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Mahngebühr zu hoch

gefragt von recht55recht55 am 30.07.2009 um 20:50 Uhr

Ist das rechtens wenn jemand was kauft für 1,70 und der jenige bezahlt es nicht bekommt eine Errinnerung bezahlt es immer noch nicht dann bekommt der jenige eine Mahnung mit 20 Euro Mahngebühren zahlt es dann ein und will jetzt die Mhngebühren wieder haben

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recht x 35.316

anonym
beantwortet von mienche am 30. Juli 2009 20:57
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Voraussetzung ist zunächst der Zahlungsverzug. Man hat also eine Rechnung nicht bezahlt.

Wenn man als Otto-Normalverbraucher auf die Folgen des Verzuges nicht deutlich hingewiesen wird auf der Rechnung, kommt man erst durch die Mahnung in Verzug.

Somit dürfen für die erste Mahnung keine Mahnkosten genommen werden, da es sich um einer Verzugsbegründende Mahnung handelt.

Kommt die nächste Mahnung kann man durchaus 2,50 € bis 5 € ansetzen.

Kommentar von 392f1ee93fcfa90a1525cb714186cae0smallVolker13 am 30. Juli 2009 21:11

Wo steht das?

Kommentar von mienche am 30. Juli 2009 21:20
Kommentar von 392f1ee93fcfa90a1525cb714186cae0smallVolker13 am 30. Juli 2009 22:46

geht es noch ein wenig älter?

Kommentar von mienche am 31. Juli 2009 11:06

A....loch.

Kommentar von Ruedi am 31. Juli 2009 14:03

Anstelle beleidigend zu werden solltest Du erstmal die Materie lernen!


anonym
beantwortet von Ruedi am 31. Juli 2009 14:08
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Es kommt darauf an, zu wann man zahlen musste. In der Praxis werden Rechnungen ausgestellt, in denen etwas steht wie: "Die Rechnung ist sofort fällig.", oder "Der Rechnungsbetrag ist innerhalb von 14 Tagen zu überweisen."

Sobald die Zahlungsfrist abgelaufen ist, ist man dem Verkäufer mit sofortiger Wirkung für das eigene schuldhafte Verzögern der Zahlung schadensersatzpflichtig. Der Verkäufer ist dann berechtigt, z.B. einen Rechtsanwalt mit dem Eintreiben der Forderung zu beauftragen. 20,- Euro sind da nicht abwegig und in einem solchen Fall dann auch rechtens, sofern diese Kosten auch tatsächlich angefallen sind.


recht55
beantwortet von recht55 am 30. Juli 2009 20:58
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Weil er in der Meinung war das bei 1,70 nichts passiert

Kommentar von Simple_avatar6smallgerhass am 30. Juli 2009 21:12

Glaubst Du im Ernst, Du brauchst Kleinrechnungen nicht zu bezahlen? Die Vorstellung, man müsse- wohlmöglich noch mehrfach - gemahnt werden, bis man sich zur Bezahlung bequemt, ist falsch. Wenn nichts anderes vereinbart wird, ist die Bezahlung sofort fällig.

Kommentar von 392f1ee93fcfa90a1525cb714186cae0smallVolker13 am 30. Juli 2009 22:47

Endlich mal eine richtige antwort

Kommentar von jumba am 31. Juli 2009 12:51

du div das andere waren auch richtige antworten. jede mahnung die unternehmer schicken muss kostet geld: papier, tinte, umschlag, postgebühr, zeit, arbeitskraft.


anonym
beantwortet von SUNFRIEND4 am 30. Juli 2009 20:55
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Und warum hat derjenige nicht gleich bezahlt? Mahnkosten gibt es nicht umsonst!


stef1601
beantwortet von stef1601 am 30. Juli 2009 20:54
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Hammer


anonym
beantwortet von antijuckelmich am 30. Juli 2009 20:51
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nein das geht nicht


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