Mahnkosten bezahlen?

gefragt von hypno1 am 17.08.2008 um 13:06 Uhr

Wir haben durch ein Versehen einen Betrag von 1.05€ nicht bezahlt und zwar bei einem Telefonanbieter. Das sind die, die man einfach per Vorwahl benutzt und die normalerweise übder die Telekom-Rechnung mit bezahlt werden. Ist aber nicht passiert, was eigentlich auch Schuld der Telekom war. Wie auch immer, auf jeden Fall öffnen wir nun die Briefe - mitlerweile sind drei Mahnungen da - und die ****** wollen jetzt nicht 1.05€ sondern 51.06€ !!!!!!!!!!! Sind solche Mahnkosten, Auslagen, Inkassokosten etc. berechtigt??? Muss ich das zahlen? Oder ist das Einschüchterungsbaldoverei? danke für eure Antworten!

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griechesucht
beantwortet von griechesucht am 17. August 2008 13:08
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Ein gewisses Maß an Mahngebühren mußt du wohl bezahlen aber über 50 eur klingt bei mir nach abzocke und ich würd nen Anwalt konsultieren.

Kommentar von Simple_avatar7smallxxmajorxx am 17. August 2008 13:13

kommt drauf an wenn die geselschaft ein inkassounternehmen eingeschaltet hat kann es mal schnell mehr werden


america
beantwortet von america am 17. August 2008 13:12
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frage nach wann und wofür das gespräch sein sollte. ich bekam letztes jahr eine rechnung von 83 euro für eine gespräch von dem ich nichts wusste. ich habe nicht bezahlt und bis heute nichts mehr gehört. drohe mit anzeige wegen betruges.


pegolina
beantwortet von pegolina am 17. August 2008 13:08
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Setz dich mit den Leuten in Verbindung und erkläre ihnen den Ablauf. Vielleicht hast du Glück.


anonym
beantwortet von Prinzessin10011 am 17. August 2008 13:08
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Ich würde 1,05 zahlen und einen netten Brief schreiben, wie das alles gekommen ist und um Kulanz bitten, auch wenn 3 Briefe schon 2 zuviel sind


anonym
beantwortet von melboky2007 am 18. August 2008 09:08
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Ich bin mit folgender Verfahrensweise bisher immer gut gefahren :

http://www.elo-forum.org/schulden/22820-wehre-mich-gegen-strittige-telefongebuehren.html

Nachweisbar das beauftragte Inkassobüro in Verzug setzen :

Zitat: Gegen die Inrechnungstellung dieses Betrages lege ich hierdurch Widerspruch ein. Sie berechnen hier eine Leistung, die ich nicht in Anspruch genommen habe. Ich fordere Sie hierdurch auf, mir das kostenlose Prüfprotokoll der technischen Prüfung gem TKG § 45 i zu übermitteln.

Solange dieser Nachweis nicht vorgelegt wird, kann die Forderung zurückgewiesen werden. Bis zum Eingang der Unterlagen mache ich gegenüber Ihrer o. a. Forderung von meinem Zurückbehaltungsrecht (§ 273 BGB) Gebrauch."

Die Erstellung kostet das Telko ca 100 € ;) und ist für den verbraucher kostenlos


Wolfi0410
beantwortet von Wolfi0410 am 17. August 2008 19:52
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Wenn ich das schon wieder lese, "ist Schuld der Telekom". Es ist Deine Schuld!
Die Telekomrechnung hast Du nicht bezahlt. Auf der Mahnung der Telekom sind die Beträge der CallbyCall-Anbieter nicht mehr mit drauf, muss die Telekom sich nicht mehr drum kümmern!
Dann hat der Anbieter Dich dreimal gemahnt und da wunderst du Dich über 50€ Kosten. Weißt Du eigentlich was das für ein Aufwand ist.
Aber dann hier rumzetern und sich über selbstproduzierte Kosten beklagen.
Diese Plattform verkommt leider immer mehr.

Kommentar von melboky2007 am 18. August 2008 09:15

Stimme zu : Es ist nicht die schuld von der telekom !

Jedoch : Es liegt doch auf der Hand das hier versucht wird vom Telko bzw vom Inkassobüro von der Unkenntnis des Verbrauchers zu profitieren. Übrigens sind gewünschte 50 € Inkassogebühren wohl kaum vor Gericht erstattungsfähig

Abgesehen mal davon : http://de.wikipedia.org/wiki/Inkassob%C3%BCro

"Eine erfolgreiche Klage explizit wegen nicht bezahlter nicht titulierter Inkassogebühren eines vom Gläubiger extern beauftragten Inkassobüros ist bisher nicht bekannt bzw. wurde verloren: Oberlandesgericht Oldenburg 11 U 8/06 sowie Landgericht Oldenburg 16 O 3484/05"

Wenn der Verbraucher auf der sicheren Seite sein will kann er paralell zu der Protokolleinforderung die Summe von 1,05 plus 5 € Mahnkosten ans Inkassobüro überweisen mit dem zusatz auf dem Überweisungsträger : Nur Hauptforderung - Zahlung unter Vorbehalt


bkdued
beantwortet von bkdued am 17. August 2008 13:10
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Die Frage hätte eigentlich schon nach dem ersten Brief gestellt werden sollen.

Man muss zwischen Mahnungen der fordernden Firma und solchen eines Inkassobüros unterscheiden. Für erstere sind Kosten berechtigt. Wenn die Einschaltung eines Inkassobüros allerding in den AGB nicht vorgesehen ist, kannst Du dessen Zusatzforderungen ablehnen.

Kommentar von hypno1 am 17. August 2008 13:12

wo und wann erkennt man denn die AGBs eines Vorwahl-Anbieters an, bzw. nimmt diese zur Kenntnis?


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