Ein Verstoß gegen das Antidiskriminierungsgesetz ? Ändert es etwas an dem Sachverhalt, wenn das Inserat von einer Burschenschaft aufgegeben wurde ?

Eine Ungleichbehandlung ist das schon. Das AGG ist aber auf Studenten-WGs nicht anwendbar, es gilt nur bei Mietverträgen, die in der Regel "ohne Ansehung der Person" abgewickelt werden, also nicht, wenn die Vertragspartner in etwa den gleichen Wohnraum nutzen. Siehe § 19 AGG.
Gilt das Antidiskriminierungsgesetz auch im Privatbereich? Dann dürfte man ja auch keine Heiratsanzeigen mehr aufgeben.
Glaube ich nicht. Es muss mir immer noch überlassen bleiben, wem ich nehme.
was hat denn das mit diskriminierung zu tun? darf man keinenlandsmann als wg-mitbewohner sich wünschen?

wenn es von einer burschenschaft aufgegeben wurde spricht es für sich selbst - und ist rassistisch....
Tja, ich finde das nicht sehr gelungen! Schwul dürfte er wohl auch nicht sein?! Ich weiß schon, was Burschenschaften sich so wünschen, aber diese Formulierung ist diskriminierend, finde ich. Dann lieber: "Burschenschaft sucht Mitbewohner" oder so. Ich bin der Meinung, man muss schon aussuchen dürfen, aber man sollte niemanden per sé vor den Kopf stoßen oder indirekt kränken. Hat einen Beigeschmack.

Wie gut das wir frei entscheiden können, wen wir in einer WG aufnehmen.
nö, ich denke mal, wenn ich einen Mitbewohner suche mit dem ich auskommen muss, hab ich doch das Recht mir auszusuchen ob ich lieber mit Männlein oder mit Weiblein wohnen möchte