Mahngebühr 220€ für falsch geklebte AutobahnVignette Österreich - kann ich mich wehren?

9 Antworten

Ob du dich schuldig fühlst - oder nicht, ist juristisch gesehen völlig uninteressant.

Die Vignette ist dort zu befestigen, wo es vorgeschrieben ist.

Du musst ja unter Umständen auch in Deutschland zahlen, wenn du die Parkscheibe nicht hinter der Frontscheibe sondern direkt daneben sichtbar an einer Seitenscheibe befestigt hast!

Daes nicht mehr um eine Geldbuße/Strafe geht, ist kein Widerspruch möglich.

Du hast aber gegen die verhängte Mahngebühr ist formal eine Beschwerde möglich.

Zeitpunkt der Überreichung: gemeint ist -> "Eingabe der Beschwerde". Also musst du mit der Beschwerde auch erst einmal zahlen. Bei Erfolg erhältst du (einen geringen Teil des Geldes ./. Gebühren) zurück.

Die Vignette gehört nun mal auf die Windschutzscheibe und nicht auf eine Scheibe in der Nähe. Insoweit sehe ich keine weitere Möglichkeit - du hast halt bisher Glück gehabt.

Spätestens im Zeitpunkt der Überreichung ist eine Gebühr von Euro 220 durch Einzahlung mit Erlagschein auf das Konto des Finanzamtses für Gebühren, Verkehrststeuern und Glücksspiel in Wien unter Angabe des Verwendungszweckes zu entrichten. (§ 17a VfGG, § 24 WwGG)

Ich weiß gar nicht, was Du Dich beschwerst?? Das zuständige Referat hat Deinen Widerspruch samt Erklärung kulanterweise akzeptiert. Du musst gar nichts zahlen. Der zitierte Text ist ein Standardanhang der Rechtsbelehrung. Die Gebühr von € 220.-- würde dann fällig, wolltest Du ggfs. eine Beschwerde gegen einen Bescheid einlegen (quasi eine Vorab-Gerichtsgebühr). Aber das willst Du ja gar nicht, weil Dir die Strafmaut erlassen wurde!

ja, danke, siehe meine Antwort vom 26.6. weiter unten.

Du hast die Vignette an die falsche Stelle geklebt ... jetzt musst du zahlen, ganz klar. Ich würd nicht lang herum machen, sondern zahlen und daraus lernen!

Tut mir leid für dich ... du hast keine Chance und du kannst gegen diesen Bescheid keinen Einspruch erheben ...

Du kannst vor den Verfassungs- und Verwaltungsgerichtshof gehen ... aber ... bedenke die Rechtsunsicherheit und die Kosten ... das lohnt sich bestimmt nicht ... und kann dich sehr, sehr teuer zu stehen kommen.

Auf so einen Prozess könntest du dich nur dann einlassen, wenn du einen "starken" (sprich mächtigen) Interessens- bzw.Rechtsvertreter hast ... oder ... wenn du durch eine Fachorganisation vertreten wirst.

Und ... das "Amtsösterreichisch" oder "Juristendeutsch" das solltest du dir unbedingt von einem (Verkehrs-)Juristen "übersetzen" lassen.

Bei solchen Texten kommt es oft auf ein (grammtikalisch nicht richtig gesetzes) Komma an ... und Worte, Formulierungen und somit ganze Textpassagen, die einfach nur veraltet und verstaubt klingen, die können eine wichtige Bedeutung haben.

Wir waren auch in Österreich unterwegs - mit richtig gepappter Vignette! Meine Güte, was da rauskommen kann, wenn der Amtsschimmel wiehert. Naja, so spült man Geld in die leeren Kassen. Raubritter, Wegelagerer - so nennt man das wohl, oder? ;-)))

@schalomisrael

Ja ... und nein ... manches grenzt an Wegelagerei ... aber nicht alles.

Wenn es Vorschrift ist, für die Benützung bestimmter Straßen eine Vignette zu kaufen und auf die Windschutzscheibe zu kleben ... so ist das eben zu tun.

Und Straßenmaut gibt es in vielen europäischen Ländern ... der immer stärker werdende Verkehr erfordert finanzielle Mittel für die Instandhaltung und den Ausbau der Hauptverkehrswege ... und das muss eben auch finanziert werden.

Und ... ein Land, das so klein wie Österreich ist, hat sehr viel Durchzugsverkehr ... das heißt, sehr viele Kfzs und Lkws ... benützen die Straßen und tragen dadurch auch (logischer Weise) zu den Fahrbahnschäden bei ... und machen unter Umständen in Österreich kaum Halt um hier durch Käufe, Übernachtungen etc. zumindest ein klein wenig zum Steueraufkommen beizutragen.

(Und ... Straßenmaut bezahlen alle ... nicht nur Deutsche ...)

Und dass die Vignette auf die Windschutzscheibe geklebt werden muss ... und zwar an die dafür angegebene Stelle, das ist völlig klar ... denn die automatischen Lesegeräte, die können nur einen bestimmten Bereich erkennen und prüfen, ob eine Vignette vorhanden ist.

Und das Geld, welches die Asfinag einnimmt, das wird ausschließlich für den Aus- und Neubau und die Instandhaltung des bestehenden Hauptverkehrsnetzes verwendet.

Wer keine Vignette kaufen will, der wird dazu auch nicht gezwungen ... er muss eben andere Straßen, die nicht mautpflichtig sind, benützen. Das ist durchaus möglich ...kostet aber Zeit und Kilometer ... ;-)

Am Ende ist es egal, entweder der Autofahrer entscheidet sich für höhere Fahrkosten oder für den Kauf einer Vignette.