Hallo, Wenn man eine Maßnahme von Der Arge besuchen soll,aber wegen Gesundheitlicher Probleme,nicht in der lage ist zB. länger zu sitzen oder zu stehen. Muß ich daran teilnehmen? Braucht Die Arge ein Gutachten? Gibt es darüber irgend etwas zum nachlesen? über antworten,von einen der sich auskennt,würde ich mich freuen.

Hallochen! Wenn du eine Maßnahme besuchen sollst, diese aber wegen gesundheitlichen Gründen nicht zumutbar ist, gehe bitte zum Hausarzt lasse es dir bescheinigen und verabrede einen Termin mit deinen Sachbearbeiter! Du wirst von der ARGE zum Amtsarzt vorgeladen! Sollte der Amtsarzt dieses nicht bestättigen kann dir die ARGE das Geld kürzen wenn du nicht bei der Maßnahme mitmachst! Lg Stefan

ein medizinisches Gutachten wäre wohl definitv angebracht...

Du musst es aufjedenfall nachweisen weil sie dir sonst dein geld streichen oder kürzen....

wenn du aufgrund dessen ein paarmal ablehnst-ist es möglich das dich die arge zu einem med.dienst schickt
wenn das der fall ist ....Schulungen... dann brauchst vom Amtsarzt ein Attest, die sagen dir genau wan du den Arzt aufsuchen mußt, wenn dich nur drücken möchtest, vergiss es ... keine Chance.. der ist über genau
Ich hatte auch mal so eine "Wiedereingliederungsmaßnahme" vom AA. Dort nahmen fast nur Leute teil, weilche mit dem Rücken Probleme hatte. Dann ist man halt einfach aufgestanden und ist ne Runde gelaufen. War alles kein Problem. Auch Liegen waren vorhanden. LG
lass es dir von einem Arzt bescheinigen dann bist du auf der sicheren seite

ja kann aber auch sein das du dann zum amtsarzt mußt^^
Ich würde auf Jedenfall dran teil nehmen, dort sitzen auch Menschen denen du deine Probleme erklären kannst. Wenn die Dir was aufhalsen was gar nicht geht kannst du immer noch zum Arzt.

naja ,da ist man ja zu nichts fähig,wer soll das glauben???Der Amtsarzt wird dir schon Beine machen!
Ich hatte um Rat gebeten ,und brauch Ihre Besserwisserei bestimmt nicht.Oder wissen Sie etwas über meinen Gesundheitszustand?? Wenn ja,wissen Sie wohl alles!!
Du brauchst ein Atest von deinen Arzt und dein Arzt muß dich krank schreiben, denn nur so bist du vorübergehend nicht arbeitsfähig das gilt auch für Maßnahmen. Ansonsten muß du dich auf eine Leistungskürzung einstellen.