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Mahnbescheid erwirken?

gefragt von larrypotter am 25.11.2007 um 18:28 Uhr

Kann mir bitte jemand hier erklären wie das abläuft? Ich habe eine Zahlungserinnerung vor einer Weile herausgeschickt an einen Kunden, der nicht zahlt. Nach zwei Wochen, wo er dann auch nicht gezahlt habe, habe ich eine Mahnung rausgeschickt. Nun bin ich mir unsicher wie weiter vorzugehen: Soll ich als nächstes einen Mahnbescheid "erwirken" und was passiert dann bzw. ist dann zu tun? Oder soll ich eine zweite Mahnung als nächstes rausschicken udn DANN erst den Mahnbescheid abschicken? Fragen ueber Fragen... waere toll wenn jemand hier Antwort weiss, die Sache ueberfordert mich naemlich etwas leider.


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Reply


HerrLich
beantwortet von HerrLich am 25. November 2007 18:31
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Gemahnt hast Du schon - sicher mit Fristsetzung. Also befindet sich der Schuldner in Verzug. Im Schreibwarenhandel gibt es Mahnbescheide, ausfüllen und ans Amtsgericht geben.


andreas48
beantwortet von andreas48 am 25. November 2007 18:32
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Grundsätzlich ist seit kurzem so geregelt, dass du nicht mehr mahnen musst, d.h. ist eine Forderung fällig kannst du sofort zum Amtsgericht gehen udn einen Mahnbescheid erwirken. Die kosten trägst erstmal du selbst und auch prüft das Gericht nicht die Rechtmäßigkeit der Forderung. Nach erfolgloser Mahnung mittels Bescheid wird dann der Gerichtsvollzieher in die Spur gesetzt und da kannst einen sogenannten Titel erwerben, der 30 Jahre Gültigkeit hat.

Kommentar von Teddine am 26. November 2007 10:17

Diese Antwort ist gefährlich unvollständig. Ohne Mahnung kann eine Forderung zwar fällig sein, aber es existiert kein Verzug. Ohne Verzug kann der Gläubiger sogar bei einer berechtigten Foderung auf den Kosten (zu den Kosten können auch die Anwaltskosten des Gegeners gehören)sitzen bleiben.

Aber hier wurde ja schon gemant, so dass sich dieses Problem nicht mehr stellt.

Kommentar von Eddy21 am 26. November 2007 11:58

Ja wohl !

Mahnung-Verzug-Setzung-gerichtliches Mahnverfahren ,beginnend mit der Beantragung eines Mahnbescheides ! Widerspruch Schuldner ja/nein ?

Entweder mündliche Verhandlung oder Vollstreckungsbescheid beantragen ! Dazu brauchst Du keinen Anwalt, geh mit deiner Forderung zum Gericht die helfen Dir weiter ! Eddy21

Kommentar von F4a3034a2625b30d6857a5e93c1c8892smallandreas48 am 27. November 2007 09:04

mit der Fristsetzung der Zahlung ist derjenige, der nicht zahlt sofort im Verzug..ICH BRAUICH UND MUSS NICHT MEHR MAHNEN..das ist Gesetz..

Kommentar von 344770e8fd3b4fcaac0694a44e67e148smallIgnatius am 29. April 2008 14:59

Ja, ist seit der Schuldrechtsreform so. Die alte Regelung mit "in Verzug setzen" schafft immer wieder Verwirrung.


koira1975
beantwortet von koira1975 am 25. November 2007 18:34
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Ich würde noch ein letzte Mahnung schicken, in der Du ganz konkret schreibst: Da Sie auf meine Mahnung vom.... nicht reagiert haben, ist dies nun die letzte Gelegenheit bla,bla...ansonsten erwirke ich einen Mahnbescheid. Diese Mahnung dann per Einschreiben schicken (Beweislast). Danach wie HerrLich gesagt hat verfahren, geht zT sogar online.


Ghostrider79
beantwortet von Ghostrider79 am 25. November 2007 18:48
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Du besorgst Dir im Schreibwarenhandel einen Vordruck für den Mahnbescheid füllst diesen aus und gibst ihn beim Amtsgericht ab, in dessen Bezirk Du Deinen Wohnsitz hast. Dort wird überprüft, ob Du ihn korrekt ausgefüllt hast, nicht aber, ob die Forderung berechtigt ist. Anschließend wird von dort aus der Mahnbescheid an den Schuldner zugestellt. Dieser hat dann die Möglichkeit binnen zwei Wochen ab Zustellung gegen den Mahnbescheid Widerspruch einzulegen. Erst wenn kein Widerspruch innerhalb der o. g. Frist bei Gericht eingeht, wird der Vollstreckungsbescheid (der vollstreckbare Titel) erlassen und dem Schuldner zugestellt. Aber auch gegen diesen kann der Schuldner binnen zwei Wochen ab Zustellung Einspruch einlegen. Dann würde es ggf. ins Zivilverfahren übergehen. Wird kein Einspruch eingelegt, dann hast Du einen vollstreckbaren Titel mit dem Du dann vollstrecken kannst.


Marabello
beantwortet von Marabello am 25. November 2007 18:50
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Der Schuldner befindet sich in Verzug wenn das Zahldatum abgelaufen ist. Dazu braucht es eigentlich keine Mahnung mehr. Sie haben jedoch schon eine Zahlungserinnerung und eine Mahnung geschickt. Das heißt der Schuldner würde wahrscheinlich auch nicht zahlen wenn Sie noch eine und dann vielleicht auch noch eine dritte schicken würden. Daher würde ich sofort einen Mahnantrag besorgen und den an das zuständige Mahngericht schicken. Der Antrag kostet im Schreibwarengeschäft so um die 5 Euro. Die Mahnkosten beim Gericht kosten um die 20 EUR, die Sie vorstrecken müssen. Also ich würde mich nicht länger mit Mahnungen und soweiter warten. Einfach direkt zum Gericht, das macht Druck.





tradaix
beantwortet von tradaix am 25. November 2007 19:17
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Geldforderungen selbst einziehen: Do-It-Yourself Inkasso http://www.letzte-mahnung.de

Kommentar von 35d38cb70e8a0d93262021786d844630smallluckytess am 25. November 2007 20:14

wie denn - mit der Faust?

Kommentar von Simple_avatar8smallVicki am 28. November 2007 21:43

Hast du damit Erfahrung?

Kommentar von E61863272918e1e458b9f0a6dd959f8dsmalltradaix am 29. November 2007 06:37

Nein


anonym
beantwortet von Regenmacher am 25. November 2007 18:49
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Vicki
beantwortet von Vicki am 28. November 2007 21:32
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Mach dich erst kundig, welches Amtsgericht in dieser Angelegenheit für dein Bundesland zuständig ist. In NRW ist es Amtsgericht Hagen.

Den Mahnbescheid bekommst du in jedem Schreibwarengeschäft. Hat mich 1,50€/Formular gekostet(NICHT 5,-). Nach dem Ausfüllen musst du das an das zuständige Amtsgericht schicken. Die Gebühr, die du dabei entrichten musst, richtet sch nach Höhe der Leihsumme. Bei 800,-€ sind es 23,50€.

Das Amtsgericht setzt dem Gläubiger daraufhin ein Schreiben auf mit der Zahlungsaufforderung und -frist. Zahlt der Schuldner nicht, kannst du nach Ablauf der Frist einen Antrag auf Vollstreckungsbescheid stellen. Dafür zahlst du nichts, denn das ist in den 23,50€ enthalten. Dieser Vollstreckungsbescheid ist 30 Jahre gültig. Du hast danach die Möglichkeit einen Gerichtsvollzieher einzuschalten. Nach mehreren Zahlungsaufforderungen kannst du einen Antrag auf Offenbarungseid stellen. So bekommt der Gerichtsvollzieher Einsicht in all seine Einkünfte und kann evtl. Pfändungen durchführen. Der Nachteil: alles , womit du den Gerichtsvollzieher beauftragst, musst du aus eigener Tasche bezahlen.

Diese Informationen habe ich letzte Woche beim Amtsgericht Hagen erhalten. Bei Fragen zu diesem Thema, bist du bei denen goldrichtig! PS: das Amtsgericht in deiner Stadt kann dir nicht weiterhelfen, da du den Antrag auf Mahnbescheid eh an das Amtgericht Hagen schicken musst, vorausgesetzt du wohnst in NRW:)




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