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Mahngebühren bezahlen?

gefragt von fluffelchen am 10.08.2009 um 16:58 Uhr

Ich habe letztes Jahr etwas per Vorkasse (Abbuchung vom Visa-Card-Konto) gekauft. Die Ware wurde mir zugeschickt (an meine damalige Arbeitsstelle)...ich dachte alles sei erledigt. Ende des Jahres bin ich in eine andere Stadt gezogen. Von meiner alten Arbeitsstelle bekam ich dieses Jahr einen Brief von einem Inkassounternehmen. Die fordern den Preis der Ware und Mahngebühren. Also schaute ich auf den Kontoauszügen nach - Tatsache - das Geld wurde nicht abgebucht. Aber dafür kann ich ja nichts. An dem Brief war eine Mail der Firma angehangen wo drin steht das die Buchung fehlgeschlagen sei. Diese Mail habe ich aber nie erhalten-da die Mailadresse (die von meiner ehemaligen Arbeitsstelle) zu diesem Zeitpunkt gar nicht mehr existierte. Bin ich verpflichtet diese Mahngebühren zu bezahlen? Schließlich kann ich ja nichts dafür. Ich hatte keinerlei Kenntnis von dieser Sache und habe sie auch nicht verschuldet, oder? Ich würde mich sehr über eine Antwort freuen! Danke im Voraus...!


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BigKingXXL
beantwortet von BigKingXXL am 10. August 2009 17:01
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Die Ware solltest du schon bezahlen sonst ist das Warenbetrug, aber wegen den Gebühren sprich mit dem alten AG.


staelke
beantwortet von staelke am 10. August 2009 17:01
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wie hoch ist diese denn? davon würde ich es abhängig machen, da ich denken würde, dass auch wenn du im recht wärst, es ein ziemlicher aufwand für dich sein wird das mit denen zu regeln


tinschen
beantwortet von tinschen am 10. August 2009 17:01
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Ist irgendwie eine komische Sache.Die verschicken etwas,obwohl das Geld per Vorkasse gar nicht eingegangen ist? Seltsam,normalerweise würde ich sagen Unwissenheit schützt nicht vor Strafe,aber in dem Fall?


Pharwee
beantwortet von Pharwee am 10. August 2009 17:02
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Die Ware wirst Du bezahlen müssen, und meiner Meinung nach auch die mahngebühren denn auch hier, Unwissenheit schützt vor Strafe nicht, ist so leider.


anonym
beantwortet von dirk1965 am 10. August 2009 17:03
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In diesen Fall schütz Unkenntnis nicht vor Strafe. In übrigen hättest du auf deinen Kontoauszug sehen müssen das die Buchung fehlgeschlagen ist.



anonym
beantwortet von Mietnormade am 10. August 2009 17:05
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Ware wurde verschickt die Zahlung nicht geleistet. Also ist die Mahnung berechtigt und somit bist Du fällig.


anonym
beantwortet von fluffelchen am 10. August 2009 17:16
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O.K. das habe ich natürlich vergessen zu schreiben. Bezahlt habe ich...nachdem ich diesen Brief bekommen habe und das auf den angeforderten Kontoauszügen überprüft habe natürlich. Die Mahngebühren belaufen sich auf 60€. Bin ich wirklich verpflichtet mich über deren Unfähigkeit zu informieren? Die Ware wurde mir ja zugestellt. Also dachte ich dass das Geld auch bei der Firma eingegangen ist.


Inkassohecht
beantwortet von Inkassohecht am 11. August 2009 19:20
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Und du merkst nicht, wenn du eine Ware nich bezahlst ?... Also ich merke sowas sofort. Erlich ehrlich währt am längsten !!! Zahlen und gut ist. Lange rumreden bringt nichts kostet Zeit und Nerven !

Gruß

Kommentar von fluffelchen am 11. August 2009 19:34

nein wenn ich vorkasse mache gucke ich da gar nicht nach. Irgendwie gebe ich doch da die "verantwortung" über das Geld ab, oder?! Naja meine Meinung.

Kommentar von Cba7eba46c731b54637ea209478662casmallInkassohecht am 3. Oktober 2009 13:14

Traurig ! Ware erhalten du bist glücklich und gut ist. Das ist auf jedenfall die Einstellung, die die Unternehmen in die Krise bringt und am Ende Arbeitsplätze kostet.


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