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Mahnbescheid an falsche Adresse - jetzt Kontopfändung. Was soll ich machen?

gefragt von wanda0102 am 23.03.2009 um 22:06 Uhr

Ich erhielt von meiner Bank die Information das mein Konto gepfändet wird! Nach einigen Nachforschungen bin ich dann auch mal dahinter gekommen wie das zu Stande gekommen ist. Irgendwelche Mahnbescheide wurden an eine Adresse geschickt wo ich schon seit Jahren nicht mehr wohne, der neue Mieter dieser Wohnung hat nur zufällig den gleichen Nachnamen wie ich. Er teilte mir mit das er vorangegangene Schreiben mit dem Vermerk: "unbekannt verzogen" in den nächsten Briefkasten gesteckt hat. Was muss ich jetzt machen? Ist der Mahnbescheid überhaupt gültig, da ich dort nun schon seit Jahren nicht mehr wohne und der andere Mieter die Schreiben doch auch beantwortet hat.... Bin gerade total von der Rolle....


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Marah
beantwortet von Marah am 23. März 2009 22:09
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Wenn Du Dich sachgemäß umgemeldet hast, kannst Du das Mahnverfahren angehen. Es darf nur keines Falls die geforderte Summe akzeptiert worden sein. Wende Dich umgehend an einen guten Anwalt!


VanNelle
beantwortet von VanNelle am 23. März 2009 22:11
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Wende Dich an das zuständige Amtsgericht- einen Anwalt brauchst Du nicht.

Kommentar von anjanni am 23. März 2009 22:16

Genau so.

Nix Bank - nur das Amtsgericht kann was ändern!

Kommentar von 85c6343d946cfb3900a694492ea0897dsmallMarah am 23. März 2009 22:20

Ich würde unbedingt einen Anwalt einschalten- jetzt noch ein simpler Formfehler und der Schaden ist groß!


fabielle
beantwortet von fabielle am 23. März 2009 22:13
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Hast Du die Mahnbescheide denn jetzt und weißt, worum es geht? Gegen Ktopfändungen kann man bei der Bank etwas tun- aber zuerst einmal würd ich mich mit dem Gläubiger SOFORT telefonisch in Verbindung setzen und das alles grade rücken. Vielleicht heben die nach ner Ratenzahlungs- Vereinbarung Deinerseits ja die Pfändung auch sofort wieder auf. Bitte probieren, denn "wie man in den Wald hinein ruft..."usw, na, Du weißt schon: Laß denen ne Chance, das wieder gerade zu rücken ;) Geht nur durch Kommunikation!

Kommentar von 85c6343d946cfb3900a694492ea0897dsmallMarah am 23. März 2009 22:16

Wenn Du jedoch eine Ratenzahlung eingehst, akzeptierst Du denn geforderten Betrag und der Titel bleibt bestehen. Unbedingt mit einem Anwalt reden!!!

Kommentar von wanda0102 am 23. März 2009 22:16

Nein, die Manbescheide hab ich nicht. Wie geschrieben die hat der Nachmieter ja zurück gehen lassen. Nur das Schreiben über die Kontopfändung hab ich. Was ist eigentlich mit den bis jetzt entstandenen Gebühren? Die Hauptforderung würd ich ja bezahlen, aber die ganzen Gebühren liegen auch schon bei über 100€


Savage1975
beantwortet von Savage1975 am 23. März 2009 22:09
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In der Regel passiert so eine Panne eigtl. nicht. Es wird ja schliesslich alles geprüft. Name Geburtstag etc pp . Verwechslungen ausgeschlossen.

Kommentar von wanda0102 am 23. März 2009 22:09

Ich weiß, deswegen kann ich mir das auch gar nicht erklären.

Kommentar von 0617f802066ffc69892d5940c8bda923smallSavage1975 am 23. März 2009 22:11

Auc hdie Kontonummern werden geprüft.. Entweder selbst irgendwas vergessen oder jemand hat auf deinen Namen gekauft.Anwalt einschalten.

Kommentar von 85c6343d946cfb3900a694492ea0897dsmallMarah am 23. März 2009 22:10

Doch- mir ist es auch passiert. Das Beste ist, man hat noch den Nachweis, wann man sich umgemeldet hat.

Kommentar von wanda0102 am 23. März 2009 22:13

Ne, den hab ich nicht mehr. Wer hebt sowas auch 10 Jahre lang auf... ;(

Kommentar von 85c6343d946cfb3900a694492ea0897dsmallMarah am 23. März 2009 22:18

Dann wende Dich an das Einwohnermeldeamt- die müssen das in ihren Daten haben.

Kommentar von tanja1959 am 6. August 2009 10:19

Richtig, Bescheinigung beim Einwohnermeldeamt holen. Dort sind die genauen Daten vermerkt !

Kommentar von tanja1959 am 6. August 2009 10:21

Richtig, Bescheinigung beim Einwohnermeldeamt holen. Dort sind die genauen Daten vermerkt !

Kommentar von tanja1959 am 6. August 2009 10:22

Richtig, Bescheinigung beim Einwohnermeldeamt holen. Dort sind die genauen Daten vermerkt !

Kommentar von anjanni am 23. März 2009 22:14

Das mit der Prüfung von Geburtstag usw. ist jetzt mal Unsinn.

Einen Mahnbescheid beantragt der Gläubiger. Der gibt dem Amtsgericht die Adresse an - und dann gibt es eine Zustellung. Das Amtsgericht überprüft gar nichts. Und wenn der Schuldner dann nicht widerspricht, gibt es automatisch einen Titel. Per Zustellungsurkunde hat der Absender immer den Nachweis, daß die Bescheide beim Empfänger eingeworfen wurden. Pech, daß am Briefkasten derselbe Nachname stehen geblieben ist.

Geprüft wird nur, wenn es zu einem Gerichtsverfahren kommt.

Kommentar von Bbc0f08280149dae03b80639e4e4fc61smallbachweide8 am 18. April 2009 13:27

Mahnbescheid kann jeder gegen jeden stellen.


Marcels04
beantwortet von Marcels04 am 23. März 2009 22:09
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ehm die situation erklären!!!


GustavG
beantwortet von GustavG am 23. März 2009 22:10
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Versuch es doch mal mit einem Gespräch.. versuch die Sache mit der Bank zu klären. Wenn du nie Kenntnis von den Zahlungen erlangt hast, ist das glaube ich schlecht möglich dein Konto zu pfänden.. zur Not solltest du dich um einen Anwalt bemühen.

Kommentar von anjanni am 23. März 2009 22:15

Das mit der Bank zu klären, ist vergebene Liebesmühe. Die Bank bekommt einen Titel vorgelegt - und fertig.

Die Klärung muß beim Amtsgericht erfolgen!

Kommentar von anjanni am 23. März 2009 22:15

Das mit der Bank zu klären, ist vergebene Liebesmühe. Die Bank bekommt einen Titel vorgelegt - und fertig.

Die Klärung muß beim Amtsgericht erfolgen!


Sieslack
beantwortet von Sieslack am 23. März 2009 22:11
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Ich glaube - wenn Du eine Ummeldung hast kannst Du Einspruch erheben. Oder hat der jetzige Wohnungsinhaber auch noch den gleichen Vornamen. Ok auf das Geburtsdatum. Im Mahnbescheid ist dann ein Posten. Einwohnermeldeamt so ca 20 Euro. Wenn ja kannst dann wegen Betrug anzeigen.


anonym
beantwortet von zetix am 23. März 2009 22:11
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Das kannst Du nur mit den Gläubigern klären ! Setze Dich also mit denen in Verbindung und rufe die an, scildere das ganze und wenn Ihr ne Ratenzahlung aushandelt, dann geben die das Konto meistens wieder frei. Mußt halt sachlich bleiben usw.. (Anständig)


anonym
beantwortet von anjanni am 23. März 2009 22:12
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Du hast ja den Mahnbescheid nicht erhalten - und der Nachmieter kann das bezeugen. Also kannst Du Dich erst mal in den "alten Stand" zurückversetzen lassen.

Schwieriger ist es, wenn es eine öffentliche Zustellung gegeben hat, weil die Post immer mit "unbekannt verzogen" zurückgegangen ist.

Kläre die Sache direkt beim Amtsgericht.


anonym
beantwortet von thomaszg2872 am 20. Oktober 2009 13:30
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nein, natürlich nicht, du hattest ja gar keine gelegenheit, von deiner widerspruchsfrist gebrauch zu machen, weil dir der MB gar nicht bekannt war, desh. kannst "widereinsetzung in den alten stand" verlangen, dann wirst du so gestellt, als hättest du ihn eben erst bekommen und die 14-tägige widerspruchsfrist beginnt nochmal zu laufen, überlegen, wer im recht ist, der gläubiger oder du, dann in wid, gehen oder nicht. mfg-


anonym
beantwortet von pettersson am 3. Dezember 2009 13:21
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Wenn die Forderung älter als drei Jahre ist und der Mahnbscheid nachweisbar an die falsche Person zugestellt wurde ist die Forderung verjährt. ====> Vollstreckungsabwehrklage mit der Einrede der Verjährung


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