungen sind sehr stark vom Kreditinstitut abhängig. Bei er HVB z.B. sind alle Versicherungen unabhängig vom Karteneinsatz. Die Reiserücktrittsversicherung zahlt aber nicht bei bereits gebuchten Reisen vor Abschluss des Kartenvertrags.


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