Ich hatte am Montag eine Mahnung in Höhe von 4,95 im Briefkasten von einem Telefonanbieter. Ich hätte wohl im Frühjahr 2006 mit einer Vorvorwahl telefoniert, und die sei wohl nicht bezahlt worden. Das ist doch völliger Quatsch, ODER ??? Muss ich das wirklich bezahlen??

und nach den genauen Daten fragen. Wenn Du die Telefonate geführt hast, natürlich bezahlen.

Widersprechen, Nachweis fordern und folgenden Satz drunter schreiben:
"Ich behalte mir vor, eine Kopie dieses Schriftwechsels an meinen Rechtsanwalt sowie an die Verbraucherberatung weiterzuleiten."
Hilft immer.
Das gefällt mir, das werd ich machen. DH
Wieselchen1 am 26. März 2008 08:54 Diesen Satz schreibe ich grundsätzlich unter alle Beschwerden und Widersprüche. Er deutet an, dass ich (da "eigenen" Anwalt) sehr streitbar bin, wenn es sein muss. Er deutet ebenfalls an, dass ich weiß, wo hin ich mich wenden kann, wenn ich jemanden anschwärzen will. Und er deutet an, dass ich das alles tun kann, nicht aber zwangsläufig tun werde....
Da geht das immer sehr flott mit der wohlwollenden Prüfung ;-)
Der Anspruch ist noch nicht verjährt und bei der gigantischen Summe von 4,95 lohnt nichtmal eine 55ct (+11%) Briefmarke zusätzlich!
und nachfragen was das sein soll!
An alle, die für anschreiben gestimmt haben: Ich bin vor einem halben Jahr umgezogen. Und mein Nachsendeauftrag läuft bald aus. Wenn ich einfach gar nicht reagiere, können die mir doch keine Post mehr schicken, oder?

Diese Mahnung ist hinfällig. Nach fast zwei Jahren brauchst Du nichts mehr bezahlen, selbst eine Polizeistrafe verfällt nach einem halben Jahr. Zumindest bei uns in Ösi-Land ;))

der Rechnungssteller muss dir nachweisen, dass du eine Leistung bezogen hast und Forderungen vom Frühjahr 2006 sind nioch nicht verjährt und die Verjährungsfrist beginnt nach dem Mahnschreiben von neuem...

Klär die Sache ab, einfach zahlen würde ich nicht.
Kann auch ein Versehen sein.
ich glaub das nicht so richtig. Ich bin so´n bißchen der Meinung, die wollen versuchen Geld zu ergaunern, weil meine Name und Adresse (zwischenzeitlich bin ich umgezogen) noch bei denen gespeichert ist. Aber aus knapp 5 € können doch eben auch mal schnell 50 werden, deshalb bin ich unsicher.

Abklären und vor allem Zahlung ablehnen. Da könnte ja jeder kommen.

Ich würd die Firma anschreiben und um entsprechenden Nachweis und Erklärung bitten, auf welcher Grundlage sie das behaupten und wie diese Verzögerung zustande kommt.
und um Klärung bitten - sie sollen dir zweifelsfrei nachweisen, dass du diese Kosten verursacht hast.

Der Nachweis der erbrachten Leistung steht ganz eindeutig auf der damaligen Telekomrechnung.
Da brauchst Du garnicht zu diskutieren das wird nur teurer. Beim Anbieter werden wahrscheinlich grade mal alte Vorgänge aufgearbeitet und auf Verjährung geprüft. Die werden auf Dein Schreiben garnicht erst antworten und selbst wenn nur mit weiteren Kostenaufschlägen.
Wenn Du schlau bist überweist Du die 4,95€ und die Sache ist gegessen. Wenn Du daraus natürlich 49,50€ und mehr machen willst lass Dir Zeit und zahle nicht.
Es ist ein Armutszeugnis wieviel Unwissende hier zum Gegenteil raten. Lest mal im forum-schuldnerberatung.de da könnt ihr Erfahrung sammeln wie aus dem lächerlichen Betrag ganz schnell über 100€ werden können.
Dies ist in der Tat eine seltsame Angelegenheit! Bedenke: könnte es sein das du einmal Besuch hattest der eine Vorwahl gewählt hat? Es ist ja auf der Abrechnung der Telefonfirma nicht ersichtlich ob du per Vorwahl einen anderen Dienstleister 1 oder 2mal benutzt hast! Ich bin auch der Meinung dass nicht du beweisen musst dass es nicht so war sondern die, dass es so war! Viel Glück!
das muss noch nicht mal Besuch gewesen sein. Ich selbst habe natürlich auch mal die Vorvorwahlen benutzt. Allerdings hab ich immer 1 Rechnung bekommen, worin ALLES abgerechnet war. Und jetzt plötzlich knapp 2 Jahre später wollen die was von mir?? Ich hab nur Angst, das die am längeren Hebel sitzen und eine Rechnung nach der nächsten ins Haus flattert. Ich hab leider keine Rechtsschutzversicherung. :-(

Das sollen die dir erst mal beweisen!
Hi, interessant, mir ist das gleiche passiert wobei der Gesamtbetrag sich auf 5,13 € beläuft wovon 5 € Mahngebühr sind und damit 13 cent an Leistungen. Tscha, die TCom bucht aber seit Jahren die Beträge ab und ist auch grundsätzlich verpflichtet die Dinge mit den Anbietern abzurechnen. Warum das so passiert ist muss man hier wohl klären. Auf jeden Fall werde ich die Freunde erstmal anschreiben und an die Telekom verweisen... natürlich mit dem Verweis auf die Verbraucherzentrale. Otello hat schon mal ein Spielchen mit mir versucht da ging es dann um 2000 DM durch einen falschen Telefontarif den Otello damals publiziert hat.