Makler Kaution bar bezahlen RE/MAX?

4 Antworten

Die Kaution in bar zu zahlen ist so unüblich nicht. Lass Dir aber eine Quittung ausstellen oder im Mietvertrag vermerken das Du gezahlt hast.

Ein seriöser Vermieter wird das aber von sich aus machen.

Verlangen darf der Vermieter die Kaution allerdings erst bei Mietbeginn und dann auch nur das erste Drittel. Die anderen zwei Drittel darfst Du dann, zusammen mit der Miete, in den 2 folgenden Monaten zahlen.

Ist ein Makler im Spiel darf dieser kein Geld von Dir verlangen.

Auch dann nicht wenn Du den Mietvertrag in seinem Büro unterschreibst. Achte also genau darauf was Du unterschreibst. Am besten sagst Du das Du den Mietvertrag mitnehmen und in Ruhe lesen möchtest.

Unterschreibe nichts anderes beim Makler!

Hast Du aber den Makler beauftragt eine Wohnung für Dich zu suchen mußt Du auch die Courtage/Provision zahlen.

Ich finde das unseriös.

Kaution oder Courtage?

Kaution ist ja nur ein Pfand, falls du ausziehst und die Wohung demoliert ist oder so.

Die Kaution bekommst du nach dem Auszug mit Zinsen wieder, wenn alles in Ordnung ist. Man hat sogar das Recht, die Kaution in Raten zu zahlen.

Die Courtage ist die Gebühr dafür, dass der Makler die Wohnung vermietet hat. Dafür muss er Steuern ans Fianzamt abführen. Daher würde ich immer eine Rechnung verlangen und auch eine Quittung.

Kann ja bar sein, aber immer mit ausgewiesener Mehrwertsteuer.

Von einer Courtage weiss ich gar nichts, Kaution ist gemeint, Vermieter wird wohl auch dabei sein. Will mich nur mal informieren, weil ich auf diesem Gebiet sehr unerfahren bin. 

@Janamueller93

In jedem Fall solltest du dir die Kaution quittieren und in den Mietvertrag schreiben lassen.

Dann spricht nichts gegen Bargeld.

Außerdem: du hast ein Anrecht auf Zinsen. Wenn man dir die Kaution nach Auszug zurück zahl, musst du auch die Zinsen dafür bekommen.

Die Courtage ist die Gebühr dafür, dass der Makler die Wohnung vermietet hat. Dafür muss er Steuern ans Fianzamt abführen. Daher würde ich immer eine Rechnung verlangen und auch eine Quittung. Kann ja bar sein, aber immer mit ausgewiesener Mehrwertsteuer.

Makler vermitteln einen Mietvertrag, mehr nicht.

Die Courtage/Provision muß der zahlen der ihn beauftragt hat. Das scheint nicht der Fragesteller zu sein. Folglich der Hinweis auf Rechnung und MwSt irrelevant.

@anitari

Ja, mein Makler vermittelt, verkauft UND hat die Hausverwaltung inne.

Es gibt immer wieder Betrüger, die den guten Markennamen RE/MAX (oder andere grosse Firmen) illegal nutzen um unter dem Deckmantel dann unseriöse Geschäfte zu machen.

Rufen Sie hierzu bei Fragen die Zentrale von RE/MAX in Deutschland an um zu verifizieren: 0711-93326330. Dass Vermieter auf eine Kautionszahlung in bar bestehen ist durchaus üblich, da es auch immer wieder vorkommt, dass Mieter den Schlüssel der Wohnung nehmen und dann weder Miete noch Kaution je überweisen (Stichwort Mietnomaden)

Wenn es sich um eine Mietwohnung handelt ist das üblich. Bei einem Kaufobjekt allerdings nicht. Quittung geben lassen.