Ich erhielt von meiner Bank die Information das mein Konto gepfändet wird! Nach einigen Nachforschungen bin ich dann auch mal dahinter gekommen wie das zu Stande gekommen ist. Irgendwelche Mahnbescheide wurden an eine Adresse geschickt wo ich schon seit Jahren nicht mehr wohne, der neue Mieter dieser Wohnung hat nur zufällig den gleichen Nachnamen wie ich. Er teilte mir mit das er vorangegangene Schreiben mit dem Vermerk: "unbekannt verzogen" in den nächsten Briefkasten gesteckt hat. Was muss ich jetzt machen? Ist der Mahnbescheid überhaupt gültig, da ich dort nun schon seit Jahren nicht mehr wohne und der andere Mieter die Schreiben doch auch beantwortet hat.... Bin gerade total von der Rolle....
Weitere Fragen zu verwandten Themen finden Sie hier:

Wenn Du Dich sachgemäß umgemeldet hast, kannst Du das Mahnverfahren angehen. Es darf nur keines Falls die geforderte Summe akzeptiert worden sein. Wende Dich umgehend an einen guten Anwalt!

Wende Dich an das zuständige Amtsgericht- einen Anwalt brauchst Du nicht.

Hast Du die Mahnbescheide denn jetzt und weißt, worum es geht? Gegen Ktopfändungen kann man bei der Bank etwas tun- aber zuerst einmal würd ich mich mit dem Gläubiger SOFORT telefonisch in Verbindung setzen und das alles grade rücken. Vielleicht heben die nach ner Ratenzahlungs- Vereinbarung Deinerseits ja die Pfändung auch sofort wieder auf. Bitte probieren, denn "wie man in den Wald hinein ruft..."usw, na, Du weißt schon: Laß denen ne Chance, das wieder gerade zu rücken ;) Geht nur durch Kommunikation!
Marah am 23. März 2009 22:16 Wenn Du jedoch eine Ratenzahlung eingehst, akzeptierst Du denn geforderten Betrag und der Titel bleibt bestehen. Unbedingt mit einem Anwalt reden!!!
Nein, die Manbescheide hab ich nicht. Wie geschrieben die hat der Nachmieter ja zurück gehen lassen. Nur das Schreiben über die Kontopfändung hab ich. Was ist eigentlich mit den bis jetzt entstandenen Gebühren? Die Hauptforderung würd ich ja bezahlen, aber die ganzen Gebühren liegen auch schon bei über 100€

In der Regel passiert so eine Panne eigtl. nicht. Es wird ja schliesslich alles geprüft. Name Geburtstag etc pp . Verwechslungen ausgeschlossen.
Ich weiß, deswegen kann ich mir das auch gar nicht erklären.
Savage1975 am 23. März 2009 22:11 Auc hdie Kontonummern werden geprüft.. Entweder selbst irgendwas vergessen oder jemand hat auf deinen Namen gekauft.Anwalt einschalten.
Marah am 23. März 2009 22:10 Doch- mir ist es auch passiert. Das Beste ist, man hat noch den Nachweis, wann man sich umgemeldet hat.
Ne, den hab ich nicht mehr. Wer hebt sowas auch 10 Jahre lang auf... ;(
Marah am 23. März 2009 22:18 Dann wende Dich an das Einwohnermeldeamt- die müssen das in ihren Daten haben.
Richtig, Bescheinigung beim Einwohnermeldeamt holen. Dort sind die genauen Daten vermerkt !
Richtig, Bescheinigung beim Einwohnermeldeamt holen. Dort sind die genauen Daten vermerkt !
Richtig, Bescheinigung beim Einwohnermeldeamt holen. Dort sind die genauen Daten vermerkt !
Das mit der Prüfung von Geburtstag usw. ist jetzt mal Unsinn.
Einen Mahnbescheid beantragt der Gläubiger. Der gibt dem Amtsgericht die Adresse an - und dann gibt es eine Zustellung. Das Amtsgericht überprüft gar nichts. Und wenn der Schuldner dann nicht widerspricht, gibt es automatisch einen Titel. Per Zustellungsurkunde hat der Absender immer den Nachweis, daß die Bescheide beim Empfänger eingeworfen wurden. Pech, daß am Briefkasten derselbe Nachname stehen geblieben ist.
Geprüft wird nur, wenn es zu einem Gerichtsverfahren kommt.
bachweide8 am 18. April 2009 13:27 Mahnbescheid kann jeder gegen jeden stellen.
Versuch es doch mal mit einem Gespräch.. versuch die Sache mit der Bank zu klären. Wenn du nie Kenntnis von den Zahlungen erlangt hast, ist das glaube ich schlecht möglich dein Konto zu pfänden.. zur Not solltest du dich um einen Anwalt bemühen.
Das mit der Bank zu klären, ist vergebene Liebesmühe. Die Bank bekommt einen Titel vorgelegt - und fertig.
Die Klärung muß beim Amtsgericht erfolgen!
Das mit der Bank zu klären, ist vergebene Liebesmühe. Die Bank bekommt einen Titel vorgelegt - und fertig.
Die Klärung muß beim Amtsgericht erfolgen!

Ich glaube - wenn Du eine Ummeldung hast kannst Du Einspruch erheben. Oder hat der jetzige Wohnungsinhaber auch noch den gleichen Vornamen. Ok auf das Geburtsdatum. Im Mahnbescheid ist dann ein Posten. Einwohnermeldeamt so ca 20 Euro. Wenn ja kannst dann wegen Betrug anzeigen.
Das kannst Du nur mit den Gläubigern klären ! Setze Dich also mit denen in Verbindung und rufe die an, scildere das ganze und wenn Ihr ne Ratenzahlung aushandelt, dann geben die das Konto meistens wieder frei. Mußt halt sachlich bleiben usw.. (Anständig)
Du hast ja den Mahnbescheid nicht erhalten - und der Nachmieter kann das bezeugen. Also kannst Du Dich erst mal in den "alten Stand" zurückversetzen lassen.
Schwieriger ist es, wenn es eine öffentliche Zustellung gegeben hat, weil die Post immer mit "unbekannt verzogen" zurückgegangen ist.
Kläre die Sache direkt beim Amtsgericht.
nein, natürlich nicht, du hattest ja gar keine gelegenheit, von deiner widerspruchsfrist gebrauch zu machen, weil dir der MB gar nicht bekannt war, desh. kannst "widereinsetzung in den alten stand" verlangen, dann wirst du so gestellt, als hättest du ihn eben erst bekommen und die 14-tägige widerspruchsfrist beginnt nochmal zu laufen, überlegen, wer im recht ist, der gläubiger oder du, dann in wid, gehen oder nicht. mfg-
Wenn die Forderung älter als drei Jahre ist und der Mahnbscheid nachweisbar an die falsche Person zugestellt wurde ist die Forderung verjährt. ====> Vollstreckungsabwehrklage mit der Einrede der Verjährung