3-Familienhaus, noch nie Mäuse im Haus gehabt (Eigentümer seit 16 Jahren). Seit 4 Wochen sind bei einem Mieter im Hochparterre Mäuse. Frage: wer ist für die Beseitigung und evtl. auftretender Kosten (Fallen, Kammerjäger etc.)zuständig? - Der Mieter (evtl. Tür/Fenster offen gelassen) - oder der Vermieter (weil Eigentümer) Danke für Tipps.
Wenn Du dem Mieter nicht grobe Fahrlässigkeit nachweisen kannst: der Vermieter. Fenster offen gelassen wird dabei wohl kaum als grob fahrlässig gelten.
Ich hatte auch mal Mäuse in der Wohnung - im obersten Stockwerk. Das lag eindeutig an der Bauweise des Hauses (Fachwerk). Da half nicht mal eine Mausefalle. Erst eine Katze setzte sich durch, so daß die Mäuse sich nicht mehr trauten.

Also wenn es sich nicht um entlaufene Haustiere eines Mieters handelt sollte das Sache des Eigentümers sein da es sich um einen Schädlingsbefall handelt. Die Kosten sollten aber über die Nebenkosten wieder zurückgeholt werden können.
Bei DER Rechtsprechung in unserem Land befürchte ich dass es Sache des Eigentümers ist.(obwohl er wahrscheinlich am wenigsten dafür kann)

Eigentümer möchten ja auch, dass die Wohnung ab und zu gelüftet wird (soll ja z.B. Schimmelbefall vorbeugen). Wenn gleichzeitig durch das (gewünschte) Öffnen der Fenster Schädlinge ins Haus kommen, ist das Pech...
Halten Mäuse im Winter nicht eigentlich Winterschlaf (oder sind zumindest wesentlich weniger aktiv)? Durch den milden Winter klappt das dieses Jahr wohl nicht und sie sind einfach auf Nahrungssuche ins Haus gekommen (denn Futter gibt es ja trotz des milden Winters nicht). Deshalb würde ich den Mietern keinen Vorwurf machen, die trifft am warmen Winter nun doch keine Schuld.
Auch andere Probleme hat man mal ein Jahr lang und dann lange Zeit nie wieder (ich denke da z.B. an Ameisen...). Die Beseitigungskosten werden dann ebenfalls über die Nebenkosten auf alle Hausbewohner umgelegt und dann hat sich das erledigt.
Hatte auch mal Mäuse in meinem Privatkeller. Dort bin ich (Mieter) logo für die Fallen etc. aufgekommen. Aber weil alles nix half, mußte der Vermieter dann zusätzlich prof. Hilfe holen. Die hat er auch bezahlt.

Mit den Veränderungen ist das immer so. Erst waren sie nicht da, und irgendwann sind sie doch da. Mäuse sollten umgehend entfernt werden, da sie sich rasend schnell vermehren (erstens) und weil sie sich mit ihren scharfen Zähnen ihre eigene kleine Infrastruktur schaffen. Je länger man sie läßt, desto schwieriger wird es, sie wieder los zu werden. Wer zu lange wartet, ist irgendwann selbst nur noch zu Besuch in den eigenen vier Wänden. Mehr hierzu findest Du z.B. unter www.schädlingsbiologie.de/dGBorg/2007-03-01UBATEXTE18-96S1-451.pdf, S. 340-348.
Schädlingsbekämpfung ist grundsätzlich Angelegenheit des Eigentümers. Die Rechnung bezahlt aber der Auftraggeber. Tröstlich: Seit diesem Jahr können die Kosten als Wohn-Nebenkosten geltend gemacht werden.