gutefrage.net, die Ratgeber Community
Login   |  Registrieren   |  Forum |  Richtlinien & FAQ

Mahngericht Unverschuldet

gefragt von MuseTigerMuseTiger am 15.08.2008 um 16:51 Uhr

Hallo ihr lieben ... Ich habe heute Post bekommen vom Mahngericht über eine Telefonrechnung, die ich nciht verursacht habe, dies kann ich belegen, da ich zu diesem Zeitpunkt weder in der wohnung gewohnt habe, noch den Anschluss benutzt habe! Als ich aus der Wohnung ausgezogen bin habe ich den Anschluss sperren lassen und eine kündigung geschrieben (wurde scheinbar nicht gemacht) Da ich erst 20 bin, mitten in der Ausbildung bin (ohne vergütung) und ein Kind habe, sprich 150€ Kindergeld und 150€ Unterhalt bekomme, kann ich das weder bezahlen, noch will ich es bezahlen, da es unverschuldet ist ... ich hab vorher schon mit denen diskutiert und und und aber brachte wohl nix. also? was tun?

Frage beantworten

Hier finden Sie weitere Fragen zu den Themen:

Gericht x 886 Kein Geld x 29 Mahnkosten x 13

anonym
beantwortet von ManfredFS am 15. August 2008 16:55
3x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Also jeden Mahnbescheid kannst du widersprechen. Auch ohne Begründung. Mach das umgehend, da Fristen laufen. Wenn die Telefongesellschaft ihr Geld haben will, muss sie klagen. Da du nichts verdienst, bekommst du Prozeskostenhilfe. Wenn du Recht hast, besteht die Chance, Recht zu bekommen. Lass dir vor allem keine Angst machen. Ich könnte dir auch einen Mahnbescheid per Gericht schicken. Das kostet nicht viel und das Gericht prüft nicht ob ich Recht habe. Wenn du nicht widersprichst, geht man davon aus, dass die Forderung akzeptiert wird. Das solltest du dringend verhindern. Manfred

Kommentar von 002b90f5d0a42ed1cc16e36d4de98626smallregideur am 15. August 2008 16:58

Ein DH für diese Antwort!

Kommentar von A2c95cbdd6ded4feab5ede4880deade9smallMuseTiger am 15. August 2008 16:59

Ich hab gehört, das wenn man soetwas nicht bezahlt usw, ich auch in Knast gehen kann ... können die das machen wenn ich mitten in der ausbildung bin, bzw ein kind habe usw ?

Kommentar von maganz am 15. August 2008 17:04

So einfach, wie Du das schilderst, geht das nicht. Wenn man von einem Gericht zur Zahlung verurteilt wird und sich weigert, gibt es unter bestimmten Umständen eine Beugehaft, aber bis dahin hast Du auf keinen Fall irgendeine Straftat begangen, für die man Dich von Vorneherein ins Gefängnis stecken könnte.

Kommentar von A2c95cbdd6ded4feab5ede4880deade9smallMuseTiger am 15. August 2008 17:10

Wenn die mich aber zur zahlung verurteilen ... dann kann ich es immer ncoh nciht zahlen, weil ich ja nix habe ... 150€ Kindergeld und 150€ unterhalt für meinen Sohn ... aber da darf ja keiner ran !

Kommentar von maganz am 15. August 2008 17:18

Wenn der Fall so klar ist wie Du schilderst und Du das mit den richtigen Unterlagen belegen kannst, dann wird Dich kein Richter zur Zahlung verurteilen können (und wenn das einer doch tut - was sehr unwahrscheinlich ist - dann wird Revision eingelegt und das Urteil in der nächsten Instanz aufgehoben). Solche Unterlagen wären: schriftlicher Antrag auf Sperre mit Datum, Aufgabeschein für eingeschriebenen Brief mit Kündigung, möglichst auch irgendwelche Belege für den Umzug (Mietvertrag etc.).


ceres0905
beantwortet von ceres0905 am 15. August 2008 16:55
1x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Zuvörderst auf jeden Fall auf beiliegendem Formular Widerspruch einlegen. Ganz wichtig.


MuseTiger
beantwortet von MuseTiger am 15. August 2008 17:25
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Danke für eure hilfe, ich versuch das erstmal !!


mikael
beantwortet von mikael am 15. August 2008 17:06
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Wenn Du Deine Kündigung des Ansclußes per Einschreiben geschickt hast dann ist das kein Problem und wenn Du noch den Rückantwortchein hast. Wenn Du nichts hast behaupten sie einfach und das können sie sehr lange. Das Beste wird sein Du nimmst Dir einen Anwalt, nur davor zeigen die Telefongesellschaften ein wenig Respekt, Denk dran, jetzt musst Du Fristen einhalten, wenn Du immer noch denkst Du erreichst was, täuschst Du Dich sie werden Dir Gnadenlos für etwas Verantwortlich machen was Du nicht gewesen bist, nimm Dir SEHR schnell einen Anwalt. Viel Glück für Euch, hoffentlich kommst Du da wieder raus.

Kommentar von maganz am 15. August 2008 17:23

Mit Behaupten allein erreicht man bei Gericht keine Verurteilung. Die Telefongesellschaft muss schon BEWEISE vorlegen.

Kommentar von E5d97bea0b993542bcc8dd4fab14508dsmallmikael am 15. August 2008 18:10

Berhalte Deinen Glauben.

Kommentar von jotde01 am 15. August 2008 19:12

nicht die Telefongesellschaft muß den Beweis bringen (dort besteht nach nach deren Meinung ein Vertrag, sondern derjenige, der den Vertrag gekündigt hat muß zweifelsfrei nachweisen, dass es geschehen ist. Je länger sich so ein Fall hinauszögert, desto schwieriger wird der Nachweis.


malli
beantwortet von malli am 15. August 2008 16:55
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

ich hoffe du hast alg2 beantragt!!! tja wenn du nix hast können sie dich mahnen wie sie wollen wo nix ist kann mann nix holen.

Kommentar von A2c95cbdd6ded4feab5ede4880deade9smallMuseTiger am 15. August 2008 16:59

kann cih das machen wenn ich bei meinen eltern wohne ?

Kommentar von 0f186b7d521ae54bf304712d01e67730smallmalli am 15. August 2008 17:06

na klar beantragen kannst du das auf jeden fall! du hast ein kind und könntest also auch alleine wohnen auch wenn du unter 25 jahre bist. mit den mietkosten wird es schwierig. aber wuch ohne die stehen dir 347€ und deinem kind 208€ abzuglich deiner einnahmen sind das 255€ alg2. ich würde es beantragen was kann dir schon pasieren im schlimmsten fall lehen sie deinen antrag ab!

Kommentar von A2c95cbdd6ded4feab5ede4880deade9smallMuseTiger am 15. August 2008 17:13

alg trotz Ausbildung ???

Kommentar von 0f186b7d521ae54bf304712d01e67730smallmalli am 15. August 2008 17:28

es ist vollkommen egal was du gerade tust!wenn dein einkommen unter dem Alg2 satz liegt hast du anspruch auf alg2! sicherlich kannst du auch erstmal Berufs ausbildungs beihilfe beantragen...


andreas48
beantwortet von andreas48 am 15. August 2008 16:54
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

bevor irgendwas zum Mahngericht kommt, musst du ja Mahnungen auch sehr erfolglos negiert haben und jetzt beginnt das Problem..da du nachweisen musst, was du hier ausgesagt hast..

Kommentar von A2c95cbdd6ded4feab5ede4880deade9smallMuseTiger am 15. August 2008 16:57

Ich habe Mahnungen bekommen und auch drauf reagiert, ich habe dem die Mietkündigung und die kündigung der Telefongesellschaft geschickt und ihnen zum wiederholen male gesagt das ich keine Geldlichen grundlagen ect besitze!

Kommentar von Werniman am 15. August 2008 17:03

Tja..leider ignorieren die meisten Anbieter sowas...die lassen als "Beweis" der Kündigung lediglich den Rückschein eines Einschreibens oder die Kündigungsbestätigung gelten. Und eben deswegen ist es besser,zu einem Anwalt zu gehen. Wenn du selbst was schreibst,landet das bei den meisten Anbietern eh in der Rundablage P.

Kommentar von maganz am 15. August 2008 17:11

Entscheidend wäre aber, dass Du klar und unmissverständlich bekanntgibst, dass die Forderung UNBERECHTIGT ist und Du daher keine Zahlungspflicht siehst. Wenn Du nur argumentierst, dass Du kein Geld hast, muss die Gegenseite ja annehmen, dass Du die Gebührenvorschreibung als richtig und berechtigt ansiehst.


klamti
beantwortet von klamti am 15. August 2008 16:54
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

sauerei!!


schildi
beantwortet von schildi am 15. August 2008 16:53
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

zum Anwalt, viel Glück!

Kommentar von A2c95cbdd6ded4feab5ede4880deade9smallMuseTiger am 15. August 2008 16:55

Kein geld :(

Kommentar von 4360f49511b260ead77411a815a303d5smallschildi am 15. August 2008 16:56

Hast du vorher keine Mahnungen bekommen???

Kommentar von Werniman am 15. August 2008 17:01

Hol dir vom Amtsgericht eine Zusage über Prozesskostenbeihilfe,musst im Prinzip nur deine Einkommensnachweise und aktuelle Kontoauszüge mitnehmen. Mit dem Bescheid,daß dir Prozesskostenbeihilfe gewährt wird,gehst du zu einem Anwalt deiner Wahl.

Kommentar von A2c95cbdd6ded4feab5ede4880deade9smallMuseTiger am 15. August 2008 17:04

Wo kann ich das beantragen usw ? ich hab da so keine ahnung von

Kommentar von 4360f49511b260ead77411a815a303d5smallschildi am 15. August 2008 17:13

Steht doch da, beim Amtsgericht


anonym
beantwortet von Firasco am 15. August 2008 16:53
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

hast du ne rechtsschutzversicherung? dann zum anwalt gehen!

Kommentar von A2c95cbdd6ded4feab5ede4880deade9smallMuseTiger am 15. August 2008 16:55

Nein ich bin über meinen Vater noch versichert, genauso wie mein sohn und ich bin nicht mit in der Rechtschutz drin ...

Kommentar von maganz am 15. August 2008 17:08

Eine Erstberatung bei einem Rechtsanwalt ist kostenlos. Da falsche Telefonrechnungen aber ein verbreitetes Phänomen sind, bei der die Telefongesellschaften ihre Macht ausspielen, würde ich erst einmal zur nächsten Verbraucherzentrale gehen und mich von den dortigen Juristen beraten lassen.

Kommentar von A2c95cbdd6ded4feab5ede4880deade9smallMuseTiger am 15. August 2008 17:11

Verbraucher Zentrale ??? löl SRY leute ich hab von sowas keine ahnung ... da bin ich dümmer als brot ... meine eltern wollen mir irgendwie auch nciht helfen ...

Kommentar von maganz am 15. August 2008 17:21
Kommentar von ManfredFS am 17. August 2008 18:43

Auch die Erstberatung beim Anwalt kostet Geld, er darf aber nur eine bestimmte Summe in Rechnung stellen, kein Anwalt macht etwas kostenlos...


Frage beantworten

Verwandte Fragen

Verwandte Fragen

Noch nicht die richtige Antwort? Dann hier in allen Fragen und Tipps suchen:




Die unter gutefrage.net angebotenen Dienste und Ratgeber Inhalte werden nicht geprüft. Die Richtigkeit der Inhalte wird nicht gewährleistet. Bitte lesen Sie hierzu auch unsere Rechtlichen Hinweise.