Maklerprovision für Einzug in bereits bewohnte WG?

4 Antworten

Mieter dürfen keine Provision verlangen aber wenn Du nicht zahlst und noch keine Mietvertrag hast, wird man sich wohl jemand Anderen suchen.

Hast Du einen unterschriebenen Mietvertrag dann ignoriere die Forderung.

MfG

Johnny

Wenn ich dich richtig verstanden habe, verteilen die Bewohner der WG auch die mal gezahlte Maklerprovision auf die WG-Bewohner. Vermutlich haben sie dem ausgezogenen WG-Mitglied seinen Anteil an der mal gezahlten Kaution zurück gegeben und möchten den jetzt von dir wiederhaben, damit sie selbst nicht zuviel davon zahlen müssen. Frage doch nochmal nach, ob das so gelaufen ist.

Rechtlich gibt es keinen Anlass/ Grund, dir jetzt diesen Teil aufzuerlegen. Aber wenn sie drauf bestehen, werden sie sich jemand anderen suchen für die WG.

Nein, mußt Du nicht. Mieter dürfen keine Provision verlangen. Außerdem gilt seit knapp einem Monat das der den Makler zahlt der ihn beauftragt hat.

Ist der Vertrag schon unterschrieben hast Du Glück.

Wenn nicht wirst Du wohl eine andere WG suchen müssen.

Das is ein Wal, das is ein Zahl schau ins Regal, Steven Segall.

Sry...

Aber meiner Meinung nach müsstest du solch eine Provision nicht zahlen, da der Makler dir ja nichts anhaben kann weil er nicht bei dir was ,,gut hat''.

fluuniicorn96 
Fragesteller
 27.06.2015, 06:30

Ja eben, so denke ich ja auch, aber das geht eher von meinen Mitbewohnern aus und ich brauche halt wenn dann, eine Rechtsgrundlage, mit der ich das "nicht Zahlen" begründen kann.