wir zahlen seit 20 jahren pünktlich alle 3 monate unsere steuern an die gemeinde....lieber paar tage eher,als zu spät ! nun haben wir es im februar total vergessen-leider ! heute kommt eine mahnung und gleich 3euro mahngebühr dazu. mir geht es nicht um diese 3euro- aber ist das nicht gemein ???? ( ja ! wir lassen in zukunft abbuchen,da kann das nicht passieren) ..aber sind mahngebühren immer gleich angebracht? eine zahlungsaufforderung hätte es doch auch getan- oder ????
Antworten (4)
-
1Hilfreichste Antwort ausgezeichnet vom Fragesteller
die Pflicht zur Zahlungsaufforderung gibt es leider nicht mehr. Derjenige der Geld bekommt ist direkt berechtigt, kostenpflichteige Mahnungen zu erteilen. Fair finde ich das auch nicht...
-
1Antwort von
stinkstink
du produzierst nunmal zusätzlichen Aufwand, indem ein Sachbearbeiter sich nochmal mit deinem Fall beschäftigen muss und zusätzliches Porto gezahlt werden muss. Sei froh, dass es nur 3 Euro sind
-
1Antwort von
sclawsclaw
Im Falle der Gemeinde kann ich sogar verstehen, dass die sofort Mahnungen verschicken. Das sind ja wahrscheinlich sehr viele Leute, denen sie da hinterherlaufen müssen.
-
-
1Antwort von
BerndLauertBerndLauert
sei froh, dass es nur drei euro sind. so manch webhoster veranschlagt gleich das 5 oder gar 10 fache als pure mahngebührt.. es ist unfair - ja. aber was will man machen..
Diese Frage teilen