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Mahnbescheid gegen ausländische Fluggesellchaft in Deutschland beantragbar?

gefragt von su1960 am 03.08.2009 um 9:18 Uhr

Hallo,

bei einer Flugreise wurde ein Passagier körprverletzt durch das Personal. Es wurde Schadensersatz gegen die auländische Fluggesellschaft gestellt. Zur Klärung ist die Fluggesellschaft, der Vorfall war im April dieses Jahres, bis heute nicht bereit.

Ist es möglich nach Ablauf der gestellen Zahlungsfrist einen Mahnbescheid zu beantragen? Kann man das in Deutschland machen, da der Flug auch ab Deutschland ging? Wo beantragt man wenn einen Mahnbescheid gegen ausländische Firmen?

Danke. V Su


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Nellina
beantwortet von Nellina am 3. August 2009 09:19
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Es kommt darauf an, welcher Gerichtsstand und Erfüllungsort auf dem Vertrag angegeben ist. Wende Dich an einen Anwalt der mit internationalem Recht vertraut ist.


ciara3
beantwortet von ciara3 am 3. August 2009 09:20
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ohje einen mahnbescheid beantragen ...das sind kosten ohne ende.einen anwalt kann da nur helfen.


mani08
beantwortet von mani08 am 3. August 2009 09:23
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Dem Mahnbescheid wird garantiert von der Fluggesellschaft widersprochen und dann kannnst du nur zivilrechtlich gegen sie vorgehen.

Schau mal hier nach welche Kosten auf dich zukommen.

http://www.rechtsanwaltsgebuehren.de/Berechnen/MBBerech.html


hell11
beantwortet von hell11 am 3. August 2009 09:34
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www.Frag-einen-Anwalt.de ,da kannst du bestimmen was dir die Anwort Wert ist. Ab 20 €


anonym
beantwortet von FordPrefect am 4. August 2009 08:00
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Ein Mahnbescheid würde nur einen Sinn ergeben, wenn Du eine berechtigte Forderung (offene Rechnung, die unbestritten ist) gegen die Gesellschaft hättest. Dies ist jedoch nach der Schilderung gerade nicht der Fall; vielmehr musst Du den Weg der Zivilklage (Schmerzensgeld, Aufwandserstattung etc.) beschreiten. Ob Du die Gesellschaft in Deutschland verklagen kannst, hängt von verschiedenen Faktoren ab, die zu erörtern den Rahmen dieses Forums wohl sprengen würde. Ich rate zur Kontaktaufnahme mit einem Fachanwalt für Zivilrecht (Adressen über die örtliche Rechtsanwaltskammer verfügbar).


anonym
beantwortet von faewi am 4. August 2009 11:37
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Wende Dich an einen Anwalt; Rechtssachen, die über Deutschland hinausgehen, haben ihre Tücken.


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