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Mahnung von Fa. acoreus Collection Service GmbH

Frage von user269 user269

Hallo,

ich habe von dem Inkassounternehmen eine Mahnung auf eine Forderung von gerade mal 1,32 freenet-Telefonverbindungen aus dem Jahr 2007 mit heftigen Gebühren (25 Euro + 4 Euro Mahnspesen) erhalten. Eine angebliche Zahlungserinnerung, die ich von denen zuvor erhalten haben soll, habe ich nie erhalten.

Es ist ja eindeutig, dass die versuchen, dicke Kohle mit Angst und Drohung zu machen. Die werden meiner Meinung nach Kleinstforderungen von Unternehmen, die hier aufgrund der kleinen Summe nicht aktiv werden, abkaufen und versuchen, ihr finanzielles Geschäft damit zu machen.

Wie soll man sich hier verhalten? Wem ist es auch so ergangen und wie habt Ihr Euch verhalten?

Danke für Euer Feedback im Voraus.

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Antworten (9)

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    Antwort von Fly48 Fly48

    hallo-das inkasso prüft nicht ob die forderung zu recht besteht-der verfaßte text ist konstruiert und auf suggestion von schuldgefühlen aufgebaut um eine geldwerte forderung durchzusetzen-dabei behaupten sie mehrmals angemahnt zu haben-der eigentliche forderer wird namentlich nicht genannt-er will nicht vor gericht diese forderung einklagen-meistens fallen in die der unbedarfte tappt-ignorieren und ab in die rundablage sprich papierkorb-ansonsten wenn sie hartnäckig werden verbraucherzentrale aufsuchen oder anwalt gruß fly48

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    Antwort von rainerendres rainerendres

    Ich habe 2 Jahre bei acoreus gearbeitet !

    Die Inkassogebühren sind rechtmäsig aber nicht durchsetzungsfähig

    Folgende Vorgehensweise ist erfolgreich und führt nach 3 oder 4 weiteren bausteinbriefen zur Einstellung bzw Ausbuchung :


    Nachweisbar ans Inkasso : (Fax Und email)

    Gegen die Inrechnungstellung dieses Betrages lege ich hierdurch Widerspruch ein. Sie berechnen hier eine Leistung, die ich nicht in Anspruch genommen habe. Ich fordere Sie hierdurch auf, mir das kostenlose Prüfprotokoll der technischen Prüfung gem TKG § 45 i zu übermitteln. Ich weise explicit darauf hin das ich auf einen sogenannten " Prüfbericht " mit vorgefertigten Textbausteinen nicht aktzeptieren werde Amtsgericht Papenburg Urteil (Entscheidung vom 30.10.2008, Az. 4 C 247/08 Solange dieser Nachweis nicht vorgelegt wird, kann die Forderung zurückgewiesen werden. Bis zum Eingang der Unterlagen mache ich gegenüber Ihrer o. a. Forderung von meinem Zurückbehaltungsrecht (§ 273 BGB) Gebrauch." Trotz dieses Sachverhaltes habe ich heute unter Vorbehalt den Betrag von xx.xx € (die Verbindungsentgelte die eingefordert werden) zweckgebunden zur Verrechnung mit HF auf Ihr Konto überwiesen


    http://www.elo-forum.org/schulden/22820-wehre-mich-gegen-strittige-telefongebueh...

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    Antwort von Kumpelstilchen Kumpelstilchen

    wenn es so ist, dass Du wirklich keine Mahnung oder Zahlungserinnerung bekommen hast und es sicher ist, dass dieser Betrag tatsächlich offen steht, und ebenso sicher ist, dass die Forderung noch nicht verjährt ist (über die Verbraucherberatung oder Rechtsberatung beim Amtsgericht klären) dann überweise die Hauptsacheforderung in Höhe von 1,32 € mit dem ausdrücklichen Hinweis für die Hauptforderung. Mir ist nicht beklannt, dass ein Inkassounternehmen eine Klage riskieren würde, um seine eigenen Kosten einzuklagen und das auch gewonnen hätte. Doch nur, weil ich das nicht weiss, bedeutet das nicht, dass die das das erste Mal nicht tun würden !

    Kommentar von rainerendres rainerendresrainerendres

    Kumpelstilchen

    Unanbhängig von obiger Forderung Mir ist ebenfalls kein einziges erfolgreich durchgeführtes Verfahren bekannt in welchem es ausschließlich um Inkassogebühren eines externen Inkassobüros gegangen ist

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    Antwort von Jakker Jakker

    Per Einschreiben ablehnen und auf schriftlichen Beweis der Rechtmäßigkeit ihrer Forderung bestehen. Ein kleiner Nebensatz, dass du die Angelegenheit ansonsten deinem Anwalt übergeben wirst, überzeugt diese Menschen in der Regel. Woher das kommt? Die Telekom hat in manchen Jahren die Pre-Selection-Verbindungen über andere Unternehmen wie Tele-2 etc. nicht auf ihre Rechnungen übernommen oder nicht korrekt mit den entsprechenden Unternehmen abgerechnet. Diese offenen Forderungen werden schon seit ner ganzen Weile über solche Inkassounternehmen eingefordert. Sind die Rechnungen der Telekom aus dieser Zeit noch vorhanden, dann schonmal vorab darauf prüfen.

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    Antwort von Wickinger59 Wickinger59

    Einmal würde ich mich erst einmal bei deinen Telefonanbieter informieren, ob es diese Forderung überhaupt gibt, und wenn ja, ob diese zur Inkasso weiter geleitet wurde!!

    Sollte dieses nicht der Fall sein, so kannste die Rechnung von der Inkasso vergessen!!

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    Antwort von Gelerte Gelerte

    Das gleiche würde ich auch tun (nicht melden und nicht zahlen). Aber wenn man so nachdenkt wäre ein Anruf sinnvoll aber wenn du dir fest überzeugst bist dann würd ich das auch lassen. Mit einem Anruf würde sich deine Situation vll verschlechter (mehr Angst).

    Kommentar von rainerendres rainerendresrainerendres

    Anrufe beim Inkasso Call Agenten führen zu nichts.

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    Antwort von doniell doniell

    Als erstes ein sachliches und erklärendes Schreiben. Dass du es unangemessen hoch findest und die Zahlungserinnerung nicht bekommen hast.

    Solltest du allerdings die Rechnung bekommen haben und nicht gezahlt haben, ist freenet leider im Recht...

    Kommentar von rainerendres rainerendresrainerendres

    Das Schreiben interesiert ein im Masseninkasso tätiges unternehmen nicht !

    Die werden auf Ihre erlaubten aber nicht durchsetzungsfähigen Gebühren bestehen

    Was sonst ?

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    Antwort von Phantom1992 Phantom1992

    Eine gegenfrage, wie hast du die Rechnung erhalten per Post nach hause oder Internet?

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    Antwort von norbi21 norbi21

    Ich würde mich nicht melden und auch nicht zahlen!

    Kommentar von Phantom1992 Phantom1992

    naja kommt drauf an wie die Situation ist. In einem fall ist es richtig aber im andren falsch.

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