Maklervertrag vom Makler fristgerecht gekündigt. Kann ich ihm die Vollmacht vorher schon entziehen?

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Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Die Vollmacht kannst du sofort entziehen. Evtl. musst Du dennoch den Makler aufgrund vertraglicher Vereinbarungen weiter bezahlen. Da kommt es auf das Kleingedruckte an. Du kannst natürlich "Retournierung" schreiben, ich würde die Rückgabe der Dokumente fordern. Mit Kenntnis des Entzugs der Vollmacht darf der Makler nicht mehr für Dich tätig werden. Daher könnte ein eingeschriebener Brief mit Rückschein und gleichzeitige Versendung per normalem Brief oder/und Fax sinnvoll sein.

Hallo, selbstverständlich kann man dem Makler gegenüber die Vollmacht widerrufen, am sichersten per Einschreiben/Eigenhändig. Bei einem anständigen Makler braucht man noch nicht einmal eine Kündigungsfrist einhalten, da geht es jederzeit.

Rein vorsorglich ist zu prüfen, ob es nicht ergänzend sinnvoll wäre auch die entsprechenden Versicherer darüber zu informieren. Das würde ich zumindest auch mit normaler Post machen und mir den Widerruf vom VR bestätigen lassen.

Hallo,

ein Maklervertrag kann - unabhängig davon, ob eine Frist oder eine Laufzeit vereinbart wurde - jederzeit vom Kunden gekündigt werden.

Hintergrund ist hier § 627 BGB, da der Makler als treuhänderischer Sachwalter unter die "Dienste höherer Art" fällt.

Tipp: Man sollte sich - am besten vorab - Gedanken über den Nachfolger machen, damit nach Möglichkeit kein "Betreuungsvakuum" entsteht.

Viele Grüße

Loroth

Ergänzung zu der Info von Loroth:

man sollte auch die Versicherungsunternehmen darüber informieren, dass man den Maklervertrag beendet hat.

Klar ist das möglich, Frist setzen für die Rücksendung der Originaldokumente, das Ganze per Einwurfeinschreiben, und gut.