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Mahnung durch Deutsche Inkassostenn - Genlogie.net

gefragt von basic am 20.03.2008 um 14:29 Uhr

Hallo,

ich war im Januar auf der Internetseite von genlogie.net. Durch das anklicken der AGB habe ich angeblich einen Vertrag mit Genlogie über 60,00€ jährlich abgeschlossen. Ich habe zwar nie eine Rechnung oder Mahnung erhalten, dafür flatterte gestern eine Mahnung von der Deutschen-Inkassstelle.de in Höhe von 96,00 € ins Haus.

Nach Rückfrage bei oa Inkassobüro wurde mir mitgeteilt, dass Sie die Forderungen von genlogie übernommen haben und ich auf jedenfall bezahlen müsste.

Hatte von euch schon jemand mit diesem Inkassbüro zu tun? Wie sehen die rechlichen Folgen für mich aus?


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anonym
beantwortet von benutzer27 am 20. März 2008 14:35
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Wenn man wissentlich einen Vertrag abschliesst, dann gilt der und muss bezahlt werden.

Wenn du unwissentlich und im guten Glauben, dass z.B. der Dienst kostenlos sei, dich angemeldet hast, dann kannst du die Sache einfach aussitzen. Das Inkassobüro müsste ein Gerichtsverfahren anstreben und auf ein Schreiben vom Gericht solltest du sofort mit einer Stellungnahme reagieren. Es ist aus Erfahrung mit verschiedenen Internetseiten aber eher unwahrscheinlich, dass das Inkassobüro ein Gerichtsverfahren anstrebt. Die Wissen nämlich, dass die Kosten auf deren Wunschseiten nur versteckt einsehbar sind und z.B. die Information über dein Widerrufsrecht nicht sauber zugestellt wurden. Hast du allerdings den Service damals tatsächlich genutzt, dann rede lieber mit einem Anwalt oder der Verbraucherzentrale (ist kostenlos).


anonym
beantwortet von enfield303 am 20. März 2008 14:37
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Du schreibst nicht genau was Du angeklickt hast, vielleicht hast Du ja irgendwelchen Dubiosen Vertragsbestimmungen zugestimmt ohne es zu wollen "wissen". Geh zu einer Verbraucherberatung, meistens sind solche Firmen nur Abzocker. Viel Glück.


anonym
beantwortet von Mietnormade am 20. März 2008 16:16
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Das kannst Du ganz locker aussitzen. Zunächsteinmal hättest Du auf Dein Widerrufsrecht hingewiesen werden müßen. Nachdem Du bis heute noch nicht auf den Widerruf hingewisen wurdest hast Du noch immer 14 Tage nach Widerrufsbelehrung den Vertrag zu kündigen.


Strolschi
beantwortet von Strolschi am 20. März 2008 14:44
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Das gleiche haben wir mit meinen Schwiegersohn durch. Du musst in Widerspruch gehen ein Scheiben an Inkasso, eins an genlogie und die Sachlage genau schildern, also das Du nie Rechnungen und der gleichen erhalten hast. Und sofort mit Rechtsbeistand drohen, Sie werden immer wieder versuchen Dich einzuschüchtern das Du zahlst, Du musst standhaft bleiben und immer widersprechen schriftlich, ganz wichtig. Aber das geht nur wenn Du eindeutig keinen Vertrag oder so gemacht hast. Sonst wären Sie im Recht. Wenn Du nichts abgeschlossen hast geben Sie auf und ziehen sich zurück. So wars bei uns. LG


hartzerroller
beantwortet von hartzerroller am 20. März 2008 14:40
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Google mal und gib genlogie ein. Es ist eine Internetabzocke.Wir hatten das mit Verkehrsprofi. Auf jeden Fall nicht zahlen


Angela2305
beantwortet von Angela2305 am 20. März 2008 14:42
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Dieses Inkassobüro kenne ich nicht, aber meine Tochter hatte mit Genealogie.de auch schlechte Erfahrung gemacht. Sie war auf der Seite und hatte sich angemeldet, aber nichts von einem Vetrag gelesen. Dann kam die Rg. Nach langem hin und her mit diesem Verein und Drohung, dass ein gerichtliches Verfahren gegen sie eingeleitet werde, haben wir die Angelegenheit unserem Rechtsanwalt übergeben. Seitdem haben wir nie wieder was von Genealogie gehört. Übrigens sagte unser Anwalt damals, dass er mittlerweile schon 2 Mandanten in dieser Sache vertritt. Ich würde Dir raten, Dir einen Anwalt zu nehmen.


RBMannheim
beantwortet von RBMannheim am 20. März 2008 15:21
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Nicht zahlen und notfalls Anwalt einschalten! Die treten unter hunderten Namen auf und verlangen horrende Beträge ohne jegliche Gegenleistung!


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