Hallo Undsonstso,
kurz gesagt: Marmelade ist eine Süßzubereitung aus gekochten Zitrusfrüchten. Sie darf auch aus mehreren verschiedenen Früchten bestehen, es müssen aber Zitrusfrüchte sein (EU-Verordnung) damit der Begriff Marmelade offiziell auf einem Glas stehen kann. Im Sprachgebrauch der normalen Bevölkerung taucht aber auch z.B. die Himbeermarmelade auf, die wirst du im Laden aber nicht finden sondern nur die Himbeerkonfitüre.
Konfitüre hingegen darf auch aus Nicht-Zitrusfrüchten bestehen, unterscheidet sich sonst aber nur marginal von der Marmelade. Die ehemalige Regelung dass Marmelade sichtbare Fruchtstücke enthalten soll und Konfitüre nicht wurde bereits aufgehoben.
In einem Kilo Marmelade müssen mindestens 200g reiner Fruchtanteil vorhanden sein, in einem Kilo Konfitüre mindestens 350g und in einem Kilo Konfitüre extra min. 450g.
Zu deiner Hauptfrage, dem Zuckergehalt, sagt die sogenannte Konfitürenverordnung dass ein Mindestgehalt von 60% Zucker vorgeschrieben ist, vermutlich auch wegen der Haltbarkeit. Dies sollte für Marmeladen und Konfitüren gelten.
Variabel ist der Zuckeranteil bei den sogenannten Fruchtaufstrichen - er darf von 25 bis 70% reichen, man darf es dann aber auch nur Fruchtaufstrich und nicht mehr Marmelade oder Konfitüre nennen.
Danke, aber gibt es Vorschriften bezüglich des Zuckergehaltes ( eventuell vor dieser Konfitüre-Verordnung) ?