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Mahnung erhalten – Was tun?

gefragt von CintainiCintaini am 15.07.2008 um 0:24 Uhr

Hallo! Hier ( http://www.gutefrage.net/frage/ruecktritt-bei-ryanair ) habe ich über meinen "Fall" berichtet, danke für die vielen Antworten. Ich habe die Zahlung an Ryanair zurückholen lassen, da gab es keine Probleme seitens MasterCard. Allerdings bekam ich wieder einmal eine Email von Ryanair, in der ich zum ersten Mal aufgefordert werde, den Betrag wieder zu zahlen! Nach einer offiziellen Mahnung sieht das allerdings nicht aus (eher formloses Schreiben, auf Englisch). Da immer gesagt wird, dass man auf so was unbedingt reagieren muss (also ablehnen etc), bin ich mir unsicher, was ich tun soll. Wieder einen Brief schreiben? Auf eine formrichtige Mahnung warten? Was sagt ihr? Danke! Gruß

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Recht x 35.219 Reise x 9.965 Mahnung x 307

anonym
beantwortet von opderberg am 15. Juli 2008 00:32
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Ryanair ist dafür bekannt, das die Linke nicht weiss was die Rechte gerade macht. Das hilft zwar nicht aber wende Dich an die Verbraucherzentrale.

Kommentar von 28bf5e8e2dbea4042b9af2f413016c86smallCintaini am 15. Juli 2008 00:49

Habe ich per Email versucht, funktioniert seit 3 Tagen aber nicht :)

Kommentar von opderberg am 19. Juli 2008 23:42

Was funktioniert nicht? Dein E-Mail Account oder eine Antwort der VBZ?


dock69
beantwortet von dock69 am 15. Juli 2008 02:46
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Die Rückholung einer Zahlung setzt nicht den Kaufvertrag außer Kraft. Wenn das also nicht in beiderseitigem Einvernehmen passiert ist, wird die Fluggesellschaft die Summe eintreiben, notfalls per Mahnbescheid/Gericht und die entstehenden Kosten zusätzlich fordern.


rarichter
beantwortet von rarichter am 15. Juli 2008 12:56
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Unberechtigte Mahnungen muss man nicht beachten, erst wenn ein Mahnbescheid vom Gericht kommt.

ColaLibre ist aufs heftigste zu widersprechen.


ColaLibre
beantwortet von ColaLibre am 15. Juli 2008 01:00
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Auf jeden Fall solltest du auf die Mahnung reagieren, ob du nun ablehnst oder zustimmst, und den Vrief auf jeden Fall per Einschreiben verschicken, damit du es auch nachweisen kannst, kostet zwar extra bei der Deutschen Post, aber dann hast du wenigstens einen Handfesten Beweis, dass der Brief angekommen ist. Prüfe die Mahnung auch auf Gültigkeit, Mahnungen können nämlich auch verjähren :) bzw. die daraus resultierende oder hervorgerufene Straftat/Gesetzesverstoß/Ordnungswiedrigkeit etc. und lies dir auch die AGB von der Gesellschaft durch.


Lisa93
beantwortet von Lisa93 am 15. Juli 2008 00:25
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was du auf sowas tun musst ist garnichts wenn du das ignorierst ist es am besten

Kommentar von 4a0b6fce0b5399457527c0a723764dd7smallschnubbel am 15. Juli 2008 00:29

Das stimmt so aber nicht. Hast du die Frage von damals gelesen? Es geht hier nicht um Spam oder ähnliches.

Kommentar von 07b6983d22e967beab2f3a156800f5a1smallgertrude2 am 15. Juli 2008 00:39

dh schnubbel

Kommentar von 28bf5e8e2dbea4042b9af2f413016c86smallCintaini am 15. Juli 2008 00:50

Ja, genau das ist es. Kein Spam, den man löschen sollte .. Danke euch !

Kommentar von Simple_avatar5smallMismid am 15. Juli 2008 09:28

wie alt bist du? 15?


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