Ich habe letztes Jahr etwas per Vorkasse (Abbuchung vom Visa-Card-Konto) gekauft. Die Ware wurde mir zugeschickt (an meine damalige Arbeitsstelle)...ich dachte alles sei erledigt. Ende des Jahres bin ich in eine andere Stadt gezogen. Von meiner alten Arbeitsstelle bekam ich dieses Jahr einen Brief von einem Inkassounternehmen. Die fordern den Preis der Ware und Mahngebühren. Also schaute ich auf den Kontoauszügen nach - Tatsache - das Geld wurde nicht abgebucht. Aber dafür kann ich ja nichts. An dem Brief war eine Mail der Firma angehangen wo drin steht das die Buchung fehlgeschlagen sei. Diese Mail habe ich aber nie erhalten-da die Mailadresse (die von meiner ehemaligen Arbeitsstelle) zu diesem Zeitpunkt gar nicht mehr existierte. Bin ich verpflichtet diese Mahngebühren zu bezahlen? Schließlich kann ich ja nichts dafür. Ich hatte keinerlei Kenntnis von dieser Sache und habe sie auch nicht verschuldet, oder? Ich würde mich sehr über eine Antwort freuen! Danke im Voraus...!

Die Ware solltest du schon bezahlen sonst ist das Warenbetrug, aber wegen den Gebühren sprich mit dem alten AG.
wie hoch ist diese denn? davon würde ich es abhängig machen, da ich denken würde, dass auch wenn du im recht wärst, es ein ziemlicher aufwand für dich sein wird das mit denen zu regeln

Ist irgendwie eine komische Sache.Die verschicken etwas,obwohl das Geld per Vorkasse gar nicht eingegangen ist? Seltsam,normalerweise würde ich sagen Unwissenheit schützt nicht vor Strafe,aber in dem Fall?
Die Ware wirst Du bezahlen müssen, und meiner Meinung nach auch die mahngebühren denn auch hier, Unwissenheit schützt vor Strafe nicht, ist so leider.
In diesen Fall schütz Unkenntnis nicht vor Strafe. In übrigen hättest du auf deinen Kontoauszug sehen müssen das die Buchung fehlgeschlagen ist.
Ware wurde verschickt die Zahlung nicht geleistet. Also ist die Mahnung berechtigt und somit bist Du fällig.
O.K. das habe ich natürlich vergessen zu schreiben. Bezahlt habe ich...nachdem ich diesen Brief bekommen habe und das auf den angeforderten Kontoauszügen überprüft habe natürlich. Die Mahngebühren belaufen sich auf 60€. Bin ich wirklich verpflichtet mich über deren Unfähigkeit zu informieren? Die Ware wurde mir ja zugestellt. Also dachte ich dass das Geld auch bei der Firma eingegangen ist.

Und du merkst nicht, wenn du eine Ware nich bezahlst ?... Also ich merke sowas sofort. Erlich ehrlich währt am längsten !!! Zahlen und gut ist. Lange rumreden bringt nichts kostet Zeit und Nerven !
Gruß
nein wenn ich vorkasse mache gucke ich da gar nicht nach. Irgendwie gebe ich doch da die "verantwortung" über das Geld ab, oder?! Naja meine Meinung.
Inkassohecht am 3. Oktober 2009 13:14 Traurig ! Ware erhalten du bist glücklich und gut ist. Das ist auf jedenfall die Einstellung, die die Unternehmen in die Krise bringt und am Ende Arbeitsplätze kostet.