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Mankogeld: Gibt es einen Höchstsatz?

gefragt von NotesUla am 23.05.2008 um 12:27 Uhr

Mein Freund (Filialleiter im Einzelhandel)bekommt monatlich ein Mankogeld bezahlt, das für Differenzen bei der Kassenabrechnung und bei der Inventur herangezogen werden kann. Nun will mein Freund bald kündigen, um einen neuen Job anzutreten. Vorher steht noch einmal eine Inventur an. Wir fragen uns nun, ob er für das letzte Jahr komplett aufkommen muss, wenn die Inventur eine große Differenz ergibt. Also muss er auch 5000 Euro (Beispielsumme) nachzahlen oder gibt es sowas wie einen Höchstsatz.

Entschuldigt, aber wir verstehen das mit dem Mankogeld nicht so richtig. Wäre toll, wenn ihr weiterhelfen könntet.


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vincent
beantwortet von vincent am 23. Mai 2008 13:23
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Selbst für den Fall der verschuldensunabhängigen Haftung ist zu beachten, dass die Haftungssumme nicht das gezahlte Mankogeld übersteigen darf. http://www.bielefeld.ihk.de/fileadmin/redakteure/recht/RechtvonA-Z/Arbeitsrecht/LeitfadenArbeitsrecht2006_01.pdf


anonym
beantwortet von benutzer27 am 23. Mai 2008 13:27
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das sollte doch im Arbeitsvertrag geregelt sein. Ich glaube nicht, dass der AG den Filialleiter voll verantwortlich machen kann, wenn selbiger unverschuldet zu einer Differenz gekommen ist. Anders sieht es aus, wenn er völlig Eigenverantwortlich Warenein- und -ausgang verantwortet. Allerdings wäre dann das Mankogeld ja eher eine Art Kurssicherung, falls sich der Wert eines Artikels nicht halten lässt (teuer eingekauft und Verkauf nur zu viel geringerem Satz möglich). Lest Euch also erstmal ganz in Ruhe durch, was im Arbeitsvertrag zu dem Mankogeld steht, dort müssen auch Haftungsgrenzen stehen.





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