Wenn man einen Diebstahl beobachtet muss man doch eingreifen. Darf man das denn? Auf was kann man sich rechtlich stützen?
rechtlich gesehen darst du nicht eingreifen, das wäre (die in dt. verbotene) selbstjustiz.... alles, was du rechtlich tuen kannst, ist die polizei zu informieren.... moralisch gesehen allerdings.....
Im Fall eines Diebstahls dürfte dem Beobachtenden das Festnahmerecht nach § 127 StPO zustehen, wenn dessen Voraussetzungen vorliegen. Diese Vorschrift
ist ein Rechtfertigungsgrund für den Eingriff in die Freiheit des Diebes, wenn er denn festgehalten wird. Anders bei anderen Straftaten, zB gegen eine Person wie Körperverletzungen oder Raub. Hier kommen auch andere Rechtfertigungsgründe wie Notwehr oder Notstand (§§ 32, 34 StGB) in Betracht. Aber bei Möglichkeit immer direkt die Polizei hinzusiehen!

Polizei anrufen und versuchen, sich das Aussehen des Diebes einzuprägen.
im TV wurde gesagt, Polizei informieren und dann darfst du als Zivilperson die/den Tatverdächtige so lange festhalten, bis die Polizei kommt, hat nichts mit Selbstjustiz zu tun...is noch gar nicht lange her das das kam, aber ich weis nicht ob´s beim MDR bei Kripo Live war. Aber nur, wenn wirklich geklaut wurde, nicht wenn der Vorsatz da war, du mußt das schon eindeutig sehen, das geklaut wurde

Ich würde mich in so einem Fall, ans Personal wenden oder die Polizei rufen.

Einfach mal laut rufen: "Haltet den Dieb!"
LG
Wieselchen

Schade, keine weiteren Infos. Ich habe mal einen Jungen erwischt- meine Hand auf die Schulter gelegt- er erschrak sehr, und ich habe ihm gesagt, dass er alles zurücklegen soll - und keiner hats gesehen.... Vielleicht hat er ja gelernt. Bei mir zu Hause wurde ich bestohlen, der Mann sass später im knast, erwachsen genug-- kein Pardon!

Im Kaufhaus würde ich an der Kasse bescheid sagen, jeder Diebstahl, müssen wir mitbezahlen und das ist nicht ok.

Kommt darauf an wo- in einem Geschäft wendest du dich am besten ans Personal-ansonsten Polizei direkt anrufen!