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Mangelhafte Dusche in Mietwohnung, Schaden dadurch in der Vermieterwohnung. Wer muss zahlen?

gefragt von khwittmann am 12.06.2007 um 20:27 Uhr

Thema Beschädigung in der Wohnung. Mein Vermieter hat mich vor ca. 1 Jahr darauf hingewiesen, dass durch die augenscheinlich schlecht abgedichtete / silikonierte Duschwanne in der Mietwohnung im OG seines Hauses, welche ich bewohne, ein Wasserschaden / Wasserfleck im UG seines Badezimmers verursacht wurde. Jetzt will er, dass ich die Reparatur übernehme bzw. anfallende Kosten für ein beauftragte Reparatur übernehme. Geht dies? Zur Info: Der Vermieter besitzt natürlich einen Wohnungsschlüssel und hätte jederzeit den Schaden begutachten bzw. reparieren lassen können. Eine persönliche Begutachtung der Duschwanne ist bis heute nicht erfolgt...


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Wohnung (4577)
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sonne55
beantwortet von sonne55 am 12. Juni 2007 21:05
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zunächst ist der vermieter verpflichtet, den schaden auf seine kosten beheben zu lassen. in weiterer folge könnte er denjenigen, der die isolierung unfachgerecht angebracht hat, im regresswege haftbar machen. ich glaube nicht, dass eine versicherung in dem falle kosten übernimmt.


anonym
beantwortet von Regenmacher am 12. Juni 2007 20:30
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Wenn du beweisen kannst, dass der Schaden dem Vermieter bekannt war, dann ist er auch für die Folgen voll verantwortlich. Wenn das nicht beweisbar ist, dann sieht es nach Streit aus. Schäden dieser Art und deren Beseitigung ist Vermietersache


Mismid
beantwortet von Mismid am 12. Juni 2007 20:44
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wenn überhaupt, dann zahlt das deine Hausratversicherung. Ein Vermieter darf aber grundsätzlich keinen Schlüssel von einem Mieter besitzen und schon gar nicht ohne Anmeldung und Grund die Wohnung eines Mieters. Wenn dir der Schaden bekannt war hättest du den Vermieter darauf hinweisen müssen. Wenn er darauf keine Repartur unternimmt ist es sein Problem wenn daraus ein Schaden entsteht.

Kommentar von khwittmann am 12. Juni 2007 20:48

Also Hausrat definitiv nicht, wenn dann Haftpflicht.


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