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Mahnungsschreiben nach 11 Jahren???

gefragt von sunnysunsunnysun am 28.10.2008 um 20:44 Uhr

Hallo ,

ich habe heute Post bekommen von einer Inkassofirma von denen ich zum ersten mal gehört habe ... Ich soll 470 euro zahlen !!! Der "freundliche" Mann am Tele meinte das das eine Bestellung von Neckermann aus dem Jahr 1997 noch offen stehen würde mehr wüsste er auch nicht .... das bekam ich zuhören als ich fragte was den bestellt wurde... Mich hätte man wohl schon öfters angeschreiben allerdings auf die alte Adresse (wo meine Mutter wohnt mit der ich kein super verhältnis habe deswegen habe ich auch nichts erfahren) dort war auch vor ein paar tagen der Gerichtsvolzieher und wollte mich sprechen !!! Komisch ist nur das ich zum angegebene Zeitpunkt erst 17 Jahre alt war und ich nichts bestellt hatte (allerdings KÖNNTE es meine Mutter gewessen sein die auf meinen Namen bestellt hat aber sie verneint alles und ich auch nichts beweissen kann!!! ) Nun steh ich da und weiß nicht was ich machen soll.... Müsste das nach dieser langen Zeit nicht verjährt sein ??? Die schuffa auskunft ergab vor ca. drei jahren das keine einträge vorliegen?! Müsste das nicht auch drin gestanden haben ??

Wer kann mir helfen ?!! VIELEN DANK


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WolfRichter
beantwortet von WolfRichter am 28. Oktober 2008 20:55
2x
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Forderungen verjähren drei Jahre, nach Ende des Jahres, in denen sie entstanden sind. (Ausnahme: Titulierte Forderungen halten dreißig Jahre; hier aber nicht gegeben.)

Verjährung ist aber eine Einwendung; das bedeutet, sie muß auch erhoben werden. Die Forderung als solche besteht und wenn Du auf diese zahlst, hast Du mit Rechtsgrund gezahlt und kannst nicht zurückfordern.

Deshalb versuchen diese Inkassounternehmen es immer wieder und haben auch durchaus Erfolg.

Schreibe zurück: "Selbst wenn Ihre Forderung bestehen sollte, was diesseitig zunächst bestritten wird, erhebe ich darüberhinaus die Verjährungseinrede."


angie760
beantwortet von angie760 am 28. Oktober 2008 20:48
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Ignoriere den Brief.Mach bloß keinen Fehler und überweise das Geld bloß nicht.Die Inkassofirmen sind schon weltbekannt.Wurde auch im Fernsehen schon gezeigt,daß es reine Abzocke ist.Wenn Du den Brief ignorierst,kann es zwar sein,daß eine zweite Mahnung zur Erinnerung kommt,aber auch da nicht drauf reagieren.


mamalita
beantwortet von mamalita am 28. Oktober 2008 20:48
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Ich würde fix zum Anwalt gehen...


falcona
beantwortet von falcona am 28. Oktober 2008 20:50
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Ignoriere den Brief. Lass dir vom Amtsgericht einen Ansprechpartner für dein Problem geben.Vielleicht fühlst du dich nach einem Gespräch doch sicherer


anonym
beantwortet von masterchief87x am 28. Oktober 2008 20:56
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Also nach neuem Recht verjähren offene Rechnungen nach 3 Jahren. Da dieses Gesetz allerdings im Jahr 2001 in Kraft getreten ist gilt hier noch die alte Regelung von 30 Jahren.

http://www.akademie.de/fuehrung-organisation/forderungsmanagement/tipps/forderun...

Ich an deiner Stelle würde es trotzdem vorerst mit der Einrede der Verjährung probieren.



anonym
beantwortet von possel am 28. Oktober 2008 21:03
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Obacht! Ignorieren kann in diesem Fall nach hinten losgehen, wenn der Herr bei Deiner Mutter wirklich ein Gerichtsvollzieher war, liegt wohl schon ein vollstreckbarer Titel vor! Und das Deine Mutter evtl. die vorausgegangen Mahnbescheide etc. versiebt hat, macht die Sache auch nicht einfacher.... ein guter(!) Anwalt könnte Da wirklich was nützen, wobei GUTE meiner Meinung nach eine Rarität sind! Frag am besten noch mal auf www.forum-schuldnerberatung.de, da kennt man sich mit dem richtigen Umgang mit Inkassos aus!

Cheers Possel

BTW Gerichtsvollzieher kommen auch immer auf die unheilige Idee, Konten zu pfänden - heb Dir also lieber ordentlich was ab und tu's in die Keksdose, nur für den Fall...

Kommentar von 70a5f2b8a33e9623a7d85ffd8fbf401csmallEddy21 am 29. Oktober 2008 12:52

Dazu braucht der Gerichtsvollzieher aber eine vollstreckbare Ausfertigung des Titels !


Raubuch01
beantwortet von Raubuch01 am 28. Oktober 2008 20:49
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Rege Dich bitte nicht auf und ignoriere die Sache.

L G Hermann


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