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Mahnbescheid einer Betrugsfirma

gefragt von idalotte am 15.10.2009 um 17:38 Uhr

Hallo erstmal, am 10.09.2009 hat mein Mann einen Mahnbescheid bekommen, in dem er laut Fa. FKH Gbr eine Rechnung in Höhe von 327,10€ bezahlen muss. Jetzt steht aber auch drinnen, dass der angebliche Kaufvertrag am 08.12.2008 abgeschlossen wurde und die Zahlungsaufforderung am 22.01.2009 an das Amtsgericht Mayen geschickt wurde. Natürlich haben wir sofort Widerspruch eingelegt, mit der Begründung, dass mein Mann seit dem 08.08.2008 eine Namensänderung vorgenommen hat und er unmöglich zu diesem Zeitpunt mit seinem alten Nachnamen einen Kaufvertrag abgeschlossen haben kann, und haben die Jeweiligen aufgefordert, uns diesen Kaufvertrag schriftlich zukommen zu lassen. Laut Internetangaben ist diese Fa eine Betrugsfirma und nachdem man Widerspruch eingelegt hat ist die Sache erledigt. Jetzt habe ich aber heute, 15.10.2008, ein Schreiben von Ra Wehnert & Kollege bekommen, in dem mein Mann daran erinnert wird, dieser Zahlung nachzugehen. Er solle den Betrag von jetzt 370,15 € auf das Konto der UGV Inkasso GmbH in Ratenzahlung überweisen und seinen Widerspruch zurückziehen. Jetzt wissen wir leider nicht, was wir machen sollen. Wir wissen genau genau, dass wir nie etwas mit dieser Firma zu tun hatten. Können wir noch einmal Widerspruch einlegen oder müssen wir den Betrag bezahlen?

Bitte helft uns!


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Noergelix
beantwortet von Noergelix am 15. Oktober 2009 17:53
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Hallo idalotte, bin gerade eben aus dem Rachen dieser FKH GbR gekrabbelt, eine - zwar mit Versäumniss und Verzögerung meinerseits - längst erledigte Zahlung, die entsprechende Firma hat aber die Rechnung zum Eintreiben an die FKH GbR Harthausen in der Pfalz verkauft. Diese haben auch sehr oft bei mir angerufen, jedes Mal mit unterdrückte Rufnummer, und boten mir Ratenzahlungen an. Ich erwiderte ihnen, wüßte nicht wofür, ich schulde niemanden Geld. Die ursprüngliche Rechnung von EUR44,91 schwoll auf beachtliche 137,paarzerquetschte an. Es folgte ein Schreiben des Amtsgerichtes Mayen, wonach die Angelegenheit AZsowieso an das zuständige Amtsgericht weitergeleitet wurde. Diese haben mich ebenfalls angeschrieben, baten um Sachschilderung, was ich dann auch tat. Wahrheitsgemäß schrieb ich ihnen, wie es zu den bekannten Verzögerungen kam, doch nach der Überweisung der notwendigen Summe an den damaligen Lieferanten wüßte ich nicht, wer noch welche angeblich berechtigte Forderung noch hätte. Muß nicht zusätzlich erwähnen, daß jedes Schreiben der FKH GbR ein mittleres Erdbeben in unserem Haus auslöste... Noch während ich mit dem Auftreiben aller notwendig gewordenen Nachweise beschäftigt war, erreichte mich frohe Botschaft des Amtsgerichts: die Anwaltskanzlei Wehnert und Kollegen hätten ihre Forderungen zurückgezogen, das Verfahren wäre somit eingestellt, die Klägerin trägt die Verfahrenskosten. Also: wenn dein Mann nichts damit zu tun hat, dann habt starke Nerven, sammelt die Beweise für eure Unschuld und seid frohen Mutes, daß es sich zu eurem Vorteil entschieden wird - vorausgesetzt, wie bereits geschrieben, daß es alles in Ordnung war. Die FKH GbR und die Anwaltskanzlei Wehnert und Kollegen sind ein äußerst seltsamer Sammelbecken irgendwelcher seltsamen Gestalten, die dann sich an viele Leute heranmachen, ihre Beute dort machen, wo diese nachgeben. Meine Holde wäre auch bereit gewesen, einen Hunderter draufzulegen, nur damit es Ruhe gibt. Stattdessen sind wir dann schön Essen gegangen. LG, MUT, DURCHHALTEVERMÖGEN wünscht Euch Noergelix

Kommentar von 2ae897d64266a411c5c7af0bb04135f9smallNoergelix am 15. Oktober 2009 22:48

Danke sehr! :)


Weitere gute Antworten


JoScho
beantwortet von JoScho am 15. Oktober 2009 17:40
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Schau mal in www.abzocke.de Warten bis vom Gericht etwas kommt, dann aber sofort reagieren. Es muß ein Titel bestehen!

Kommentar von A36a176411ce1448d2a5cd3259f9729fsmallmarijo2 am 15. Oktober 2009 17:44

Sehr richtig - nur auf einen Mahnbescheid vom Amtsgericht muss reagiert werden (mit Widerspruch, gell!)!

Kommentar von idalotte am 15. Oktober 2009 17:53

Haben das Schriben vom AMtsgericht Mayen am 10-09-2009 bekommen und sofort Widerspruch eingelegt. Das lustige dabei ist: Drauf steht "Gemeinsames Mahngericht der Länder Rheinland-Pfalz und Saarland" Wir kommen aber aus Bayern.

Kommentar von 5468d87f29603b3f2af0046a434be534smallJoScho am 15. Oktober 2009 17:56

Das Schreiben muß von Eurem Amtsgericht kommen, da steht dann auch drin warum dieser Titel besteht. Sofort Einspruch einlegen und kurz begründen. Nieman will lange Briefe lesen.

Kommentar von ekomomai am 16. Oktober 2009 09:59

der letzte Kommentar ist leider dreifach falsch: 1. Mahngericht ist beim Gläubiger, kann also auch außerhalb Bayerns sein, 2. Es steht nicht drin, warum ein Titel besteht, zum Zeitpunkt des Mahnbescheides besteht ja noch kein Titel und auch der Forderungsgrund muss nur vage angegeben werden. Da steht dann z.B. "Dienstleistung" Das hilft auch nicht weiter. und 3. muss auch kein Einspruch eingelegt werden, denn der muss erst folgen, wenn ein Vollstreckungsbescheid beantragt wird. Unserer Erfahrung nach ist die Aufforderung der RAe gerade zur Vermeidung eines Vollstreckungsbescheides, weil sie im Einspruchsfall riskieren, unmittelbar im streitigen Verfahren zu landen. Siehe auch http://www.mahnbescheid.com/mahnbescheid-news/items/mahnbescheid-online-content-ltd.html


Floh2
beantwortet von Floh2 am 15. Oktober 2009 17:40
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Nicht reagieren, und auf keinen Fall zahlen, der RA hängt mit der Firma unter einer Decke


PinoGrigio
beantwortet von PinoGrigio am 15. Oktober 2009 17:40
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Ignorieren!!!


Qetan
beantwortet von Qetan am 15. Oktober 2009 17:40
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Ignorieren oder Anwalt einschalten. Bloß nicht zahlen.


anonym
beantwortet von JunJoke am 15. Oktober 2009 17:40
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einfach nicht drafu antworten ;)


mayermity
beantwortet von mayermity am 15. Oktober 2009 17:41
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Auf gar keinen fall den Wiederspruch zurückziehen!Solange nichts vom Gericht kommt(und das wird es auch nicht!)würde ich überhaupt nicht darauf reagieren.Die Leben davon,Leute einzuschüchtern und sie gefügig zu machen,dabei sind sie völlig im unrecht.


Alfisti83x
beantwortet von Alfisti83x am 15. Oktober 2009 17:41
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Einfach mal Googeln nach diesem Rechtsanwalt, ist wahrscheinlich genauso wie der RA Seiller und Kollegen, das sind alles Betrüger, die versuchen an Geld zu kommen. Wenn ihr euch nichts zu Schulden kommen habt lassen einfach Ignorieren oder evtl. selbst einen Rechtsanwalt zu rate ziehen. Hatte auch schon solche Probleme das ich mich Angeblich auf einer Kostenpflichtigen seite angemeldet hätte, die ich nicht mal kenne... Hab alles einfach Ignoriert, da nicht einmal meine IP Adresse richtig war... Irgendwann haben die es Aufgegeben.

Kommentar von A82f8f3466b4f83720d2b7928306b224smallFloh2 am 15. Oktober 2009 19:03

kann ich nur bestätigen, oder RA Katja Günther ist genauso eine von der Sorte

Kommentar von B6037a53eece364907875b04d9fb62fasmallAlfisti83x am 15. Oktober 2009 19:06

Ja, die namen sind mir bekannt, war sogar mal ne Sendung bei SternTV darüber


anonym
beantwortet von asmodii am 15. Oktober 2009 17:42
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Ihr müsst euch 100 %ig sicher sein, dass er definitiv NICHT dort bestellt hat und die Forderung UNBEGRÜNDET ist. Dann wartet ihr den Mahnbescheid ab und legt Einspruch INNERHALB 2 WOCHEN ein. Ab jetzt müssen die beweisen, dass die Forderung rechtens ist, was sie aber nicht können, da nie was abgeschlossen wurde. So verfährt man mit Betrügern. Ganz einfach.


anonym
beantwortet von lorddannys3 am 15. Oktober 2009 17:41
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ja ignorieren ach und schließ dich mit der von dsds zusammen die mit 702,10!^^^:-)


anonym
beantwortet von MeinPapa am 15. Oktober 2009 17:41
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Meldet euch bitte sofort bei der Verbraucherzentrale, die wissen wie ihr euch zu verhalten habt!!!


anonym
beantwortet von Kellerassel am 15. Oktober 2009 17:42
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Wenn man keinen unterschriebenen Kaufvertrag vorlegen kann, wird vermutlich auch keiner existieren. Würde die Sache auf die Seite legen und nicht mehr reagieren.


Dragonstorm1
beantwortet von Dragonstorm1 am 15. Oktober 2009 17:42
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alle diese schweinebacken gehören zusammen......einer kauft vom anderen die offenen beträge ugv , fkh .....und ganz besonders wehnert u. kollege


norbi21
beantwortet von norbi21 am 15. Oktober 2009 17:42
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Auf keinen Fall bezahlen! Abwarten und wenn ihr Post vom Gericht bekommt, in Widerspruch gehen. Aber so weit gehen die nicht. Der Kläger ist in der Beweispflicht! Bleib ruhig und trink mit deinem Mann ein schönes Glas Wein.


ReinerUnsinn
beantwortet von ReinerUnsinn am 15. Oktober 2009 17:43
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Wenn Ihr keinen Vertrag abgeschlossen habt, braucht Ihr auch nichts zu mschen.

Nur alles schön sammeln. Ihr habt ja einen Widerspruch abgegeben und fertig.

<b>Erst wenn ein Papier von einem Gericht kommt, dann müßt Ihr tätig werden. </b>

Ihr könntet der Inkasso höchstens schreiben, daß Ihr mit der Firma keine Geschäftsbeziehung habt.


anonym
beantwortet von chicoo am 15. Oktober 2009 17:43
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Ich hatte aucdh mal sowas, und würde euch raten einfach garnix zu machen!!! Diese (schein) Firmen leben von der Angst der Leute die das Geld dann einfach bezahlen und resignieren, und davon gibt es leider viele ... bleibt resistent, ruft evt. mal bei der Polizei an und lasst euch da kostenlos beraten,dass habe ich damals auch gemacht AUF KEINEN FALL ZAHLEN!Wie gesagt, wenn diese Firma merkt: Ihr lasst euch nicht unterkriegen,machen sie meist einen rückzieher!


Legolas0604
beantwortet von Legolas0604 am 15. Oktober 2009 17:44
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Telefonische Rechtsberatung der Verbraucherzentrale: Mo - Do 10 - 18 Uhr unter 0900 1-77 54 41 (1,50 €/Min. aus dem dt. Festnetz; mobil evtl. mehr)


Smash
beantwortet von Smash am 15. Oktober 2009 17:48
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Ich würde gar nichts tun. Nur wenn ein gerichtlicher Mahnbescheid kommt, muß Widerspruch eingelegt werden. Aber genau sicher sein, daß es sich wirklich um einen gerichtlichen Bescheid handelt und nicht um einen ominösen Vordruck.

http://www.vzhh.de/~upload/rewrite/TexteKontoSchulden/UGV-Inkasso.aspx

Kommentar von idalotte am 15. Oktober 2009 17:50

Deinen Link haben wir damals ausgedruckt und dem Widerspruch beigelegt. Werden uns jetzt mal ruhig verhalten und abwarten, was pasiert, Die Zahlung soll ja bis 27.10.2009 erfolgen, mal sehen, ob wir noch mal etwas bekommen. Danke euch allen schonmal recht herzlich ;)


jule7171
beantwortet von jule7171 am 15. Oktober 2009 17:51
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hallo. also ich würde dem "netten" onkel und ra mitteilen, das der fall recht merkwürdig ist, das ihr den widerspruch nicht zurück ziehen werdet und das diese situation vor gericht geklärt werden kann bzw wird. wenn es wirklich ein fake ist, werden sie vielleicht zurück ziehen, wenn sie frech und dreist sind, ziehen vor gericht. soll heißen: sie werden ein mahnverfahren einleiten das dann auf alle fälle bei erneutem widerspruch von euch vor dem richter landen wird. vorsorglich würde ich auch noch mit strafanzeigen winken gegen die vermeintliche firma plus ra.


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