gutefrage.net, die Ratgeber Community
version2_beta
Login   |  Forum |  Richtlinien |  FAQ


Mahnung nach fast 2 Jahren ??

gefragt von beljanabeljana am 26.03.2008 um 8:26 Uhr

Ich hatte am Montag eine Mahnung in Höhe von 4,95 im Briefkasten von einem Telefonanbieter. Ich hätte wohl im Frühjahr 2006 mit einer Vorvorwahl telefoniert, und die sei wohl nicht bezahlt worden. Das ist doch völliger Quatsch, ODER ??? Muss ich das wirklich bezahlen??


Reply


Solf
beantwortet von Solf am 26. März 2008 08:28
6x
Thumb_up
abgestimmt für: nicht bezahlen

Kaiser von China
beantwortet von Kaiser von China am 26. März 2008 10:47
5x
Thumb_up

und nach den genauen Daten fragen. Wenn Du die Telefonate geführt hast, natürlich bezahlen.

abgestimmt für: anschreiben

Wieselchen1
beantwortet von Wieselchen1 am 26. März 2008 08:43
4x
Thumb_up

Widersprechen, Nachweis fordern und folgenden Satz drunter schreiben:

"Ich behalte mir vor, eine Kopie dieses Schriftwechsels an meinen Rechtsanwalt sowie an die Verbraucherberatung weiterzuleiten."

Hilft immer.

abgestimmt für: anschreiben
Kommentar von Simple_avatar2smallbeljana am 26. März 2008 08:46

Das gefällt mir, das werd ich machen. DH

Kommentar von Bb904a70a750c5fdc16c32511c9b26basmallWieselchen1 am 26. März 2008 08:54

Diesen Satz schreibe ich grundsätzlich unter alle Beschwerden und Widersprüche. Er deutet an, dass ich (da "eigenen" Anwalt) sehr streitbar bin, wenn es sein muss. Er deutet ebenfalls an, dass ich weiß, wo hin ich mich wenden kann, wenn ich jemanden anschwärzen will. Und er deutet an, dass ich das alles tun kann, nicht aber zwangsläufig tun werde....

Da geht das immer sehr flott mit der wohlwollenden Prüfung ;-)


Mietnormade
beantwortet von Mietnormade am 26. März 2008 08:48
4x
Thumb_up

Der Anspruch ist noch nicht verjährt und bei der gigantischen Summe von 4,95 lohnt nichtmal eine 55ct (+11%) Briefmarke zusätzlich!

abgestimmt für: bezahlen

anonym
beantwortet von Serg89 am 26. März 2008 08:29
2x
Thumb_up

und nachfragen was das sein soll!

abgestimmt für: anschreiben



Kommentar von Simple_avatar2smallbeljana am 26. März 2008 10:30

An alle, die für anschreiben gestimmt haben: Ich bin vor einem halben Jahr umgezogen. Und mein Nachsendeauftrag läuft bald aus. Wenn ich einfach gar nicht reagiere, können die mir doch keine Post mehr schicken, oder?


GFOLJ
beantwortet von GFOLJ am 26. März 2008 08:30
2x
Thumb_up

Diese Mahnung ist hinfällig. Nach fast zwei Jahren brauchst Du nichts mehr bezahlen, selbst eine Polizeistrafe verfällt nach einem halben Jahr. Zumindest bei uns in Ösi-Land ;))

abgestimmt für: nicht bezahlen

andreas48
beantwortet von andreas48 am 26. März 2008 08:33
2x
Thumb_up

der Rechnungssteller muss dir nachweisen, dass du eine Leistung bezogen hast und Forderungen vom Frühjahr 2006 sind nioch nicht verjährt und die Verjährungsfrist beginnt nach dem Mahnschreiben von neuem...

abgestimmt für: anschreiben

Starbuck
beantwortet von Starbuck am 26. März 2008 08:34
2x
Thumb_up

Klär die Sache ab, einfach zahlen würde ich nicht.

abgestimmt für: anschreiben

anonym
beantwortet von schlaufuchs08 am 26. März 2008 08:36
2x
Thumb_up

Kann auch ein Versehen sein.

abgestimmt für: anschreiben
Kommentar von Simple_avatar2smallbeljana am 26. März 2008 08:41

ich glaub das nicht so richtig. Ich bin so´n bißchen der Meinung, die wollen versuchen Geld zu ergaunern, weil meine Name und Adresse (zwischenzeitlich bin ich umgezogen) noch bei denen gespeichert ist. Aber aus knapp 5 € können doch eben auch mal schnell 50 werden, deshalb bin ich unsicher.


butz1510
beantwortet von butz1510 am 26. März 2008 08:39
2x
Thumb_up

Abklären und vor allem Zahlung ablehnen. Da könnte ja jeder kommen.

abgestimmt für: anschreiben

bengi912
beantwortet von bengi912 am 26. März 2008 08:39
2x
Thumb_up
abgestimmt für: anschreiben

KleineFrage
beantwortet von KleineFrage am 26. März 2008 08:42
2x
Thumb_up

Ich würd die Firma anschreiben und um entsprechenden Nachweis und Erklärung bitten, auf welcher Grundlage sie das behaupten und wie diese Verzögerung zustande kommt.

abgestimmt für: anschreiben

kiralee
beantwortet von kiralee am 26. März 2008 08:58
2x
Thumb_up

und um Klärung bitten - sie sollen dir zweifelsfrei nachweisen, dass du diese Kosten verursacht hast.

abgestimmt für: anschreiben

Wolfi0410
beantwortet von Wolfi0410 am 26. März 2008 13:02
2x
Thumb_up

Der Nachweis der erbrachten Leistung steht ganz eindeutig auf der damaligen Telekomrechnung.
Da brauchst Du garnicht zu diskutieren das wird nur teurer. Beim Anbieter werden wahrscheinlich grade mal alte Vorgänge aufgearbeitet und auf Verjährung geprüft. Die werden auf Dein Schreiben garnicht erst antworten und selbst wenn nur mit weiteren Kostenaufschlägen.
Wenn Du schlau bist überweist Du die 4,95€ und die Sache ist gegessen. Wenn Du daraus natürlich 49,50€ und mehr machen willst lass Dir Zeit und zahle nicht.
Es ist ein Armutszeugnis wieviel Unwissende hier zum Gegenteil raten. Lest mal im forum-schuldnerberatung.de da könnt ihr Erfahrung sammeln wie aus dem lächerlichen Betrag ganz schnell über 100€ werden können.

abgestimmt für: bezahlen

Valve
beantwortet von Valve am 26. März 2008 08:31
1x
Thumb_up
abgestimmt für: nicht bezahlen

Sina5
beantwortet von Sina5 am 26. März 2008 08:34
1x
Thumb_up
abgestimmt für: anschreiben

RBMannheim
beantwortet von RBMannheim am 26. März 2008 08:47
1x
Thumb_up
abgestimmt für: nicht bezahlen

BELLA64
beantwortet von BELLA64 am 26. März 2008 09:08
1x
Thumb_up
abgestimmt für: nicht bezahlen

anonym
beantwortet von meisteryoda am 26. März 2008 09:20
1x
Thumb_up
abgestimmt für: anschreiben

Haaza
beantwortet von Haaza am 26. März 2008 09:26
1x
Thumb_up
abgestimmt für: anschreiben

Ash Baker
beantwortet von Ash Baker am 26. März 2008 09:50
1x
Thumb_up

Dies ist in der Tat eine seltsame Angelegenheit! Bedenke: könnte es sein das du einmal Besuch hattest der eine Vorwahl gewählt hat? Es ist ja auf der Abrechnung der Telefonfirma nicht ersichtlich ob du per Vorwahl einen anderen Dienstleister 1 oder 2mal benutzt hast! Ich bin auch der Meinung dass nicht du beweisen musst dass es nicht so war sondern die, dass es so war! Viel Glück!

abgestimmt für: anschreiben
Kommentar von Simple_avatar2smallbeljana am 26. März 2008 10:16

das muss noch nicht mal Besuch gewesen sein. Ich selbst habe natürlich auch mal die Vorvorwahlen benutzt. Allerdings hab ich immer 1 Rechnung bekommen, worin ALLES abgerechnet war. Und jetzt plötzlich knapp 2 Jahre später wollen die was von mir?? Ich hab nur Angst, das die am längeren Hebel sitzen und eine Rechnung nach der nächsten ins Haus flattert. Ich hab leider keine Rechtsschutzversicherung. :-(


Shira
beantwortet von Shira am 26. März 2008 10:18
1x
Thumb_up

Das sollen die dir erst mal beweisen!

abgestimmt für: ignorieren

Norwegenadler
beantwortet von Norwegenadler am 26. März 2008 14:39
1x
Thumb_up
abgestimmt für: anschreiben

anonym
beantwortet von AlNeri am 26. März 2008 15:14
1x
Thumb_up
abgestimmt für: anschreiben

kleineroteHexe
beantwortet von kleineroteHexe am 26. März 2008 18:08
0x
Thumb_up
abgestimmt für: anschreiben

Qetan
beantwortet von Qetan am 26. März 2008 23:37
0x
Thumb_up
abgestimmt für: anschreiben

anonym
beantwortet von lapatria am 27. April 2008 17:43
0x
Thumb_up

Hi, interessant, mir ist das gleiche passiert wobei der Gesamtbetrag sich auf 5,13 € beläuft wovon 5 € Mahngebühr sind und damit 13 cent an Leistungen. Tscha, die TCom bucht aber seit Jahren die Beträge ab und ist auch grundsätzlich verpflichtet die Dinge mit den Anbietern abzurechnen. Warum das so passiert ist muss man hier wohl klären. Auf jeden Fall werde ich die Freunde erstmal anschreiben und an die Telekom verweisen... natürlich mit dem Verweis auf die Verbraucherzentrale. Otello hat schon mal ein Spielchen mit mir versucht da ging es dann um 2000 DM durch einen falschen Telefontarif den Otello damals publiziert hat.

abgestimmt für: anschreiben

Verwandte Fragen

Verwandte Fragen


Mehr verwandte Fragen

Verwandte Fragen
Die unter gutefrage.net angebotenen Dienste und Ratgeber Inhalte werden nicht geprüft. Die Richtigkeit der Inhalte wird nicht gewährleistet. Bitte lesen Sie hierzu auch unsere Rechtlichen Hinweise.