Mahnungsbescheid von Universum Inkasso?

3 Antworten

Prüfe erstmal, ob das inkasso unternehmen echt ist.

Wenn ja, solltest du zahlen.

Da ich niemals eine Mahnung von DB bekommen habe.

Es ist ein weit verbreiteter Irrtum, dass man zuerst Mahnungen erhalten muss. Muss man nicht. Sobald man in Zahlungsverzug geraten ist, kann der Gläubiger sofort einen Mahnbescheid beantragen bzw. das Ganze an ein Inkassounternehmen abgeben und es kann auch der Vollstreckungsbescheid erfolgen, wenn man nicht reagiert.

WEnn Du nicht weißt, ob Du gezahlt hast, solltest Du in die Kontoauszüge für den Zeitraum gucken oder sie erneut bei Deiner Bank anfordern und endlich mal Widerspruch einlegen (sofern Du tatsächlich gezahlt hast). Wenn Du nicth gezahltt hast, soltest Du das schnellstens erledigen oder einen Vergleich anstreben, weil sonst nur noch viel mehr Kosten auf Dich zukommen.

vedne 
Fragesteller
 16.12.2015, 14:33

 es ist schwer zu prüfen ob ich schon gezahlt haben oder nicht. Da ich nur eine Rechnungsnummer von ihnen bekomme. Und bei der Bank kann ich Kontoauszug nicht finden. Es ist nicht nachvollziehbar. deshalb denke ich dass ich den Betrag vergleichen soll. Aber wissen Sie vielleicht, soll ich mit der DB erklären ( und zwar wie ) oder lasse ich den Betrag von inkasso bezahlen ( dazu gibt  es noch weitere Kosten und ingesamt sind ~200€ ) . 

konstanze85  16.12.2015, 14:39
@vedne

Du kannst aber zu Deiner Bank gehen, den Zahlungszeitraum nennen und die Rechnungsnummer und sagen, dass Du von dieser Zahlung nochmal einen Kontoauszug brauchst.

Mit der DB brauchst Du Dich nicht mehr in Verbindung setzen, da sie den FAlls chon an Inkasso abgegeben haben. Versuchen kannst Du es, aber ich glaube sie werden Dich an Inkasso weiterleiten. Sie MÜSSEN sich auch nicht auf einen Vergleich einlassen, aber vielleicht noch auf Ratenzahlung, osfern deren Anspruch gerecht ist.

Eines verstehe ich nicht. Wenn Du nicht weißt,ob Du bezahlt hast und auch keinen Nachweis mehr hast, warum hast Du es dann jahrelang laufen lassen ohne zu handeln? Nun hast Du den Salat und aus 60 Euro wurden 260, schade.

Vielleicht kann auch ein Anwalt noch etwas für Dich verhandeln.

vedne 
Fragesteller
 16.12.2015, 14:58
@konstanze85

ja ich hab keine Ahnung dass ich eine Bahncard vorher bestellt habe . Vielleicht habe ich vergessen zu kündigen oder so.Und ich habe einfach jahrelang keine Nachrichten von DB , dass ich den Betrag bezahlen muss.  Dann kommt plötzlich den Brief von Inkasso ( erst im November und fordert schon die Summe 200 auf ) . Ich dachte dass es um einen Betrug geht deshalb habe ich nichts gemacht . Soll ich jetzt Kontakt mit Inkasso nehmen um den Betrag zu bezahlen ja ?

konstanze85  16.12.2015, 15:20
@vedne

Es gibt eine dreijährige Verjährungsfrist für solche Sachen, darum haben sie noch schnell vor dem 31.12.2015 den Vollstreckungsbescheid in Auftrag gegeben.

Wie gesagt, sie sind nicht verpflichtet zu mahnen. Auf jeder Rechnung steht ein Zahlungsziel, wenn man das nicht einhält bzw. spätestens nach 30 Tagen gerät man automatisch in Zahlungsverzug.

Es gibt mehrere Möglichkeiten, wie schon gesagt.

  1. Mit DB Kontakt aufnehmen
  2. Mit Inkasso Kontakt aufnehmen
  3. Rechnung vollbezahlen (sofern Anspruch zu Recht)
  4. Ratenzahlung versuchen zu vereinabren (sofern Anspruch zu Recht)
  5. Anwalt nehmen und ihn das regeln und überprüfen lassen

Falls Du immer noch unsicher bist, ob die Forderung zu Recht besteht, denk daran, das auch nur eine Teilzahlung von einem Euro eine Anerkennung der Schuldsumme bedeutet und sich automatisch die Verjährungsfrist verlängert bzw. von vorn beginnt.

Es verjährt zum Ende dieses Jahres. Daher haben die noch schnell einen Mahnbescheid gemacht. Du kannst gegen den Vollstreckungsbescheid noch Einspruch erheben. Allerdings musst du dann beweisen, dass du bezahlt hast, sonst macht der Einspruch keinen Sinn. Es käme dann ein Gerichtsverfahen und du müsstest noch höhere Kosten zahlen.