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Mangelquote und Kindesunterhalt

gefragt von kleineLPkleineLP am 01.01.2009 um 16:46 Uhr

Mangelquote und Kindesunterhalt Frohes neues Jahr erstmal an alle! Und nun zu der Sachlage Im Dezember 2005 bei der öffentlichen Sitzung des Amtsgerichts wurde zwischen mir und meinen Exmann folgendes Vergleich abgeschlossen : Ihm würde 1.050,00 Euro fiktives Einkommen zugrunde gelegt , da er zu der zeit arbeitslos war und daraus hat sich eine Mangelquote von 50 % ergeben und somit soll er für den Sohn ( damals 7 Jahre alt )121Euro zahlen und für die Tochter (damals 5 ) 96Euro . Kindesunterhalt hab ich bis jetzt von JA bezogen und diese Leistung läuft in Juni 2009 ab .Nun sind sind es 3 Jahren vergangen und der Kindesvater hat schon seit etwa einen Jahr eine geregelte Arbeit , allerdings was er da verdient hab ich nie nachgefragt das ich immer noch UV bekomme und der Kontakt zwischen uns bisschen erschwert ist. Und nun meine Frage : 1)Kann ich der Unterhalt für die Tochter anpassen lassen da die jetzt in einer anderen Altersklasse ist und somit meinermeinung nach soll auch 121euro bekommen da die 8 Jahre alt ist 2)Kann ich überhaupt den Unterhalt für dich beide neu berechnen lassen , da der Exmann auch wieder Arbeit hat. Soll ich dafür zum Anwalt gehen? Werden von Ihn seine Verdienst bescheide angefordert?? 3) Inwieweit wirkt es auf den Kindesunterhalt das er jetzt wieder verh ist und seine neue Frau 2 eigene Kinder hat

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kindesunterhalt x 283 familienrecht x 271

Wolfi0410
beantwortet von Wolfi0410 am 1. Januar 2009 18:22
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Für die Kinder der neuen Frau kann er nur unterhaltspflichtig werden wenn er sie adoptiert hat, ansonsten zahlt da der leibliche Vater oder das JA.
Geh erst mal zum JA und klär das da ob überhaupt ein Titel besteht seitens des JA. Wenn er geregelte Artbeit hat und genug verdient zahlt er wahrscheinlich schon seine Schulden bei JA ab.
Aber der Unterhalt Deiner Kinder geht vor. Schulden kann er immer noch bezahlen wenn die Kinder erwachsen sind.


monja1995
beantwortet von monja1995 am 1. Januar 2009 16:49
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Mach Dich bei Deinem Anwalt darüber schlau, da Dein Exmann wieder verheiratet ist, schaut die Situation für ihn auch anders aus, da daraus neue Unterhaltsverpflichtungen resultieren.

Kommentar von B9f04be972c8122ed78bc05cf783562fsmallkleineLP am 1. Januar 2009 16:50

danke, werde ich machen


alwine1963
beantwortet von alwine1963 am 2. Januar 2009 09:19
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Dadurch das du UV bekommst hast du doc einen Ansprechpartner beim Jugendamt, der Beistandschaft. Wende dich an den, der Regelt das für dich. Alles Gute im neuen Jahr


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