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man kann doch rechnungen von handwerksbetrieben von der steuer absetzen, oder?

gefragt von Karli123 am 27.02.2009 um 13:48 Uhr

hab ich so gehört. ich musste eine reperatur an einer badezimmertür bezahlen (versicherung ist nicht eingesprungen), es wurde ein unternehmen beauftragt, ich hab eine rechnung mit ausgewiesener mehrwertsteuer... jedenfalls hab ich die information, dass man das absetzen kann, von der sekretärin des unternehmens, das die reperatur durchgeführt hat.

nun meine frage: geht das auch bei autoreperaturen? also wenn ich mit dem auto in der werkstatt war?

oder bin ich hier komplett schief gewickelt und das geht gar nicht?


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NicoDeluxe
beantwortet von NicoDeluxe am 27. Februar 2009 13:49
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NUR DIE ARBEITSLÖHNE...material nicht


anonym
beantwortet von anjanni am 27. Februar 2009 13:49
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Für Autoreparaturen geht das nicht, nur für haushaltsnahe Dienstleistungen.

Und um die Reparatur an der Badezimmertür absetzen zu können, brauchst Du auf jeden Fall auch den Überweisungsbeleg. Das Finanzamt möchte nämlich auch wissen, daß der Handwerker das Geld wirklich bekommen hat. Eine Quittung reicht nicht (eigene Erfahrung...).

Kommentar von Karli123 am 27. Februar 2009 13:50

aha. danke! aber kopie vom kontoauszug würde reichen, ja?

Kommentar von E37775290172cb69f53f224bee46f18dsmallMadalena am 27. Februar 2009 13:53

ja, du musst den nachweis erbringen, dass DU die Rechnung überwiesen/gezahlt hast.

Kommentar von anjanni am 27. Februar 2009 13:55

rischtisch


wfwbinder
beantwortet von wfwbinder am 27. Februar 2009 13:50
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Die Dienstleistung muss bei Dir im Haus erfolgen. und an Haus und/oder Wohnung sein.

Kommentar von Karli123 am 27. Februar 2009 13:52

toll, also zahlen sie wahrscheinlich nicht, weil ich ja eine fremde klotür kaputtgemacht hab. :( und nicht meine eigene...

Kommentar von 1928372d696aac89e5ef95eea076f957smallwfwbinder am 27. Februar 2009 14:25

Wenn auf der Rechnung Reparatur einer Toilettentürsthet und nicht Toilettentürreparatur um Haushalt der Familie XY in der z Straße und diese Adresse von Deiner Abweicht, könnte es trotzdem klappen. die frage ist, ob es mit Deinem Gewissen zu vereinabaren ist. Insbesondere wenn Du die Rechnung bei der Versicherung und die Kpie mit dem Überweisungsträger beim Finanamt einreichst.

Kommentar von Karli123 am 28. Februar 2009 13:42

bei der versicherung hab ich ja nichts eingereicht. die haben es abgelehnt, die reparatur zu übernehmen. insofern ist das kein betrug oder so. ich hoffe nur, dass ich ein paar euros wiederbekomme. leider steht als rechnungsempfänger die adresse von klotürbesitzer auf der rechnung... :(

Kommentar von 1928372d696aac89e5ef95eea076f957smallwfwbinder am 28. Februar 2009 14:06

Dann ist das Ding tot.


merci27
beantwortet von merci27 am 27. Februar 2009 13:50
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geht nur im Haushalt und dann auch nur die Arbeitsleistung und nicht das Material.


Funki1969
beantwortet von Funki1969 am 27. Februar 2009 13:50
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Ich denke, wenn Du das Fahrzeug überwiegend beruflich nutzt (Fahrtenbuch notwendig), sollte das auch absetzbar sein. Aber genaueres kann Dir das Finanzamt sagen bzw. auch ein Lohnsteuerhilfeverein.


schmara
beantwortet von schmara am 27. Februar 2009 13:50
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ja kann man. für Angestellte und Dienstleistungen von Handwerkern z.B jemand verlegt Fußboden in deinem Haus.


MMCKueken
beantwortet von MMCKueken am 27. Februar 2009 13:51
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wie gesagt: das geht für haushaltsnahe Dienstleistungen, das Auto gehört zwar zum Haushalt, fällt aber leider raus. Aber was du absetzen kannst sind z.B. Kosten für den Hausmeister o. Aufzugswartung o. Gärtner, auch wenn der Vermieter dir das auf die Nebenkostenabrechnung setzt. Dann darfst du es beim Finanzamt mitangeben!

Kommentar von Karli123 am 27. Februar 2009 13:54

danke für den tipp! :) das merk ich mir!


meistereder
beantwortet von meistereder am 27. Februar 2009 13:58
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Geht nur für haushaltsnahe Dienstleistungen. Aber Achtung: Auf der Rechnung MUSS separat Arbeitsleistung und Material ausgewiesen sein, da nur Arbeitsleistung absetzbar. Wenn das fehlt, wird das abgelehnt! War bei mir so.

Kommentar von Karli123 am 27. Februar 2009 13:59

ok. danke für den hinweis. ich guck nochmal nach!


JoWaKu
beantwortet von JoWaKu am 3. März 2009 08:29
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"ich hab eine rechnung mit ausgewiesener mehrwertsteuer... jedenfalls hab ich die information, dass man das absetzen kann,"

ja, geht, aber Du brauchst auch Deinen Überweisungskontoauszug.

Mehr: www.klicktipps.de/einkommensteuer.php#haushaltsnahe_dienstleistung

.

"nun meine frage: geht das auch bei autoreperaturen?"

leider nicht. - nur Haus und Garten


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