MuseTiger am 15.08.2008 um 16:51 Uhr
Hallo ihr lieben ... Ich habe heute Post bekommen vom Mahngericht über eine Telefonrechnung, die ich nciht verursacht habe, dies kann ich belegen, da ich zu diesem Zeitpunkt weder in der wohnung gewohnt habe, noch den Anschluss benutzt habe! Als ich aus der Wohnung ausgezogen bin habe ich den Anschluss sperren lassen und eine kündigung geschrieben (wurde scheinbar nicht gemacht) Da ich erst 20 bin, mitten in der Ausbildung bin (ohne vergütung) und ein Kind habe, sprich 150€ Kindergeld und 150€ Unterhalt bekomme, kann ich das weder bezahlen, noch will ich es bezahlen, da es unverschuldet ist ... ich hab vorher schon mit denen diskutiert und und und aber brachte wohl nix. also? was tun?
Also jeden Mahnbescheid kannst du widersprechen. Auch ohne Begründung. Mach das umgehend, da Fristen laufen. Wenn die Telefongesellschaft ihr Geld haben will, muss sie klagen. Da du nichts verdienst, bekommst du Prozeskostenhilfe. Wenn du Recht hast, besteht die Chance, Recht zu bekommen. Lass dir vor allem keine Angst machen. Ich könnte dir auch einen Mahnbescheid per Gericht schicken. Das kostet nicht viel und das Gericht prüft nicht ob ich Recht habe. Wenn du nicht widersprichst, geht man davon aus, dass die Forderung akzeptiert wird. Das solltest du dringend verhindern. Manfred
Zuvörderst auf jeden Fall auf beiliegendem Formular Widerspruch einlegen. Ganz wichtig.

Wenn Du Deine Kündigung des Ansclußes per Einschreiben geschickt hast dann ist das kein Problem und wenn Du noch den Rückantwortchein hast. Wenn Du nichts hast behaupten sie einfach und das können sie sehr lange. Das Beste wird sein Du nimmst Dir einen Anwalt, nur davor zeigen die Telefongesellschaften ein wenig Respekt, Denk dran, jetzt musst Du Fristen einhalten, wenn Du immer noch denkst Du erreichst was, täuschst Du Dich sie werden Dir Gnadenlos für etwas Verantwortlich machen was Du nicht gewesen bist, nimm Dir SEHR schnell einen Anwalt. Viel Glück für Euch, hoffentlich kommst Du da wieder raus.
Mit Behaupten allein erreicht man bei Gericht keine Verurteilung. Die Telefongesellschaft muss schon BEWEISE vorlegen.
mikael am 15. August 2008 18:10 Berhalte Deinen Glauben.
nicht die Telefongesellschaft muß den Beweis bringen (dort besteht nach nach deren Meinung ein Vertrag, sondern derjenige, der den Vertrag gekündigt hat muß zweifelsfrei nachweisen, dass es geschehen ist. Je länger sich so ein Fall hinauszögert, desto schwieriger wird der Nachweis.

ich hoffe du hast alg2 beantragt!!! tja wenn du nix hast können sie dich mahnen wie sie wollen wo nix ist kann mann nix holen.
MuseTiger am 15. August 2008 16:59 kann cih das machen wenn ich bei meinen eltern wohne ?
malli am 15. August 2008 17:06 na klar beantragen kannst du das auf jeden fall! du hast ein kind und könntest also auch alleine wohnen auch wenn du unter 25 jahre bist. mit den mietkosten wird es schwierig. aber wuch ohne die stehen dir 347€ und deinem kind 208€ abzuglich deiner einnahmen sind das 255€ alg2. ich würde es beantragen was kann dir schon pasieren im schlimmsten fall lehen sie deinen antrag ab!
MuseTiger am 15. August 2008 17:13 alg trotz Ausbildung ???
malli am 15. August 2008 17:28 es ist vollkommen egal was du gerade tust!wenn dein einkommen unter dem Alg2 satz liegt hast du anspruch auf alg2! sicherlich kannst du auch erstmal Berufs ausbildungs beihilfe beantragen...

bevor irgendwas zum Mahngericht kommt, musst du ja Mahnungen auch sehr erfolglos negiert haben und jetzt beginnt das Problem..da du nachweisen musst, was du hier ausgesagt hast..
MuseTiger am 15. August 2008 16:57 Ich habe Mahnungen bekommen und auch drauf reagiert, ich habe dem die Mietkündigung und die kündigung der Telefongesellschaft geschickt und ihnen zum wiederholen male gesagt das ich keine Geldlichen grundlagen ect besitze!
Tja..leider ignorieren die meisten Anbieter sowas...die lassen als "Beweis" der Kündigung lediglich den Rückschein eines Einschreibens oder die Kündigungsbestätigung gelten. Und eben deswegen ist es besser,zu einem Anwalt zu gehen. Wenn du selbst was schreibst,landet das bei den meisten Anbietern eh in der Rundablage P.
Entscheidend wäre aber, dass Du klar und unmissverständlich bekanntgibst, dass die Forderung UNBERECHTIGT ist und Du daher keine Zahlungspflicht siehst. Wenn Du nur argumentierst, dass Du kein Geld hast, muss die Gegenseite ja annehmen, dass Du die Gebührenvorschreibung als richtig und berechtigt ansiehst.

zum Anwalt, viel Glück!
MuseTiger am 15. August 2008 16:55 Kein geld :(
schildi am 15. August 2008 16:56 Hast du vorher keine Mahnungen bekommen???
Hol dir vom Amtsgericht eine Zusage über Prozesskostenbeihilfe,musst im Prinzip nur deine Einkommensnachweise und aktuelle Kontoauszüge mitnehmen. Mit dem Bescheid,daß dir Prozesskostenbeihilfe gewährt wird,gehst du zu einem Anwalt deiner Wahl.
hast du ne rechtsschutzversicherung? dann zum anwalt gehen!
MuseTiger am 15. August 2008 16:55 Nein ich bin über meinen Vater noch versichert, genauso wie mein sohn und ich bin nicht mit in der Rechtschutz drin ...
Eine Erstberatung bei einem Rechtsanwalt ist kostenlos. Da falsche Telefonrechnungen aber ein verbreitetes Phänomen sind, bei der die Telefongesellschaften ihre Macht ausspielen, würde ich erst einmal zur nächsten Verbraucherzentrale gehen und mich von den dortigen Juristen beraten lassen.
MuseTiger am 15. August 2008 17:11 Verbraucher Zentrale ??? löl SRY leute ich hab von sowas keine ahnung ... da bin ich dümmer als brot ... meine eltern wollen mir irgendwie auch nciht helfen ...
Auch die Erstberatung beim Anwalt kostet Geld, er darf aber nur eine bestimmte Summe in Rechnung stellen, kein Anwalt macht etwas kostenlos...
Ein DH für diese Antwort!
Ich hab gehört, das wenn man soetwas nicht bezahlt usw, ich auch in Knast gehen kann ... können die das machen wenn ich mitten in der ausbildung bin, bzw ein kind habe usw ?
So einfach, wie Du das schilderst, geht das nicht. Wenn man von einem Gericht zur Zahlung verurteilt wird und sich weigert, gibt es unter bestimmten Umständen eine Beugehaft, aber bis dahin hast Du auf keinen Fall irgendeine Straftat begangen, für die man Dich von Vorneherein ins Gefängnis stecken könnte.
Wenn die mich aber zur zahlung verurteilen ... dann kann ich es immer ncoh nciht zahlen, weil ich ja nix habe ... 150€ Kindergeld und 150€ unterhalt für meinen Sohn ... aber da darf ja keiner ran !
Wenn der Fall so klar ist wie Du schilderst und Du das mit den richtigen Unterlagen belegen kannst, dann wird Dich kein Richter zur Zahlung verurteilen können (und wenn das einer doch tut - was sehr unwahrscheinlich ist - dann wird Revision eingelegt und das Urteil in der nächsten Instanz aufgehoben). Solche Unterlagen wären: schriftlicher Antrag auf Sperre mit Datum, Aufgabeschein für eingeschriebenen Brief mit Kündigung, möglichst auch irgendwelche Belege für den Umzug (Mietvertrag etc.).