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"Männlicher deutscher Student" als Mitbewohner gesucht - Diskriminierung ?

gefragt von yokohama am 12.08.2009 um 20:44 Uhr

Ein Verstoß gegen das Antidiskriminierungsgesetz ? Ändert es etwas an dem Sachverhalt, wenn das Inserat von einer Burschenschaft aufgegeben wurde ?


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TwilightHeinz81
beantwortet von TwilightHeinz81 am 12. August 2009 20:47
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Hilfreichste Antwort

Eine Ungleichbehandlung ist das schon. Das AGG ist aber auf Studenten-WGs nicht anwendbar, es gilt nur bei Mietverträgen, die in der Regel "ohne Ansehung der Person" abgewickelt werden, also nicht, wenn die Vertragspartner in etwa den gleichen Wohnraum nutzen. Siehe § 19 AGG.


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turalo
beantwortet von turalo am 12. August 2009 20:45
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Gilt das Antidiskriminierungsgesetz auch im Privatbereich? Dann dürfte man ja auch keine Heiratsanzeigen mehr aufgeben.


anonym
beantwortet von Hausmichl am 12. August 2009 20:45
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Glaube ich nicht. Es muss mir immer noch überlassen bleiben, wem ich nehme.


anonym
beantwortet von rosenstrauss am 12. August 2009 20:45
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was hat denn das mit diskriminierung zu tun? darf man keinenlandsmann als wg-mitbewohner sich wünschen?


romeo27
beantwortet von romeo27 am 12. August 2009 20:45
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wenn es von einer burschenschaft aufgegeben wurde spricht es für sich selbst - und ist rassistisch....


ziuwari
beantwortet von ziuwari am 12. August 2009 20:46
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keinesfalls....da kann ich nichts rauslesen


anonym
beantwortet von Fensterplatz am 12. August 2009 20:47
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Tja, ich finde das nicht sehr gelungen! Schwul dürfte er wohl auch nicht sein?! Ich weiß schon, was Burschenschaften sich so wünschen, aber diese Formulierung ist diskriminierend, finde ich. Dann lieber: "Burschenschaft sucht Mitbewohner" oder so. Ich bin der Meinung, man muss schon aussuchen dürfen, aber man sollte niemanden per sé vor den Kopf stoßen oder indirekt kränken. Hat einen Beigeschmack.


Wasserbetten
beantwortet von Wasserbetten am 12. August 2009 20:48
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Wie gut das wir frei entscheiden können, wen wir in einer WG aufnehmen.


anonym
beantwortet von flipflop999 am 12. August 2009 20:45
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nö, ich denke mal, wenn ich einen Mitbewohner suche mit dem ich auskommen muss, hab ich doch das Recht mir auszusuchen ob ich lieber mit Männlein oder mit Weiblein wohnen möchte


junker84
beantwortet von junker84 am 12. August 2009 20:46
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sxxxegal. kannst doch einladen wen du willst.


vollimleben
beantwortet von vollimleben am 12. August 2009 20:46
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Deutschsprachig hätte genügt!


GrueneFee
beantwortet von GrueneFee am 12. August 2009 20:51
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Nein. Kein Problem.


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