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Mängelbericht nicht vom Vermieter akzeptiert

gefragt von truckerwoman am 25.06.2008 um 9:05 Uhr

Hallo erst mal, ich bin vom 1.stock in den 2. stock gezogen, da unsere kinder schon ausgezogen sind.wir wollten vom vermieter das er mit uns durch die wohnung geht, hat er nicht. wir sind dann mit nem bekannten durch die wohnung gegangen und haben nen mängelbericht gemacht und der verm. weigert sich den zu unterschreiben, da die wohnung ja im super zu stand wäre.was sollen wir jetzt machen, es sind erhebliche mängel da, die er nicht bestätigt? er meint entweder wir unterschreiben den mietvertrag oder ziehen aus.


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Reply


Moon
beantwortet von Moon am 25. Juni 2008 09:14
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Mängel fotografieren und das Protokoll mit Zeugen habt ihr ja schon. Jetzt bittet ihr den Vermieter schriftlich um Beseitigung der Mängel. Kommt er dem nicht nach, dürft ihr die Miete kürzen. Oder aber, ihr sucht euch tatsächlich eine neue Wohnung, da ihr ja den Mietvertrag noch nicht unterschrieben habt, macht das vielleicht sogar Sinn. Da der Vermieter jetzt schon sehr bockig zu sein scheint, empfehle ich euch vorsorglich, holt euch Hilfe vom Mieterschutzbund, falls ihr euch entscheiden solltet, in diese Wohnung zu ziehen.

Anbei eine kleine Tabelle betreffend Mietminderungen/Mängel:

http://www.hanhoerster.de/html/mietminderung.htm

Kommentar von truckerwoman am 25. Juni 2008 12:46

hallo, ich möchte ja nicht das er sie repariert den es sind gebrauchsspuren im parkett, der schon über 8 jahre alt ist sondern das er es zur kenntnis nimmt und nicht behauptet, das wir es waren wenn wir ausziehen.

Kommentar von A0fc7a6b9daf733da0cf5d86e1f16950small Moon am 25. Juni 2008 13:03

Ja dann ist es doch gut, dass ihr Fotos macht und die Mängel unter Zeugen aufgenommen habt. Im übrigen muß der Vermieter für einen neuen Parkett aufkommen, nicht ihr, in ca. 2 Jahren habt ihr sogar Anspruch auf nen neuen Parkett.


Taraa
beantwortet von Taraa am 25. Juni 2008 09:11
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Das riecht so dermaßen nach Ärger, das ich wohl eher ausziehen würde!


Wieselchen
beantwortet von Wieselchen am 25. Juni 2008 09:12
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Unterschreibt doch den Mietvertrag und stellt ihm dann die Mängelliste mit Fristsetzung zur Beseitigung zu. Tut er das nicht, kürzt die Miete ;)

LG

Wieselchen

Kommentar von D0515a06384727a8135c03f2aa8e5d40smallTaraa am 25. Juni 2008 09:15

oder so..... ;-)

Kommentar von Saarland60 am 25. Juni 2008 09:22

Mängel an der Mietsache, die VOR Abschluss des Mietvertrages bekannt waren, berechtigen nicht zu einer Mietminderung. Geht so also nicht.

Kommentar von Bb904a70a750c5fdc16c32511c9b26basmall Wieselchen am 25. Juni 2008 09:53

Aber sie sind doch nicht bekannt, da der Vermieter die Wohnung als absolut mängelfrei vermietet....

LG

Wieselchen

Kommentar von Saarland60 am 25. Juni 2008 09:56

Bekannt heisst bei Wohnungsmängeln auch "offensichtlich". Es kommt also nicht auf die behauptete Mängelfreiheit an, sondern auf den tatsächlichen, ersichtlichen Zustand der Wohnung bei Besichtigung.

Kommentar von Bb904a70a750c5fdc16c32511c9b26basmall Wieselchen am 25. Juni 2008 10:52

Wenn aber keine Besichtigung zustande kam - der Vermieter war ja nicht dabei und kann es nicht nachweisen.

LG

Wieselchen

Kommentar von truckerwoman am 25. Juni 2008 12:47

hey, ich möchte keine mietkürzung, nur kenntnisnahme von ihm, nicht das beim auszug es heist wir waren es.

Kommentar von Bb904a70a750c5fdc16c32511c9b26basmall Wieselchen am 25. Juni 2008 13:15

Aber besser wäre es doch, wenn er das alles beheben lässt, wenn es so erhebliche Mängel sind, oder?

Anonsten reichen das von euch erstellte Protkoll mit Unterschrift der Zeugen sowie den Beweisfotos.

LG

Wieselchen


silver2009
beantwortet von silver2009 am 25. Juni 2008 09:38
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Mietvertrag kann man ja unterschreiben,... da darf nur kein Passus drin sein "mängelfrei übernommen" o.ä. und selbst wenn, dann muss man halt sofort eine Begehung mit Zeugen machen, am besten wäre ein IHK-Sachverständiger, das mag zwar 200 Euro kosten, bringt hinterher aber sicher ein Mehrfaches wieder rein...


anjanni
beantwortet von anjanni am 25. Juni 2008 09:49
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Wenn Ihr mit dem Zeugen schon ein Protokoll angefertigt habt, reicht das als Beweis. Das muß der Vermieter nicht unterschreiben.

Den Mietvertrag hattest Du ja sicherlich schon vorher gemacht, als die Mängel noch nicht festgestellt waren. Also legst Du dem Vermieter das Protokoll (in Kopie!!!) vor und setzt ihm eine Frist zur Beseitigung. Mietminderung wie schon oft beschrieben... Kannst ihm auch mit Anwalt und den dazugehörigen Kosten drohen.





Wenne
beantwortet von Wenne am 25. Juni 2008 09:14
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Tja, eine blöde Situation! Der Vermieter ist natürlich nicht verpflichtet mit euch einen neuen Mietvertrag für die Wohnung im 2.Stock zu machen. Wenn er einen anderen findet der die Schäden akzeptiert kann er auch mit dem einen Vertrag abschließen. (Bei uns sagt man immer: "Es geht jeden Tag ein Depp durchs Siegestor" ;-))

Meine Frage hierzu: Seit ihr schon in der oberen Wohnung drinnen obwohl der Vertrag wohl noch auf die untere Wohnung läuft? Wie es dann mit Kündigungsfristen aussieht ist mir leider unbekannt.


anonym
beantwortet von Regenmacher am 25. Juni 2008 10:03
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Zusammenfassung

Vorher bekannte Mängel an der Mietsache, egal ob vom Vermieter anerkannt oder nicht, berechtigen nicht zu einer Mietminderung nach Einzug.

P.S. Schaut, was Saarland60 schreibt, der kennt sich aus.


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