1

mahnung erstellen

Frage von abcdef123456 abcdef123456

hallo, ich habe ein gebrauchtes bett privat verkauft. das bett geliefert, aber auch nach zahlungsaufforderung kein geld erhalten. nun möchte ich eine 1. Mahnung schicken. ich habe gelesen, dass unter anderem die rechnungsnummer in der mahnung stehen muss. da es sich um einen privatverkauf handelt und das ganze telefonisch geregelt wurde, gibt es keine rechnung. wie muss ich vorgehen? nachträglich eine rechnung mit der mahnung mitschicken oder einfach die rechnungsnummer auslassen? danke

Fragen zu gleichen Themen finden

Antworten (8)

  • 2
    Antwort von zweifelix zweifelix

    Als Privatperson kannst du das auch formlos machen.

  • 1
    Antwort von knattertatter knattertatter

    erst mal eine Rechnung schicken

  • 0
    Antwort von Pumuckl70 Pumuckl70

    Du lieferst von privat an privat und kassierst nicht bei Übergabe? Bissi naiv, oder? Schreib halt in die Mahnung "bezugnehmend auf die Lieferung vom (wenigstens Empfang quittieren lassen???) möchte ich Sie um umgehende Zahlung des vereinbarten Kaufpreises in Höhe von ...bitten. Ihrer Zahlung sehe ich bis... entgegen."

  • 0
    Antwort von gri1su gri1su

    Du kannst ihn ganz formlos (per Einschreiben als Zustellnachweis) anschreiben und den offenen Betrag anmahnen. Dabei solltest Du aber unbedingt eine Frist setzen. Du kannst aber auch gleich ein gerichtliches Mahnverfahren einleiten. Dir Vordrucke (auch online ausfüllbar) findest Du im Internet.

  • 0
    Antwort von nrwgirl86 nrwgirl86

    ein bischen schlecht, wenn niergend steh, dass ihr untereinander ein kauf ausgemacht habt. um dagegen angehen zu können, hätte es schriftlich gemacht werden müssen. Sie können es versuchen nochmal eine Rechnung nachträglich mit der Mahnung zu schreiben, aber dann auch bitte Auftragsnummer oder Rechnungsnummer dabei schreiben. Aber wenn die Person dann nicht zahlt, dann muss es wohl zur Anzeige gebracht werden.

  • 0
    Antwort von Stefano65 Stefano65

    bringt eh nix

  • 0
    Antwort von schneeblume schneeblume

    schreib einfach eine Beschreibung der Ware und Datum der Lieferung/Abholung und alle Daten rein, die du weisst.... wenn es keine Rechnung gibt, gibt es eben keine - da bringt auch nix nachträglich schicken!

  • 0
    Antwort von wolfhund911 wolfhund911

    Das erste würde ich machen oder mich bei einem Anwalt wenden

Diese Frage

Verwandte Fragen

Noch nicht den richtigen Rat gefunden?

Einfach und schnell viele hilfreiche Ratschläge von Deutschlands aktivster Ratgeber-Community erhalten!

Einfach und schnell einen Tipp erstellen und Ihren guten Rat mit anderen teilen!

Einfach und schnell ein Video hochladen und anschaulichen Rat an alle geben!

Die unter gutefrage.net angebotenen Dienste und Ratgeber Inhalte werden nicht geprüft. Die Richtigkeit der Inhalte wird nicht gewährleistet. Rechtliche Hinweise finden Sie hier.