Markler fordert Provision obwohl kein Kontakt entstand

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Wenn a) der Alteigentümer dem Makler keinen Vermittlungsauftrag erteilt hat und b) Ihr auch nie den Makler kontaktiert habt, dann kann der Makler sich seinen vermeintlichen Zahlungsanspruch über den Lokus nageln. Der Makler hat allenfalls einen Anspruch, wenn er mitursächlich für den Kauf war - was aber hier ersichtlich nicht der Fall ist. Daher greift der von einem Vorredner hier aus dem Handelsblatt zitierte Fall auch nicht. Ihr habt da nichts zu befürchten.

Ich würde eine Beschwerde an die Wettbewerbszentrale richten.

http://www.wettbewerbszentrale.de/de/beschwerdestelle/hinweise/

Wie reagiert Ihr gegenüber dem frechen Makler?

Ihr habt 2 Möglichkeiten.

1) Gar nicht reagieren. Die Forderung ist unrechtmäßig, und bei einer unrechtmäßigen Forderung habt Ihr keine Rechtspflicht, reagieren zu müssen. Bei Mahnbescheid (gelber Brief vom Amtsgericht) wäre wichtig: Widerspruch innerhalb 14 Tagen auf dem Formular ankreuzen, unterschreiben und an das Gericht zurückschicken.

2) Ein einziges Widerspruchsschreiben an den Makler. Die Forderung wird vollumfänglich bestritten, eine Auftragserteilung für die Vermittlung fand weder durch den Käufer noch durch den Alteigentümer statt, ein Zahlungsanspruch besteht nicht. Mondforderungen durch Trittbrettfahrer werden nicht erstattet. Unterschrift, basta. Wenn der "Leistungsträger" dann weiter herummahnt und droht: sofort zum Anwalt, und ohne weitere Vorwarnung (d.h. ohne Vorgeplänkel etwa mit außergerichtlichem Anwaltsbrief an den Makler) direkt negative Feststellungsklage einreichen lassen. Ihr werdet dann erleben, dass der "Leistungsträger" schon vor dem Prozesstermin den Forderungsverzicht erklärt, weil ihn ein Urteil noch teurer kommen würde. Aber die Gerichtsgebühr und Eure Anwaltskosten hat er dann so oder so zu zahlen, auch mit Forderungsverzicht. (Daher auch nach eigenem Widerspruch ohne Vorwarnung direkt klagen, sonst erklärt er außergerichtlich gegenüber Eurem Anwalt den Verzicht, und Ihr bleibt dann leider auf Euren Anwaltskosten sitzen. Das ist halt der miese verfahrenstechnische Trick dabei, den man kennen muss.)

b fällt aus wegen is nich.
Nun ist vollgendes passiert. Wir haben bei einer Firma aus München namentlich Bluehomes diese Wohnung vor einigen Monaten eben diese Wohnung gesehen. Mein Vater hat daruf hin von ihnen eine Telefon Nummer sowie Adresse des Privaten Eigentümers bekommen.

@Ellwood

Na und? - Richtig, er hat dort angerufen. Aber er hat nur eine Telefonnummer bekommen. Jedoch - und darauf kommt es an - es fand aufgrund der Maklerkontaktierung kein Verkauf der Wohnung statt. Denn die Wohnung war ja bereits verkauft. Der Makler hat eine Wohnung im Portfolio, die gar nicht vermittelbar war. Die angebliche "Vermittlungsdienstleistung", die der Makler anbietet und für die er Geld haben will, hat es nicht gegeben und konnte es auch gar nicht geben. Ein klassischer "Rechtsmangel".

Die Wohnung war längst verkauft, der Makler hat also gar nichts vermittelt. Folglich hat der Makler auch keine berechnungsfähige Leistung erbracht. Der längst stattgefundene Kauf ist nicht ursächlich durch Vermittlungsleistung dieses Maklers zustandegekommen - das ist der Punkt, auf den es ankommt. Der Makler hat gar nichts zu wollen.

@Goofy62

Du hast die Reihenfolge meiner Meinung nach falsch verstanden. Anruf -> Übermittlung der Kontaktdaten -> Kontaktierung des Verkäufers -> Kauf. Dann ist wohl ein Vergütungsanspruch des Maklers entstanden.

@TETTET

Er schreibt es etwas konfus:


" ...**im letzten Jahr**** eine Eigentumswohnung in einem Mehrfamilienhaus gekauft.

[...]

Wir haben bei einer Firma aus München namentlich Bluehomes diese Wohnung **vor einigen Monaten**** eben diese Wohnung gesehen. Mein Vater hat daruf hin von ihnen eine Telefon Nummer sowie Adresse des Privaten Eigentümers bekommen."


Das klingt m.E. so, als sei der Maklerkontakt zeitlich nach dem Kauf erfolgt.

Wenn es umgekehrt ist, wenn also der Maklerkontakt vor dem Kauf erfolgt ist, dann muss wohl tatsächlich der Makler bezahlt werden.

Also, wenn ich mein Haus verkaufen würde und diese "Makler" würden mein Objekt einfach auf ihrer Webseite darstellen, dann hätten die aber massiv Ärger am Hals.

Wenn die wirklich so mit Eurem Haus vorgegangen sind und sich einfach die Daten/Bilder kopiert haben ohne Einverständnis des Verkäufers, dann ist das nicht nur urheberrechtlich arg bedenklich und auch strafbar,

Nein, das würde ich überhaupt nicht bezahlen und wenn ein Makler sich schon rühmt eine derartig hohe Summe für die Herausgabe einer Tel.-Nr. zu verlangen dann würde ich das mal locker als "Abzocke" und Wucher bezeichnen.

DIe Branche ist einfach von vielen Hirnis umgeben und ein richtiger und auch seriöser Makler tut sicherlich einiges mehr leisten. Von der Beratung, Betreuung bis zu der notwendigen Notar Abwicklung. Das kann man dann getrost bezahlen aber nur weil die ihre eigenen Gesetze auf die Webseite pappen ist hier noch kein geltendes Recht gesprochen. Die würde ich mal locker auflaufen lassen und der vorherige Besitzer könnte eigentlich rechtliche Schritte gegen die Jungs einleiten.

Kein Vertrag, kein Aufrag, keine Kohle.. ganz einfach

So keine Zeit mehr, ich muss zum Immo Scout paar Objelkte kopieren auf meiner Webseite einbasteln und dann auf einen Menschen warten der von mir eine Telefon Nummer haben möchte:-)))) Geiles Geschäftsmodell

Tja, blöderweise funktioniert das so.

Der Verkäufer brauchte keinen Vertrag mit dem MAKLER zu haben. IHR habt seine Telefon-Nr. und das Angebot von der Seite des Maklers. Mit Ausfertigung des Notarvertrages wird die Maklergebühr fällig.

den Makler kann man aber trotzem abmahnen, da dies sittenwidrig ist. Wenn das genug leute machen, verliert der Makler seine Lizenz. Leider ist das unabhängig von einem Provsionsanspruch

Ja das wäre gut möglich, allerdings würde das bedeuten dass wenn ich aus Immoscout was herrauskopiere ich dafür einfach so Provision bekommen würde?

Das entbehrt doch jeder Rechtlichen Grundlage. Mal abgesehen davon haben wir vorher von dieser Wohnung gewusst weil im Selben Haus verwante wohnen die ebenso über den verkauf der Wohnung bescheid wussten. Muss der Markler nicht nachweisen das wir Nur über Ihn an diese Wohnung gekommen sind???

@Behaze

Ihr seid da in der Beweispflicht. Nachdem Ihr vom Makler die Adresse und Tel.-Nr. bekommen hattet hättet Ihr diesem mitteilen müssen, dass das Objekt Euch schon bekannt ist.

Der Makler kann nicht für die Herausgabe der Telefonnummer 2800 Euro verlangen. Das könnte er nur verlangen, wenn auf den Anruf hin tatsächlich ursächlich der Kaufvertrag auch zustandegekommen wäre. Aber die Wohnung war faktisch bereits vorher verkauft, der Makler hat also etwas zur Vermittlung angeboten, was gar nicht zu vermitteln war - weil längst verkauft! Der Makler hat hier niemals einen Zahlungsanspruch. Das kann er komplett in die Tonne kloppen.

@Goofy62

Wie kommst Du darauf, dass die Wohnung vorher verkauft war? Das hat der Fragesteller nirgends geschrieben.

@Ellwood

Doch, genau das geht aus dem Eingangsposting hervor. Nach dem Verkauf hat der Betroffene die Immobilienannonce des Maklers entdeckt und diesen daraufhin kontaktiert. Wie auch immer: die Maklercourtage wird nur dann fällig, wenn aufgrund der Vermittlungsleistung des Maklers der Kauf erfolgt. Das ist hier ersichtlich nicht der Fall.

@Goofy62

Wobei der Käufer das Gegenteil beweisen muss. Das wird hier wohl nicht gelingen.

Einfach ignorieren, die hoffen wohl auf dumme leute die zahlen aus angst. Also woher hat das Maklerbüro denn die Telefonnummer vom Verkäufer gehabt? Die haben mal eben google angeworfen und die Nummer aus dem Original Inserat wohl rauskopiert. Ihr habt nichts unterschrieben bei denen, de verkäufer gab auch keinen auftrag, somit zeig denen nen Vogel und ignorier das ganze. Sollte sich das weiter zuspitzen geh zur Verbraucherzentrale

Anruf, Nachfrage, Übermittlung der Kontaktdaten. Zack, da ist der Vertrag inklusive Vergütungsanspruch.

da ihr keinen schriftlichen Maklervertrag mit diesen habt müßt ihr auch nichts zahlen. Unbeschadet dessen würde ich die Firma zusätzlich bei der Handelskammer anzeigen. Das sind nicht legale Maklerunsitten. Der Kaufpreis spielt aber keine Rolle, da das in einem Inserat meist immer verhandelbar ist

Seit wann benötigt man denn einen schriftlichen Vertrag. Der Makler hat den Kontakt hergestellt und selbstverständlich eine Vergütungsanspruch.