hab ich so gehört. ich musste eine reperatur an einer badezimmertür bezahlen (versicherung ist nicht eingesprungen), es wurde ein unternehmen beauftragt, ich hab eine rechnung mit ausgewiesener mehrwertsteuer... jedenfalls hab ich die information, dass man das absetzen kann, von der sekretärin des unternehmens, das die reperatur durchgeführt hat.
nun meine frage: geht das auch bei autoreperaturen? also wenn ich mit dem auto in der werkstatt war?
oder bin ich hier komplett schief gewickelt und das geht gar nicht?
Für Autoreparaturen geht das nicht, nur für haushaltsnahe Dienstleistungen.
Und um die Reparatur an der Badezimmertür absetzen zu können, brauchst Du auf jeden Fall auch den Überweisungsbeleg. Das Finanzamt möchte nämlich auch wissen, daß der Handwerker das Geld wirklich bekommen hat. Eine Quittung reicht nicht (eigene Erfahrung...).

Die Dienstleistung muss bei Dir im Haus erfolgen. und an Haus und/oder Wohnung sein.
toll, also zahlen sie wahrscheinlich nicht, weil ich ja eine fremde klotür kaputtgemacht hab. :( und nicht meine eigene...
wfwbinder am 27. Februar 2009 14:25 Wenn auf der Rechnung Reparatur einer Toilettentürsthet und nicht Toilettentürreparatur um Haushalt der Familie XY in der z Straße und diese Adresse von Deiner Abweicht, könnte es trotzdem klappen. die frage ist, ob es mit Deinem Gewissen zu vereinabaren ist. Insbesondere wenn Du die Rechnung bei der Versicherung und die Kpie mit dem Überweisungsträger beim Finanamt einreichst.
bei der versicherung hab ich ja nichts eingereicht. die haben es abgelehnt, die reparatur zu übernehmen. insofern ist das kein betrug oder so. ich hoffe nur, dass ich ein paar euros wiederbekomme. leider steht als rechnungsempfänger die adresse von klotürbesitzer auf der rechnung... :(
wfwbinder am 28. Februar 2009 14:06 Dann ist das Ding tot.

geht nur im Haushalt und dann auch nur die Arbeitsleistung und nicht das Material.

Ich denke, wenn Du das Fahrzeug überwiegend beruflich nutzt (Fahrtenbuch notwendig), sollte das auch absetzbar sein. Aber genaueres kann Dir das Finanzamt sagen bzw. auch ein Lohnsteuerhilfeverein.

ja kann man. für Angestellte und Dienstleistungen von Handwerkern z.B jemand verlegt Fußboden in deinem Haus.
wie gesagt: das geht für haushaltsnahe Dienstleistungen, das Auto gehört zwar zum Haushalt, fällt aber leider raus. Aber was du absetzen kannst sind z.B. Kosten für den Hausmeister o. Aufzugswartung o. Gärtner, auch wenn der Vermieter dir das auf die Nebenkostenabrechnung setzt. Dann darfst du es beim Finanzamt mitangeben!
danke für den tipp! :) das merk ich mir!

Geht nur für haushaltsnahe Dienstleistungen. Aber Achtung: Auf der Rechnung MUSS separat Arbeitsleistung und Material ausgewiesen sein, da nur Arbeitsleistung absetzbar. Wenn das fehlt, wird das abgelehnt! War bei mir so.
ok. danke für den hinweis. ich guck nochmal nach!

"ich hab eine rechnung mit ausgewiesener mehrwertsteuer... jedenfalls hab ich die information, dass man das absetzen kann,"
ja, geht, aber Du brauchst auch Deinen Überweisungskontoauszug.
Mehr: www.klicktipps.de/einkommensteuer.php#haushaltsnahe_dienstleistung
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"nun meine frage: geht das auch bei autoreperaturen?"
leider nicht. - nur Haus und Garten