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Man ist doch nicht verpflichtet, seinen Personalausweis dabei zu haben oder?

gefragt von SarantoSaranto am 05.11.2008 um 15:45 Uhr

Habe das schon 100 mal diskutiert, ist doch ein altes Gerücht, oder?


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Ally32
beantwortet von Ally32 am 5. November 2008 15:47
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Kommentar von 791c3cd3903cd0c5a5c01a754405d5e9smallArwen45 am 5. November 2008 15:48

DH und Danke

Kommentar von Add689b52c434cf225583b33dd115f74smallSaranto am 5. November 2008 15:53

Ausweispflicht

Deutsche, die das 16. Lebensjahr vollendet haben, sind verpflichtet, einen Personalausweis zu besitzen und diesen auf Verlangen einer zur Überprüfung berechtigten Person vorzulegen.

Die Ausweispflicht ist in § 1 Absatz 1 des Gesetzes über Personalausweise (PersAuswG) gesetzlich verankert.

Wer es unterlässt, einen Ausweis auf Verlangen einer zuständigen Stelle vorzulegen, handelt ordnungswidrig. Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße geahndet werden.

Die Ausweispflicht umfasst nur die Pflicht, einen Ausweis zu besitzen, nicht die Pflicht, einen Personalausweis bei sich zu führen. Allerdings können die Ordnungsbehörden und die Polizei nach den Polizei- und Ordnungsgesetzen der Länder unter bestimmten Voraussetzungen eine Person festhalten und zur Dienststelle bringen, wenn die Identität auf andere Weise nicht oder nur unter erheblichen Schwierigkeiten festgestellt werden kann.

Wer die Staatsgrenze aus oder nach Deutschland überqueren will, muss dagegen einen Pass mitführen (§ 1 Absatz 1 Passgesetz, PassG). Für immer mehr Länder wurde die Passpflicht jedoch abgeschafft oder der Personalausweis als Passersatz zugelassen.

Endlich jemand, der mir den betreffenden Passus zugänglich macht, konnte es leider nicht finden.

Wie man sieht, eine lebendige Diskussion mit überzeugten Rechthabern.


Mariposa68
beantwortet von Mariposa68 am 5. November 2008 15:46
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Du musst dich immer und überall ausweisen können.

Kommentar von D1ef0e395de8d4e5599b4e33f366bfbcsmallOSQuest am 5. November 2008 15:47

es sei denn, dein Gesicht ist Ausweis genug

Kommentar von 791c3cd3903cd0c5a5c01a754405d5e9smallArwen45 am 5. November 2008 15:47

Stimmt nicht, siehe meine Antwort.

Kommentar von D1ef0e395de8d4e5599b4e33f366bfbcsmallOSQuest am 5. November 2008 15:53

danke, wieder was gelernt

Kommentar von Baf4874b288ec7bfbcf1cebffffc66f1smallMarieke2712 am 5. November 2008 15:47

Ich habe das auch mal so gelernt, bin mir aber nicht sicher, ob das noch aktuell ist.


anonym
beantwortet von Saromon am 5. November 2008 15:47
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Ja ist ein Rechtsirrtum...

Ausweispflicht bedeutet das du einen besitzen muss nicht das du in mit dir führen musst.

ausweisen musste dich aber trotzdem können. (führerschein z.b.)

Kommentar von 791c3cd3903cd0c5a5c01a754405d5e9smallArwen45 am 5. November 2008 15:48

DH und Danke


moon73
beantwortet von moon73 am 5. November 2008 15:49
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Gemäß § 1 PAuswG sind Deutsche im Sinne des Art. 116 Abs. 1 GG, die das 16. Lebensjahr vollendet haben und nach den Vorschriften der Landesmeldegesetze der allgemeinen Meldepflicht unterliegen, verpflichtet, einen Personalausweis zu besitzen und ihn auf Verlangen einer zur Prüfung der Personalien ermächtigten Behörde vorzulegen. Es besteht keine allgemeine Pflicht, einen Ausweis ständig mitzuführen.

http://www.juraforum.de/lexikon/Personalausweis


Arwen45
beantwortet von Arwen45 am 5. November 2008 15:47
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Du hast Recht. Im Lexikon der Rechtsirrtümer ist das beschrieben. Du musst ihn nicht beihaben, definitiv ist es aber einfacher in gewissen Situationen.



heinmueck
beantwortet von heinmueck am 5. November 2008 15:52
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Es gibt kein Gesetz, dass Sie verpflichtet den Personalausweis immer dabei zu haben.

Allerdings hat es Nachteile, wenn man von der Polizei nach dem Ausweis gefragt wird, und der liegt kilometerweitweg zuhause.

Dann könnte die Polizei die angetroffene Person zur Identitätsfeststellung eine ganze Zeit festhalten. Das ist ziemlich unangenehm. Daher sollte man aus praktischen, nicht juristischen Gründen den Personalausweis mit sich tragen.

Auch eine Pflicht einen anderen Ausweis dabei zu haben gibt es nicht.


Herzogin
beantwortet von Herzogin am 5. November 2008 15:54
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Soweit ich weiß, muss man den Personalausweis oder Führerschein immer bei sich haben, Reisepass ist nicht nötig im Inland und den meisten europäischen Ländern.


suesszahn
beantwortet von suesszahn am 5. November 2008 15:46
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doch !!! ist gesetzt...du mußt dich immr ausweisen können...

Kommentar von 791c3cd3903cd0c5a5c01a754405d5e9smallArwen45 am 5. November 2008 15:47

Welches Gesetzt? Das stimmt nicht!


anonym
beantwortet von newcomer am 5. November 2008 15:47
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du kannst gerne strafe zahlen, jeder ist verpflichtet, sich jederzeit ausweisen zu können, deshalb hat man einen personalausweis

Kommentar von 791c3cd3903cd0c5a5c01a754405d5e9smallArwen45 am 5. November 2008 15:50

Nö, stimmt nicht, war in der DDR so, aber jetzt nicht


Questor
beantwortet von Questor am 5. November 2008 15:48
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Wozu soll das Dokument gut sein, wenn es zu Hause liegt. Polizisten und ähnliche Befugte sind auch keine Hellseher. Sicher muss man den mit sich führen!


mici09
beantwortet von mici09 am 5. November 2008 15:49
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du musst den ausweis bei dir tragen.es gibt unterschiedliche situationen wo du den brauchst.oder wenn dir was passiert und keiner kann sagen wer du bist,dann ist der ausweis echt wichtig.


anonym
beantwortet von EnGeL09 am 5. November 2008 17:23
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Doch, du musst dich jederzeit ausweisen können. Du hast die Ausweispflicht, sonst kanns mächtig Ärger geben. Mein Verlobter muss das auch, obwohl die Polizei ihn inn und auswendig kennt. Gut das ich nie mit dem Gesetz in Konflikt geraten bin lach


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