recht55 am 30.07.2009 um 20:50 Uhr
Ist das rechtens wenn jemand was kauft für 1,70 und der jenige bezahlt es nicht bekommt eine Errinnerung bezahlt es immer noch nicht dann bekommt der jenige eine Mahnung mit 20 Euro Mahngebühren zahlt es dann ein und will jetzt die Mhngebühren wieder haben
Voraussetzung ist zunächst der Zahlungsverzug. Man hat also eine Rechnung nicht bezahlt.
Wenn man als Otto-Normalverbraucher auf die Folgen des Verzuges nicht deutlich hingewiesen wird auf der Rechnung, kommt man erst durch die Mahnung in Verzug.
Somit dürfen für die erste Mahnung keine Mahnkosten genommen werden, da es sich um einer Verzugsbegründende Mahnung handelt.
Kommt die nächste Mahnung kann man durchaus 2,50 € bis 5 € ansetzen.
Es kommt darauf an, zu wann man zahlen musste. In der Praxis werden Rechnungen ausgestellt, in denen etwas steht wie: "Die Rechnung ist sofort fällig.", oder "Der Rechnungsbetrag ist innerhalb von 14 Tagen zu überweisen."
Sobald die Zahlungsfrist abgelaufen ist, ist man dem Verkäufer mit sofortiger Wirkung für das eigene schuldhafte Verzögern der Zahlung schadensersatzpflichtig. Der Verkäufer ist dann berechtigt, z.B. einen Rechtsanwalt mit dem Eintreiben der Forderung zu beauftragen. 20,- Euro sind da nicht abwegig und in einem solchen Fall dann auch rechtens, sofern diese Kosten auch tatsächlich angefallen sind.

Weil er in der Meinung war das bei 1,70 nichts passiert
Glaubst Du im Ernst, Du brauchst Kleinrechnungen nicht zu bezahlen? Die Vorstellung, man müsse- wohlmöglich noch mehrfach - gemahnt werden, bis man sich zur Bezahlung bequemt, ist falsch. Wenn nichts anderes vereinbart wird, ist die Bezahlung sofort fällig.
Und warum hat derjenige nicht gleich bezahlt? Mahnkosten gibt es nicht umsonst!
Wo steht das?
http://www.rechtspraxis.de/zwangs/mahntipps.htm
geht es noch ein wenig älter?
A....loch.
Anstelle beleidigend zu werden solltest Du erstmal die Materie lernen!