Maklerprovision, Haus kaufen, Makler

12 Antworten

Es ist eine Tatsache, dass Ihr definitiv über das Inserat dieses Haus kennengelernt habt. Ganz wichtig ist der Maklervertrag zwischen der Eigentümerin und dem Makler. Wenn das Objekt sehr nachlässig präsentiert wurde, hätte sie das Recht den Makler entsprechend abzumahnen bzw. eine bessere Präsentation zu verlangen. Es gibt Maklerverträge, die auch noch einen Provisionanspruch bis zu einem Jahr nach dem Ablauf des Vertrages beinhalten, falls eine Partei die das Exposé über den Makler erhalten hat, das Objekt kauft. Ich bedauere die schlampige Arbeit des Maklers.

Idealerweise setzt sich die Eigentümerin mit dem Makler zusammen, beschwert sich über die schlampige Arbeit und beruft sich darauf dass eigentlich sie selbst das Haus verkauft habe, da sie die Führung durchgeführt hat. In diesem Gespräch sollte dann eine Einigung über eine reduzierte Provisionshöhe möglich sein. In dem Gespräch sollte die Eigentümerin den Alleinverkaufsauftrag aufgrund der mäßigen Leistung und des geringen Einsatzes kündigen. Damit weiß der Makler, dass dies die einzige Chance ist, noch eine Provision zu verdienen.

Natuerlich hat der Makler Anspruch auf die Courtage,auch wenn er nach Ihrer Meinung kaum etwas fuer den erfolgreichen Abschluss beigetragen hat ! Seine Bueroangestellten erwarten zu Recht am Ende des Monats ihr Gehalt- wovon soll er sie bezahlen, wenn nicht unter anderem von Ihrer Courtage ? Jede Dienstleistung hat ihren Preis- auch die eines Maklers ! Wie wuerden Sie regieren, wenn Ihnen Ihr Chef die Gehaltszahlung mit dem Hinweis auf offene Rechnungen seiner Kunden verweigern wurede ?:

Das kann hier niemand beantworten, da hier niemand den Vertrag zwischen dem Makler und den Eigentümern kennt. Die Frage ist, ob sie dem Makler einen Alleinauftrag erteilt haben oder selbst vermitteln dürfen...

Um die individuelle Leistung des Maklers geht es hier halt nicht: Die Verkäuferin hat einen Vertrag mit dem Makler. Auch wenn das Geschäft sozusagen am Makler vorbei gemacht wird, ist der Käufer des Hauses Courtagepflichtig.

Die Verkäuferin hat einen Vertrag mit dem Makler. Auch wenn das Geschäft sozusagen am Makler vorbei gemacht wird, ist der Käufer des Hauses Courtagepflichtig.

Das widerspricht sich und ist auch schlicht und einfach falsch, denn zwei Parteien können NIEMALS einen Vertrag zu Lasten eines Dritten ohne dessen Zustimmung schließen...

@Mephisto2342

Da hast du Schlauberger faktisch recht. Praktisch würde der Makler den Verkäufer verklagen und der würde sich logischerweise das Geld vom Käufer holen, oder? Übrigens: Ich habe gerade eine Eigentumswohnung verkauft und durfte mich mit dieser Thematik eingehend auseinander setzen...

@Mephisto2342

Auch diese Logik trifft hier nicht zu. Der Kaufvertrag zwischen Veräußerer un Erwerber geht nicht zu Lasten eines Dritten (hier der Makler), denn der ist am Eigentumswechsel als Vertragsinhalt nicht beteiligt.

Meines Wissens steht in den Inseraten überall, dass man die AGB der Makler auch dann anerkennt, wenn der Makler an der Vermittlung lediglich durch ein entsprechendes Inserat im Internet beteiligt war. Das bedeutet, dass die Vermittlungsprovision bezahlt werden muss. Der Makler könnte sie von euch einklagen. Auftraggeber ist der Verkäufer, der ebenfalls an seinen Vertrag mit dem Makler gebunden ist und ihn somit nicht umgehen darf.

Das finde ich ja echt beschi..en! So viel Geld für Nichts! Naja, kann man nichts machen. Vielen lieben Dank. :)

@CrankThat

Die Antwort ist leider auch Unsinn, hör nicht drauf. Du musst den Eigentümer fragen, inwieweit er sich an den Makler gebunden hat...

Auftraggeber ist der Verkäufer, der ebenfalls an seinen Vertrag mit dem Makler gebunden ist und ihn somit nicht umgehen darf.

Und woher weißt Du, dass darin steht, dass der Verkäufer daran alleinig gebunden ist???