gutefrage.net, die Ratgeber Community
Login   |  Registrieren   |  Forum |  Richtlinien & FAQ


mahnung erstellen

gefragt von abcdef123456 am 26.10.2009 um 15:17 Uhr

hallo, ich habe ein gebrauchtes bett privat verkauft. das bett geliefert, aber auch nach zahlungsaufforderung kein geld erhalten. nun möchte ich eine 1. Mahnung schicken. ich habe gelesen, dass unter anderem die rechnungsnummer in der mahnung stehen muss. da es sich um einen privatverkauf handelt und das ganze telefonisch geregelt wurde, gibt es keine rechnung. wie muss ich vorgehen? nachträglich eine rechnung mit der mahnung mitschicken oder einfach die rechnungsnummer auslassen? danke


Weitere Fragen zu verwandten Themen finden Sie hier:

recht (34549)
jura (440)
mahnung (299)
ähnliche Fragen
Frage beantworten


anonym
beantwortet von zweifelix am 26. Oktober 2009 15:18
2x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Als Privatperson kannst du das auch formlos machen.


knattertatter
beantwortet von knattertatter am 26. Oktober 2009 15:18
1x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

erst mal eine Rechnung schicken


anonym
beantwortet von wolfhund911 am 26. Oktober 2009 15:19
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Das erste würde ich machen oder mich bei einem Anwalt wenden


schneeblume
beantwortet von schneeblume am 26. Oktober 2009 15:20
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

schreib einfach eine Beschreibung der Ware und Datum der Lieferung/Abholung und alle Daten rein, die du weisst.... wenn es keine Rechnung gibt, gibt es eben keine - da bringt auch nix nachträglich schicken!


anonym
beantwortet von Stefano65 am 26. Oktober 2009 15:21
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

bringt eh nix


nrwgirl86
beantwortet von nrwgirl86 am 26. Oktober 2009 15:22
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

ein bischen schlecht, wenn niergend steh, dass ihr untereinander ein kauf ausgemacht habt. um dagegen angehen zu können, hätte es schriftlich gemacht werden müssen. Sie können es versuchen nochmal eine Rechnung nachträglich mit der Mahnung zu schreiben, aber dann auch bitte Auftragsnummer oder Rechnungsnummer dabei schreiben. Aber wenn die Person dann nicht zahlt, dann muss es wohl zur Anzeige gebracht werden.


gri1su
beantwortet von gri1su am 26. Oktober 2009 15:23
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Du kannst ihn ganz formlos (per Einschreiben als Zustellnachweis) anschreiben und den offenen Betrag anmahnen. Dabei solltest Du aber unbedingt eine Frist setzen. Du kannst aber auch gleich ein gerichtliches Mahnverfahren einleiten. Dir Vordrucke (auch online ausfüllbar) findest Du im Internet.


anonym
beantwortet von Pumuckl70 am 26. Oktober 2009 15:28
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Du lieferst von privat an privat und kassierst nicht bei Übergabe? Bissi naiv, oder? Schreib halt in die Mahnung "bezugnehmend auf die Lieferung vom (wenigstens Empfang quittieren lassen???) möchte ich Sie um umgehende Zahlung des vereinbarten Kaufpreises in Höhe von ...bitten. Ihrer Zahlung sehe ich bis... entgegen."


Frage beantworten

Verwandte Fragen

Verwandte Fragen

Noch nicht die richtige Antwort? Dann hier in allen Fragen und Tipps suchen:




Die unter gutefrage.net angebotenen Dienste und Ratgeber Inhalte werden nicht geprüft. Die Richtigkeit der Inhalte wird nicht gewährleistet. Bitte lesen Sie hierzu auch unsere Rechtlichen Hinweise.