Frage von hourriyah29 01.04.2012

Maklergebüren auch bei Direktkontakt zum Verkäufer?

  • Hilfreichste Antwort von speeedi 02.04.2012
    1 Mitglied fand diese Antwort hilfreich

    So lange Du kein Expose bekommen und keine Maklerleistung in Anspruch genommen hast: NEIN.

    Hat der Verkäufer einen Alleinauftrag mit dem Makler, dann kommst Du an der Courtage nicht vorbei

  • Antwort von suseonline 01.04.2012
    2 Mitglieder fanden diese Antwort hilfreich

    Mit großer Sicherheit. Den der Verkäufer hat ja den Makler engagiert und dieser hat den Auftrag angenommen und durch die Anzeige, die Ihr gesehen habt, auch einen Teil seines Vertrages erfüllt. Der Makler wird sein Geld haben wollen, und das wird sicher nicht der Verkäufer aus seiner eigenen Tasche zahlen... Vielleicht könnte man mit dem Verkäufer Kontakt aufnehmen und den Maklerauftrag irgendwie vorzeitig kündigen oder begrenzen um Kosten zu sparen, aber damit kenne ich mich nicht genug aus. Das weiß nur der Verkäufer des Hauses, der den Makler engagiert hat.

  • Antwort von Saarland60 01.04.2012
    2 Mitglieder fanden diese Antwort hilfreich

    Wenn dir der Makler beweisen kann, dass du durch seine Anzeige auf den Verkauf aufmerksam geworden bist - ja.

    Es genügt, wenn der Makler ein Objekt einfach nur nachweist. Und ich sehe keinen Grund, warum der Eigentümer sich daran beteiligen sollte, dass du den Makler betrüge willst.

  • Antwort von Kinnear 02.04.2012
    1 Mitglied fand diese Antwort hilfreich

    Hallo,

    geh zum Verkäufer, sage ihm das du gehört hast, dass er sein Haus verkaufen will und frag ihn, ob er einen quallifizierten Maklervertrag unterzeichnet hat, bei dem eine Verweisungs- bzw. Hinzuziehungsklausel vereinbahrt ist, wenn nicht, dann Attacke, du hast keinen direkten Kontakt mit dem Makler, selbst wenn er behauptet, du bist nur durch ihn darauf aufmersam geworden bedeutet das gar nichts, er hat dir gegenüber weder ein Angebot noch den Nachweis erbracht, dass er ein Haus ohne nährere Daten öffentlich einstellt, ist lediglich eine Anpreisung, die eine Maklercourtage noch nicht rechtfertigt.

  • Antwort von kaesefuss 01.04.2012
    1 Mitglied fand diese Antwort hilfreich

    Wenn du den Eigentümer persönlich gut kennst, wird es ohne Makler funktionieren. Ein Vermieter/Verkäufer schaltet einen Makler ein um sich selber frei zu halten von dieser lästigen Arbeit.

  • Antwort von hourriyah29 03.04.2012

    HALLO AN ALLE! MEINE FRAGE HAT SICH LEIDER ERLEDIGT. DAS HAUS IST BEREITS VERKAUFT. ÜBRIGENS FINDE ICH ES UNVERSCHÄMT MIR HIER BETRUGSABSICHT ZU UNTERSTELLEN. ICH HABE KEIN INTERESSE DARAN GESETZE ZU BRECHEN ODER UMGEHEN ODER IRGENDJEMANDEN UM SEINEN VERDIENTEN LOHN ZU BRINGEN. TROTZDEM VIELEN DAN AN ALLE DIE GEANTWORTET HABEN!

  • Antwort von Golfspielerin 03.04.2012

    Super, dass im Grunde ein anstehender Betrugsversuch "legalisiert" werden soll.

    Wenn das Haus und die Verkaufsabsicht des Verkäufers bereits bekannt war, wieso fällt Ihnen erst jetzt ein, NACHDEM der Makler inseriert hat, die Immobilie zu kaufen?

    Ganz klar, vermutlich dadurch, dass Ihnen die VERKAUFSABSICHT des Verkäufers NICHT vorher bekannt war, erst durch die Anzeige des Maklers.

    Also: aus meiner Sicht eindeutig der Versuch, den Makler zu umgehen.

    Im Übrigen sind zumindest seriös arbeitende Makler imstande - ggf. auch auch als wirklicher Vermittler bei der Kaufpreishöhe mitzuwirken, i.d.R. auch vom Vorteil FÜR den Käufer und dem Verkäufer, da sich meist langes "rumgeeiere" wegen des Kaufpreises verkürzt.

  • Antwort von Depart33 02.04.2012

    Hallo,

    nicht unbedingt. Wenn du einfach beim konatktieren nicht erwähnst woher du das weisst, sondern eine Notlüge wie zb...habe ich gehört....benutzt würde es wahrscheinlich gehen - vorausgesetzt der Makler arbeitet OHNE Alleinauftrag. Doch ehrlich gesagt ist das ne Schweinerei und im Grunde genommen nennt man es sogar BETRUG!

    Schönen Tag noch

  • Antwort von prindle19 02.04.2012
    1. Es kommt darauf an, ob dir schon bekannt ist, dass das Haus zu verkaufen ist, bevor du die Anzeige vom Makler gesehen hast.
    2. Wenn dir die Verkaufsabsichten bereits bekannt sind, kommt es darauf an, welchen Vertrag der Verkäufer mit dem Makler hat. Hat er einen Alleinauftrag, wird der Verkäufer dich an den Makler verweisen und die Maklercourtage ist fällig.
    3. Hat der Makler keinen Alleinauftrag und dir ist die Verkaufsabsicht bereits bekannt, brauchst du keine Courtage zahlen, nur weil der Makler das Objekt inseriert hat. Oft bieten Makler ein Objekt an, für das sie überhaupt keinen Auftrag haben. Also mit dem Verkäufer Kontakt aufnehmen.
    4. Hast du aber über den geplanten Verkauf durch das Inserat des Maklers erfahren, ist die Courtage fällig, egal welchen Auftrag der Makler hat. Alles andere wäre rechtswidrig.
  • Antwort von findesciecle 02.04.2012

    Es ist ein Dauerthema - übriegens auch auf den Gerichten - du musst schon mehr dazuschreiben um es beurteilen zu können.

    Wie und wo aufmerksam geworden?

  • Antwort von Fachmann2012 01.04.2012

    Diese Umgehung des Maklers ist heikel, da er wohl im Fall des Falles seinen Anspruch durchsetzen wird können. Diese Situation ändert sich auch nicht, wenn der Auftrag des Maklers abläuft, da er "seine Geschäfte" weiterhin anrechnen kann. Die Anleitungen von kaesefuss und suseonline könnten sogar zu einer Verurteilung wegen Betruges führen, da Du dann mit dem Eigentümer gemeinsam den Makler durch Täuschung einen Geldschaden machst = Betrug. Wie so suchst Du nicht ein Objekt selbst ohne Makler anstatt den Makler hintergehen zu wollen? Gehst Du im Restaurant auch ohne Zahlen raus?

  • Antwort von Stirling 01.04.2012

    Ja muss man.

    Der Besitzer darf das Haus dann in einer bestimmten Zeit nicht mehr ohne den Makler verkaufen, steht oftmals so im Vertrag.

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