Mahnung via SMS
Hallo Freunde der Sonne,
ich habe vor kurzem einen Brief vom InkassoBüro bekommen, welcher im Auftrag von o2 gekommen ist. "Nach mehrmaliger abmahne von o2 ... werden wir gerichtlich vorgehen." Ich bin aus allen Wolken gefallen, denn ich habe NIE eine Mahnung bekommen und dachte, dass der Vertrag schon längst gekündigt sei. Vorgeschichte: Ich bin mit einer Kündigung in einen o2shop gegangen und der Sachbearbeiter sagte: "Kein Problem, den Vertrag kann man monatlich kündigen, ich kann dass gerne für Sie machen. Ich faxe es durch und dann ist das Ding in einem Monat durch." Ich hab mich gefreut wie ein kleines Kind. Dann habe ich alle Unterlagen die ich von o2 iwann weggeworfen. Jetzt ein Jahr nach der Sache, dieses Inkassoschreiben. Ich habe NIE eine Abmahnung seitens o2 erhalten. Ich habe gerade mit o2 Telefoniert und man hat mir mitgeteilt, dass ich eine MAHNUNG VIA SMS erhalten habe. 2 Monate später habe ich eine schriftlich bekommen, diese ist nie angekommen, da ich in der Zwischenzeit Umgezogen bin. Und dann einen Monat später die 3.
Nun meine Frage: EINE MAHNUNG ALS SMS, IST DAS RECHTENS. (die Nummer war mehr als EIN JAHR stillgelegt.)
Grüße und danke im vorraus!
14 Antworten
Mahnungen sind an keine besondere Form gebunden. Sie können zum Beispiel auch mündlich erfolgen. Daher ist auch eine Mahnung per SMS zulässig.
Aber: Sie muss dir zugehen! Eine Mahnung ist einseitig empfangsbedürftig. Wenn der Mahnende einen Weg wählt, auf dem dich die Mahnung nicht erreicht, ist diese nicht wirksam, es sei denn, du versuchst den Zugang bewusst zu verhindern oder zu erschweren.
Die Frage ist allerdings, ob eine Mahnung überhaupt notwendig war. Dies ist vor allem dann nicht der Fall, wenn die Forderung an einem vorherbestimmten Kalendertag entsteht. Die Grundgebühren werden jeden Monat fällig, hierfür bedarf es keiner Mahnung!
Unterlagen noch während der Verjährungsfristen für etwaige Ansprüche wegzuwerfen ist übrigens eine ganz schlechte Idee.
Wenn das Teil über SMS kam, ignoriere sie. Solche Schreiben haben über Post (also physische) zu kommen, alles andere ist dümmster Betrugsversuch.
Aber das du deine Unterlagen weggeworfen hast... So etwas macht man nicht, man sollte alles Vertragliche und sonstiges Papierkrams immer aufheben!
falsch. denn nicht das inkasso hat mir ne SMS geschrieben sondern o2. Und nach 3 Mahnungen kam das inkassoschreiben,
du hast also schon 3 Mahnungen von o2 per Post erhalten?.. nun davon steht nichts in deiner Frage und ändert die Sachlage erheblich!
Wenn du auf keine der Mahnungen reagiert hast, wirst du dich vermutlich in Verzug befinden und musst die geforderte Summe zahlen müssen.
Und über einem sogenannten "Inkassounternehmen" wird o2 sicher keinen Kunden kontaktieren
Aber sicher. Nach der 3. Erinnerung (!) übergibt jedes Telefonunternehmen die Sache ans Inkasso.
Eine via SMS (die erste), dann 2 per Post (welche allerdings, wegen Umzugs nie angekommen sind) -> also streng genommen; nur das direkteschreiben vom Inkasso, als folge für die niht beantworteten Mahnungen
hier wurde mit keinem Wort zuvor mit mehrfacher Mahnung vom Anbieter geschrieben- sondern man konnte davon ausgehen dass erst durch ein Inkassounternehmen per sms Kontakt aufgenommen wurde ohne vorige Mahnungen ect- und das würde ganz sicher kein renomiertes Unternehmen auf diese Art machen.
Würde folgendes Vorschlagen:
1. Die Nummer von o2 von dessen Service-Seite beziehen, nicht die nehmen von der SMS.
2. Über diese Nummer noch einmal nachfragen ob tatsächlich etwas vorliegt.
3. Wenn ja, die Sache noch einmal abklären. Letzten Endes war es das Produkt von der Verkettung unglücklicher Umstände. Ich bin sicher, das man da etwas machen kann:)
Aber dafür ist es von Nöten, die Sache noch einmal gegenüber O2 exakt wiederzugeben.
nun so wie die Sachlage liegt wirst du wohl oder übel zahlen müssen.
Per Mahnung bekommt der Schuldner die Möglichkeit innerhalb einer bestimmten Frist dagegen Widerspruch zu erheben und oder sich mit dem möglichen Gläubiger in Verbindung zu setzen und eine Alternative zu finden. Verstreicht diese Frist (das ist für gerwöhnlich die 3. Mahnung bei der der Schuldner in den soganannten "Verzug gesetzt" wird- bleibt da nicht mehr viel Spielraum.
Dir dürfte entweder die Möglichkeit bleiben einen Anwalt aufzusuchen oder dich doch noch evt mit dem Unternehmen (o2) in Verbindung zu setzen und eine evt Entgegenkommen erbitten.
Und wie soll ich eine Frist einhalten wenn ich nie von einer erfahren habe? Ich kann doch nicht gegen etwas einspruch erheben wenn ich nix erhalte. Da könnten die mir auch bis zum Tot zeitlassen mit fristen, dennoch habe ich weder Brief noch SMS erhalten und somit konnte ich keinen Einspruch erheben-.-
Wie ich schon mehrfach schrieb, ist hier keinerlei Mahnung nötig. § 284 (3) BGB.
hier wurde mit keinem Wort zuvor mit mehrfacher Mahnung vom Anbieter geschrieben
Ahem - der OP schreibt doch explizit:
man hat mir mitgeteilt, dass ich eine MAHNUNG VIA SMS erhalten habe. 2 Monate später habe ich eine schriftlich bekommen, diese ist nie angekommen, da ich in der Zwischenzeit Umgezogen bin. Und dann einen Monat später die 3.
@rainerrendress
du meinst es besser zu wissen? Dann verrate doch mal, wie man deiner werten Meinung anch geltend(!) Forderungen notfalls einkalgen kann bzw diese wirksam durchsetzen kann- bin mal sehr gespannt ;)
solch ein Dummmrägesr Komentar..
nun- du wurdest wirksam wie es scheint in den sogenannten Verzug gesetzt- o2 wird vermutlich nachweisen könne, dass sie per Einschreiben dir eine Mahnugn zukommen lassen haben- da du deine neue Adresse nicht angeben hast bzw auf irgendeinem Wge versäumt hast diese mitzutteilen und - was sehr wichtig sein dürfte- selbst keine Kündigung in schrftl. Form vorzeigen kannst, hast du nun sozsuagen die Aar.. -karte.
Wie gesagt, würde ich dir dringend anraten dich mit dem Anbieter in Verbindung zu setzen und deine Sitaution und Unwissenehit zu äussern und auch den Wunsch natürlioch der Forderung nachzukommen- evt könnte es sein, dass sie dir einiges an Mahn und Verwaltungsgebürhren erlassen.
Habe mit Deine Antworten nochmal angeschaut - Sorry - habe etwas überschnell reagiert bzw gepostet :-(
Blödsinn, Kitty! Ein Anwalt wird schon allein aus Kostengründen erst eingeschaltet, wenn dies gesetzlich vorgeschrieben ist oder weil dessen Dienste aufgrund der Umständlichkeit des weiteren Vorgehens indiziert ist.
Entscheidend ist, dass schriftlich gemahnt wurde und Du KEINE Kündigungsbestätigung vorweisen kannst. Wenn Du keinen Nachsendeantrag gestellt hast, ist das auch Dein Problem. Nur weil nichts zugestellt werden kann, heisst das nicht, dass jemand auf sein geld verzichtet. Getreu dem Motto: Unwissenheit schützt vor Strafe nicht kann man hier sagen Unwissenheit schützt vor zahlen nicht......Du wirst zahlen müssen.
Fordere erstmal den entsprechenden Vertrag bzw. die Rechnung an, welche den Zahlungsanspruch begründen soll und erkläre zeitgleich (schriftlich per Einwurfeinschreiben) den Widerspruch, damit verhinderst du, dass die Forderung in der Schufa eingetragen wird. Außerdem verlange vom Inkassobüro die Vorlage der Gläubigervollmacht nach § 174 BGB.
KEINE ZAHLUNG LEISTEN!Dass du die Unterlagen weggeschmissen hast ist natürlich unglücklich. Auch nach Vertragsbeendigung sollte man zumindest bis zum Eintritt der Verjährung warten bevor man wichtige Unterlagen entsorgt.
Warte auf Antwort vom Inkassobüro, dann poste wieder hier.
Fordere erstmal den entsprechenden Vertrag bzw. die Rechnung an, welche den Zahlungsanspruch begründen soll
Bei allem Respekt: Was soll das bringen?
Dass er einen Vertrag hatte, ist ja unstrittig. Die Frage ist, ob dieser rechtskräftig gekündigt wurde. Und ohne Unterlagen kann er diesen Nachweis doch niemals führen. Das sähe in der Tat ganz anders aus, hätte er irgendwelchen Unterlagen, die belegten, dass der Vertrag rechtswirksam gekündigt wurde. Aber ohne alles ist das doch von vorneherein Zeitvergeudung.
Auch eine SMS stellt eine wirksame Zahlungsaufforderung im Sinne des § 286 BGB dar. Daher ist diese nicht anders zu behandeln als eine schriftliche Zahlungsaufforderung.
Aber der Nachweis, dass Dir diese Mahnung tatsächlich zugegangen und gelesen worden ist, kann durch den Sender wahrscheinlich nicht erbracht werden.
Versuche das mit O2 zu regeln und zu einer vertragsgemäßen Kündigung zu gelangen. Schreibe denen aber nicht per SMS sondern per Einschreiben oder per Fax.
Denn wie wir alle wissen: O2 can Do
was du andeutest trifft auf e-mail zu.. aber es dürfte mehr als fraglich sein, ob dies per sms als gültiges Rechtsmittel angesehen würde.
Rechtsmittel ? Was meinst Du damit ?
Nun ja, erst ein gerichtliches Mahnverfahren hat eine juristische Konsequenz. Im vorgerichtlichen Status kann jeder Gläubiger einem vermeintlichen Schuldner alles Mögliche auf jedem Weg wie auch immer mitteilen, sogar in mündlicher Form.
eine Mahnung muss in schriftlicher Form erbracht werden.
Wer glaubt mündlich einem einfach eine Mahnung auszusprechen dürfte Probleme bekommen, diese glaubhaft nachweisen zu können.
Der Schuldner einer Geldforderung muss nicht gemahnt werden um in Verzug zu geraten. Spätestens 30 Tage nach Fälligkeit und Zugang der Rechnung kommt der Schuldner auch ohne Mahnung in Verzug. Näheres siehe § 284 (3) BGB.
theoertisch hast du recht- dies ist aber kein rechtskräftiges Mittel, um evt Forderungen einzufordern- dies geschieht erst rechtskräftig per Vollstreckung bzw einem sogenannten "Titel".
theoertisch hast du recht
Auch ganz praktisch :-)
dies ist aber kein rechtskräftiges Mittel, um evt Forderungen einzufordern
Das stimmt (habe ich aber auch nirgends behauptet). Was aber nicht heißt, dass die Forderung selbst bzw. die des Inkassobüros nicht berechtigt wäre und ggfs. per MB und Vollstreckung durchgesetzt werden könnte.
allerdings. Und über einem sogenannten "Inkassounternehmen" wird o2 sicher keinen Kunden kontaktieren- sondern wenn überhaupt per Anwalt. Noch plumper geht es nicht per sms wen einschüchternzu wollen.