
Extrem schlecht! Ich spüre zudem nicht aus der Fragestellung heraus, dass dir daran gelegen ist, die Stimmung zu normalisieren. Ich spüre nur, dass es dir um "Kohle" geht. Leider! Gruss Solf
http://www.mobbing-web.de/. Hier findest du interessante Informationen.
mobbi am 5. Dezember 2007 06:54 Hinweis: Der zuständige 8. Senat des Bundesarbeitsgerichtes in Erfurt hat zum ersten Mal in dieser Deutlichkeit einen Schmerzensgeldanspruch eines Arbeitnehmers gegenüber seinem Arbeitgeber wegen Mobbing bejaht. Mit der Frage von Schadensersatz bzw. Schmerzensgeld wegen Mobbing musste sich das Bundesarbeitsgericht schon öfter befassen. In einem Urteil vom 25. Oktober dieses Jahres (Aktenzeichen 8 AZR 593/06) hat das Gericht nun einem Oberarzt, der durch den Chefarzt seiner Abteilung in seiner fachlichen Qualifikation herabgewürdigt wurde und deshalb psychisch erkrankte, einen Anspruch auf Schmerzensgeld gegen seinen Arbeitgeber zugesprochen. Der Kläger verlangte Schmerzensgeld. Er meint, die Beklagte hafte dafür, dass der Chefarzt sein Persönlichkeitsrecht verletzt habe. Die Beklagte bestreitet „Mobbinghandlungen” des Chefarztes. Sie habe alles in ihrer Macht Stehende getan, um das Verhältnis zwischen Kläger und Chefarzt zu entspannen. Bereits das zuständige Landesarbeitsgericht Hamm hatte in seinem Urteil im März 2006 festgestellt, dass der Chefarzt eine „mobbingtypische Verhaltensweisen” gezeigt habe. Dennoch hat es einen Schmerzensgeldanspruch verneint, weil der Chefarzt nicht habe erkennen können, dass der Kläger auf Grund der Auseinandersetzungen psychisch erkranken werde. Der 8. Senat des Bundesarbeitsgerichtes hat das Urteil des Landesarbeitsgerichtes aufgehoben und den Rechtsstreit an das Landesarbeitsgericht zurückverwiesen, da der Chefarzt die psychische Erkrankung des Klägers schuldhaft herbeigeführt habe. Für den Schmerzensgeldanspruch habe der Arbeitgeber einzustehen, da der Chefarzt sein Erfüllungsgehilfe sei. Über die Höhe des Schmerzensgeldes muss das Landesarbeitsgericht entscheiden. Auch ist noch zu prüfen, ob der Kläger unmittelbar Ansprüche gegen seinen Arbeitgeber hat, weil dieser möglicherweise seine Verpflichtung verletzt hat, den Kläger vor gesundheitlichen Beeinträchtigungen am Arbeitsplatz zu schützen. Mehr bei: http://www.mobbing-web.de

Ich würde erstmal wegen dem Mobbing Anzeige erstatten und erst in zweiter Linie auf Schadensersatz klagen. Damit hast du die höheren Chancen. Schadensersatz wegen Mobbing zu bekommen, solange der Tatbestand nicht erfasst ist ist schwer möglich. Bspreche das am besten mit deinem Anwalt. Ich meine übrigens, das sich die Gesetzeslage mittlerweile geändert hat und die beweispflicht nun nicht mehr beim Opfer, sondern beim Verursacher liegt, das würde heissen, der Mobber würde beweisen müssen, das er unschuldig ist. Und nicht du, das er Schuldig ist.
mobbi am 5. Dezember 2007 07:27 Hallo,
die Gesetzeslage hat sich NICHT geändert. Anregungen von Bürgerinitiativen Mobbing als ein Straftatsbestand in ein Gesetz zu verankern, ähnlich wie bei Stalking, lehnt die Bundesregierung leider (noch?) ab. Die bestehen Gesetze hält sie für ausreichend. Die Gerichte tun sich bisher sehr schwer damit Recht für die Opfer zu sprechen. Nun jetzt wurde einen Arzt wegen Mobbing eine Schmerzensgeld zugesprochen ( Aktenzeichen 8 AZR 593/06), aber nicht der Täter kommt offentsichtlich ungeschoren davon, denn der Arbeitgeber wurde zum Schmerzensgeld Zahlung verurteilt,- laut Urteil habe er den Schmerzensgeldanspruch habe der Arbeitgeber einzustehen, da der Chefarzt sein Erfüllungsgehilfe sei. Leider ist es noch immer so, dass die Mobbing-Opfer aus der Strecke bleiben, ihren Arbeitsplatz verlieren...und die Täter können ungestraft weiter machen. http://openpr.de/pdf/168999/Mobbing-Schuetzt-das-Bundesarbeitsgericht-die-Mobbing-Taeter.pdf
Dennoch das neue Urtel gibt Hoffnung!
Gruß "mobbi"
Elster79 am 5. Dezember 2007 18:38 wie gesagt ich war mir nicht sicher. aber umso mehr Leute sich zur Wehr setzten, desto warscheinlicher wird es, das sich etwas ändert. Ich denke den Mobbingopfern fehlt auch die Lobby, es heisst ja ganz oft, die sollen sich nicht so anstellen, usw. Es muss sich in den Köpfen der Leute etwas ändern, das man mit seinen Mitmenschen einfach nicht so umgehen DARF!
Richtig! und wichtig Der http://www.mobbing-gegner.de könnte diese Lobby sein.
Das wäre maximal fahrlässige Körperverletzung.
Die Aussichten das in einen Zusammenhang zu bringen sind unwahrscheinlicher als ein Lottogewinn.
Die Chance ein Klage allein wegen Mobbing zu gewinnen ist schon sehr sehr gering, da man dieses beweisen muß. Und das kann man fast nie
mobbi am 5. Dezember 2007 06:59 Hinweis: Der zuständige 8. Senat des Bundesarbeitsgerichtes in Erfurt hat zum ersten Mal in dieser Deutlichkeit einen Schmerzensgeldanspruch eines Arbeitnehmers gegenüber seinem Arbeitgeber wegen Mobbing bejaht. Mit der Frage von Schadensersatz bzw. Schmerzensgeld wegen Mobbing musste sich das Bundesarbeitsgericht schon öfter befassen. In einem Urteil vom 25. Oktober dieses Jahres (Aktenzeichen 8 AZR 593/06) hat das Gericht nun einem Oberarzt, der durch den Chefarzt seiner Abteilung in seiner fachlichen Qualifikation herabgewürdigt wurde und deshalb psychisch erkrankte, einen Anspruch auf Schmerzensgeld gegen seinen Arbeitgeber zugesprochen. Der Kläger verlangte Schmerzensgeld. Er meint, die Beklagte hafte dafür, dass der Chefarzt sein Persönlichkeitsrecht verletzt habe. Die Beklagte bestreitet „Mobbinghandlungen” des Chefarztes. Sie habe alles in ihrer Macht Stehende getan, um das Verhältnis zwischen Kläger und Chefarzt zu entspannen. Bereits das zuständige Landesarbeitsgericht Hamm hatte in seinem Urteil im März 2006 festgestellt, dass der Chefarzt eine „mobbingtypische Verhaltensweisen” gezeigt habe. Dennoch hat es einen Schmerzensgeldanspruch verneint, weil der Chefarzt nicht habe erkennen können, dass der Kläger auf Grund der Auseinandersetzungen psychisch erkranken werde. Der 8. Senat des Bundesarbeitsgerichtes hat das Urteil des Landesarbeitsgerichtes aufgehoben und den Rechtsstreit an das Landesarbeitsgericht zurückverwiesen, da der Chefarzt die psychische Erkrankung des Klägers schuldhaft herbeigeführt habe. Für den Schmerzensgeldanspruch habe der Arbeitgeber einzustehen, da der Chefarzt sein Erfüllungsgehilfe sei. Über die Höhe des Schmerzensgeldes muss das Landesarbeitsgericht entscheiden. Auch ist noch zu prüfen, ob der Kläger unmittelbar Ansprüche gegen seinen Arbeitgeber hat, weil dieser möglicherweise seine Verpflichtung verletzt hat, den Kläger vor gesundheitlichen Beeinträchtigungen am Arbeitsplatz zu schützen. Mehr bei: http://www.mobbing-web.de ( Seite: Urteile & Gesetze)
Neue Aktion: Gesichter und Stimmen gegen Mobbing: http://www.mobbing-rechtshilfe.de/news/videogesichtergegenmobbing.html
was heißt diesen Jahres? 2007? Nein! Es gab schon mindest eine handvoll Mobbingurteile zugunsten des Klägers. Aber alle Fälle waren extrem massiv und eindeutig nachweisbar
Es ist Dein Leben, Deine Gesundheit, Du allein bist dafür verantwortlich. Kläre die Situation und Deine körperlichen Gebresten können wieder verschwinden. Für alle ist der Daseinskampf schwer, jeder muß sich für sich seine ökologische Nische suchen. Fang an damit.
Die Situation hat sich geklärt, meine lieben Kollegen haben ein neues Opfer und ich bin auf der Suche nach einem neuen Arbeitsplatz.

beim Superjackpot diese Woche liegt die Wahrscheinlichkeit bei 1 : 140 Millionen und die ist höher, als deine Gedanken...

Einmal ist längst nicht alles, was man als "unfreundlich" oder "belastend" erlebt, auch gleich schon Mobbing - da sind die Chancen vor Gericht in vielen Fällen eher mies.
Zusätzlich dürfte es schwer bis unmöglich sein, die Ursache des Magengeschwürs gerichtsfest auf "Mobbing" zurückzuführen - auch wenn ein solcher Zusammenhang zweifellos möglich ist.
Im Forum vom Mobbing-Gegner.de gibt es die umfangreichte Sammlung zu diesem Thema. Leider mit mehr traurigem Inhalt. Wir kennen die richtigen Anwälte. Vertrauen Sie keinem! Hier geht es um Sie, da sollten nur die BESTEN ran!
Die URL lautet: http://wiki.mobbing-gegner.de/Mobbing/Arbeitsrecht/UrteilssammlungDeutscherArbeitsgerichte
diese ist direkt vom Wiki aus jederzeit verfügbar!
Ich kenne viele der Opfer die in der Vergangenheit gewonnen/verloren haben persönlich! Fragen Sie ruhig nach, ich stehe gerne zur Verfügung.!
Warum sollte ich nicht auch meinen Vorteil aussein, wo ich doch Jahrelang als kollegialer Blitzableiter gedient habe? Ich bin nicht Mutter Theresa!