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Mangelanzeige

gefragt von leela2008 am 12.02.2008 um 21:01 Uhr

Hallo zusammen, ich muss eine Mangelanzeige für den Vermieter verfassen. Bedarf das irgeneiner Form oder kann ich diese Anzeige formlos verfassen???

Danke im Voraus, leela


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gri1su
beantwortet von gri1su am 12. Februar 2008 21:08
9x
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Sie kann natürlich formlos in einem Schreiben verfasst werden. Aber Du solltest darauf achten, dass diese Aufstellung so genau wie möglich ist. Sonst könnte es später möglicherweise zu Problemen führen.

Kommentar von leela2008 am 12. Februar 2008 21:11

Die von der Hausverwaltung wissen schon worum es geht, haben auch alles schon begutachtet. Es ist jetzt aber seit einem Monat nichts passiert. Gestern kam im ZDF Wiso ein bericht darüber, dort wurde gesagt das man immer erst diese Mangelanzeige verfassen muss, bevor man Miete kürzt, etc. Danke, leela


Spanker
beantwortet von Spanker am 12. Februar 2008 21:07
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Ich würde das so verfassen; Sehr geehrter Herr XX, möchte ich Ihnen mitteilen dass (hier Mangel beschreiben) in meiner Wohnung nicht in Ordnung ist. Ich möchte Sie Bitten mit mir einen Termin zu Begutachtung des Mangels zwecks Behebung zu machen. MfG. XXX





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