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Man meint Jemanden bei einem Diebstahl zu beobachten, zu welchen Mitteln kann man greifen?

gefragt von macau am 03.06.2008 um 22:33 Uhr

Wenn man einen Diebstahl beobachtet muss man doch eingreifen. Darf man das denn? Auf was kann man sich rechtlich stützen?

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Recht x 35.131 Diebstahl x 678

anonym
beantwortet von dreadkopp am 3. Juni 2008 22:36
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rechtlich gesehen darst du nicht eingreifen, das wäre (die in dt. verbotene) selbstjustiz.... alles, was du rechtlich tuen kannst, ist die polizei zu informieren.... moralisch gesehen allerdings.....


anonym
beantwortet von sweetymo am 3. Juni 2008 22:39
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Im Fall eines Diebstahls dürfte dem Beobachtenden das Festnahmerecht nach § 127 StPO zustehen, wenn dessen Voraussetzungen vorliegen. Diese Vorschrift
ist ein Rechtfertigungsgrund für den Eingriff in die Freiheit des Diebes, wenn er denn festgehalten wird. Anders bei anderen Straftaten, zB gegen eine Person wie Körperverletzungen oder Raub. Hier kommen auch andere Rechtfertigungsgründe wie Notwehr oder Notstand (§§ 32, 34 StGB) in Betracht. Aber bei Möglichkeit immer direkt die Polizei hinzusiehen!


Qetan
beantwortet von Qetan am 3. Juni 2008 22:34
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Polizei anrufen und versuchen, sich das Aussehen des Diebes einzuprägen.


emmi1411
beantwortet von emmi1411 am 3. Juni 2008 22:55
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im TV wurde gesagt, Polizei informieren und dann darfst du als Zivilperson die/den Tatverdächtige so lange festhalten, bis die Polizei kommt, hat nichts mit Selbstjustiz zu tun...is noch gar nicht lange her das das kam, aber ich weis nicht ob´s beim MDR bei Kripo Live war. Aber nur, wenn wirklich geklaut wurde, nicht wenn der Vorsatz da war, du mußt das schon eindeutig sehen, das geklaut wurde


ghostwriter
beantwortet von ghostwriter am 3. Juni 2008 22:46
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Ich würde mich in so einem Fall, ans Personal wenden oder die Polizei rufen.


Wieselchen1
beantwortet von Wieselchen1 am 3. Juni 2008 22:41
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Einfach mal laut rufen: "Haltet den Dieb!"

LG

Wieselchen


Nachtflug
beantwortet von Nachtflug am 3. Juni 2008 22:39
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Schade, keine weiteren Infos. Ich habe mal einen Jungen erwischt- meine Hand auf die Schulter gelegt- er erschrak sehr, und ich habe ihm gesagt, dass er alles zurücklegen soll - und keiner hats gesehen.... Vielleicht hat er ja gelernt. Bei mir zu Hause wurde ich bestohlen, der Mann sass später im knast, erwachsen genug-- kein Pardon!


pgelli
beantwortet von pgelli am 3. Juni 2008 22:39
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Im Kaufhaus würde ich an der Kasse bescheid sagen, jeder Diebstahl, müssen wir mitbezahlen und das ist nicht ok.


azurit
beantwortet von azurit am 3. Juni 2008 22:37
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Kommt darauf an wo- in einem Geschäft wendest du dich am besten ans Personal-ansonsten Polizei direkt anrufen!


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